Einigung zu Organspende ist erfreulich – Konsequenzen erfolgen zu langsam
- Pressemitteilung der Firma Hessisches Sozialministerium, 02.03.2012
Pressemitteilung vom: 02.03.2012 von der Firma Hessisches Sozialministerium aus Wiesbaden
Kurzfassung: Sozialminister Stefan Grüttner: "Ein erster Gesetzentwurf im Sommer 2012 ist zu spät, hier wird zu Lasten der Menschen, die auf ein Organ warten,auf Zeit gespielt Wiesbaden. Der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner bekräftigte heute noch ...
[Hessisches Sozialministerium - 02.03.2012] SEinigung zu Organspende ist erfreulich – Konsequenzen erfolgen zu langsam
Sozialminister Stefan Grüttner: "Ein erster Gesetzentwurf im Sommer 2012 ist zu spät, hier wird zu Lasten der Menschen, die auf ein Organ warten,auf Zeit gespielt
Wiesbaden. Der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner bekräftigte heute noch einmal seine Forderung, im Zuge der Neuregelung zur Organspende auch eine Lösung für diejenigen zu finden, die sich nicht zur Organspende erklären. Außerdem forderte er die Bundesregierung auf, schnell einen Gesetzentwurf vorzulegen. "Ein erster Gesetzentwurf zum nun gefundenen Kompromiss im Sommer 2012 ist zu spät. Hier wird zu Lasten der Menschen, die auf ein Organ warten, auf Zeit gespielt", zeigte sich Grüttner empört.
Bundesweit warten mehr als 12.500 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan, daher sei er grundsätzlich erfreut über die gestern vorgestellte Einigung einer Spitzenrunde aus Bundesregierung Koalition und Opposition über eine Neuregelung der Organspende. "Dass sich in Sachen Organspende endlich etwas tun, ist sehr gut. Allerdings geht mir diese Einigung nicht weit genug", hob der Sozialminister hervor. Die nun gefundene Neuregelung, die dazu führen kann, dass mehr Menschen sich dazu bereit erklären, nach ihrem Tod anderen Menschen in einer existenziellen Notlage zu helfen, sei gut und richtig. "Wir brauchen allerdings eine Regelung für diejenigen, die sich nicht erklären. Sonst besteht die Gefahr, dass sich an dem derzeit bestehenden gravierenden Mangel an Spenderorganen in Deutschland nichts ändert. So kann und darf es nicht weitergehen", betonte Grüttner.
Grüttner bezeichnete die vorgeschlagene Einigung als einen ersten Schritt, