SPD fordert verstärkte Kooperation von Tourismuswirtschaft und Entwicklungshilfe
- Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 01.03.2012
Pressemitteilung vom: 01.03.2012 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin
Kurzfassung: Anlässlich der ersten gemeinsamen Anhörung der Bundestagsausschüsse für Tourismus und Wirtschaftliche Zusammenarbeit erklären die zuständigen Berichterstatterinnen der SPD-Bundestagsfraktion Barbara Hendricks und Gabriele Hiller-Ohm: Die ...
[SPD-Bundestagsfraktion - 01.03.2012] SPD fordert verstärkte Kooperation von Tourismuswirtschaft und Entwicklungshilfe
Anlässlich der ersten gemeinsamen Anhörung der Bundestagsausschüsse für Tourismus und Wirtschaftliche Zusammenarbeit erklären die zuständigen Berichterstatterinnen der SPD-Bundestagsfraktion Barbara Hendricks und Gabriele Hiller-Ohm:
Die Bundesregierung muss sich verstärkt um positive und nachhaltige Tourismuseffekte in Entwicklungsländern bemühen.
Die SPD begrüßt das wachsende Bewusstsein in der Tourismusbranche und bei Entwicklungshilfeorganisationen für die Verantwortung der Reisebranche gegenüber den Schwellen- und Entwicklungsländern und unterstützt ausdrücklich den Wunsch der Branche nach verstärkter Zusammenarbeit mit Entwicklungshilfeorganisationen in den Zielländern.
Wir fordern die Bundesregierung auf, sich in diesem Bereich noch stärker zu engagieren und die Unternehmen wirksam in die Pflicht zu nehmen.
Erstmals behandelten in der gestrigen Anhörung beide Ausschüsse das Thema "Tourismus und partnerschaftliche Entwicklungszusammenarbeit" gemeinsam. Tourismus wird als Wirtschaftsfaktor, besonders als Devisenbringer, in Entwicklungsländern immer wichtiger. Der Anteil des Tourismus am Bruttoinlandsprodukt beträgt in Afrika derzeit vier Prozent und hat im Vergleich zu einem zehn-prozentigem Anteil weltweit noch Wachstumspotential. Zwar wird die Marktentwicklung von den Anteilsriesen aus den USA bestimmt, aber mit einem Marktanteil von über 15 Prozent sind die Deutschen gut dabei. Damit stehen wir auch in der Verantwortung für das, was wir mit unseren Reisen in den Zielländern bewirken. Für angemessenes und moralisch einwandfreies Verhalten ist jeder Urlauber selbst, aber auch die Reiseunternehmen, verantwortlich.
Urlauber müssen sich zum Beispiel bei schweren Sexualdelikten auch vor deutschen Gerichten verantworten. Das genügt aber nicht.
Damit der Wunsch der Urlauber nach Erholung und Entdeckung seine wirtschaftlich positiven Effekte auch für die Menschen in den Entwicklungsländern entfalten kann, müssen bestimmte Voraussetzungen im Land und bei den Unternehmen gewährleistet sein. Dazu gehören die Entwicklung einer Infrastruktur, die nicht am Rande der Hotelanlagen oder Ressorts endet, es gehören lokale Angebots- und Vermarktungsketten für Nahrungsmittel und Verbrauchsgegenstände dazu, die Verhinderung von Zwangsenteignungen und Vertreibungen, sowie nicht zuletzt die Einhaltung international anerkannter Sozial-, Umwelt- und Menschenrechtsstandards bei den Unternehmen. Die Umsetzung dieser Standards war Gegenstand der gestrigen Anhörung.
Die Vertreter der Reisebranche erhoffen sich gerade im Hinblick auf die Infrastrukturentwicklung eine verstärkte Zusammenarbeit mit den deutschen Entwicklungshilfeorganisationen, denn hier seien sie organisatorisch und kostenmäßig überfordert. Skeptisch beantworteten sie die Frage nach der Bereitschaft der Reisenden, für bestimmte Standards höhere Preise zu akzeptieren. Eine wichtige Verbesserung wäre es hier schon, Reisende verstärkt über ihr Zielland zu informieren, und verschiedene Standards - beispielsweise lokale oder Importnahrungsmittel - wenigstens zur Wahl zu stellen. Unabhängige Zertifizierungen sollten in diesem Zusammenhang eine größere Rolle spielen forderte unter anderem der Studienkreis für Tourismus und Entwicklung e.V. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich in diesem Bereich noch stärker zu engagieren und die Unternehmen wirksam in die Pflicht zu nehmen.
Die Einhaltung international anerkannter Sozialstandards, der Menschenrechte und die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen verbindlich zu gewährleisten hatte die SPD-Bundestagsfraktion schon im Juli letzten Jahres mit ihrem Antrag (http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_datei/0,,15780,00.pdf) an die Bundesregierung gefordert: Menschenrechte in der Tourismuswirtschaft achten, schützen und gewährleisten.
Antrag der SPD-Bundestagsfraktion: Menschenrechte in der Tourismuswirtschaft achten, schützen und gewährleisten (http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_datei/0,,15780,00.pdf)
Kontakt:
SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69
Anlässlich der ersten gemeinsamen Anhörung der Bundestagsausschüsse für Tourismus und Wirtschaftliche Zusammenarbeit erklären die zuständigen Berichterstatterinnen der SPD-Bundestagsfraktion Barbara Hendricks und Gabriele Hiller-Ohm:
Die Bundesregierung muss sich verstärkt um positive und nachhaltige Tourismuseffekte in Entwicklungsländern bemühen.
Die SPD begrüßt das wachsende Bewusstsein in der Tourismusbranche und bei Entwicklungshilfeorganisationen für die Verantwortung der Reisebranche gegenüber den Schwellen- und Entwicklungsländern und unterstützt ausdrücklich den Wunsch der Branche nach verstärkter Zusammenarbeit mit Entwicklungshilfeorganisationen in den Zielländern.
Wir fordern die Bundesregierung auf, sich in diesem Bereich noch stärker zu engagieren und die Unternehmen wirksam in die Pflicht zu nehmen.
Erstmals behandelten in der gestrigen Anhörung beide Ausschüsse das Thema "Tourismus und partnerschaftliche Entwicklungszusammenarbeit" gemeinsam. Tourismus wird als Wirtschaftsfaktor, besonders als Devisenbringer, in Entwicklungsländern immer wichtiger. Der Anteil des Tourismus am Bruttoinlandsprodukt beträgt in Afrika derzeit vier Prozent und hat im Vergleich zu einem zehn-prozentigem Anteil weltweit noch Wachstumspotential. Zwar wird die Marktentwicklung von den Anteilsriesen aus den USA bestimmt, aber mit einem Marktanteil von über 15 Prozent sind die Deutschen gut dabei. Damit stehen wir auch in der Verantwortung für das, was wir mit unseren Reisen in den Zielländern bewirken. Für angemessenes und moralisch einwandfreies Verhalten ist jeder Urlauber selbst, aber auch die Reiseunternehmen, verantwortlich.
Urlauber müssen sich zum Beispiel bei schweren Sexualdelikten auch vor deutschen Gerichten verantworten. Das genügt aber nicht.
Damit der Wunsch der Urlauber nach Erholung und Entdeckung seine wirtschaftlich positiven Effekte auch für die Menschen in den Entwicklungsländern entfalten kann, müssen bestimmte Voraussetzungen im Land und bei den Unternehmen gewährleistet sein. Dazu gehören die Entwicklung einer Infrastruktur, die nicht am Rande der Hotelanlagen oder Ressorts endet, es gehören lokale Angebots- und Vermarktungsketten für Nahrungsmittel und Verbrauchsgegenstände dazu, die Verhinderung von Zwangsenteignungen und Vertreibungen, sowie nicht zuletzt die Einhaltung international anerkannter Sozial-, Umwelt- und Menschenrechtsstandards bei den Unternehmen. Die Umsetzung dieser Standards war Gegenstand der gestrigen Anhörung.
Die Vertreter der Reisebranche erhoffen sich gerade im Hinblick auf die Infrastrukturentwicklung eine verstärkte Zusammenarbeit mit den deutschen Entwicklungshilfeorganisationen, denn hier seien sie organisatorisch und kostenmäßig überfordert. Skeptisch beantworteten sie die Frage nach der Bereitschaft der Reisenden, für bestimmte Standards höhere Preise zu akzeptieren. Eine wichtige Verbesserung wäre es hier schon, Reisende verstärkt über ihr Zielland zu informieren, und verschiedene Standards - beispielsweise lokale oder Importnahrungsmittel - wenigstens zur Wahl zu stellen. Unabhängige Zertifizierungen sollten in diesem Zusammenhang eine größere Rolle spielen forderte unter anderem der Studienkreis für Tourismus und Entwicklung e.V. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich in diesem Bereich noch stärker zu engagieren und die Unternehmen wirksam in die Pflicht zu nehmen.
Die Einhaltung international anerkannter Sozialstandards, der Menschenrechte und die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen verbindlich zu gewährleisten hatte die SPD-Bundestagsfraktion schon im Juli letzten Jahres mit ihrem Antrag (http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_datei/0,,15780,00.pdf) an die Bundesregierung gefordert: Menschenrechte in der Tourismuswirtschaft achten, schützen und gewährleisten.
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Fax: 030/227-5 68 69
Über SPD-Bundestagsfraktion:
Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 222 Abgeordneten zusammen.
Alle Abgeordneten, die im September 2005 gewählt wurden und der SPD angehören, bilden die SPD-Bundestagsfraktion.
In der Sitzung vom 21. November 2005 hat die SPD-Bundestagsfraktion Dr. Peter Struck zu ihrem neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt. Mit seinem sehr guten Wahlergebnis führt Struck als Nachfolger von Franz Müntefering nun die SPD-Bundestagsfraktion.
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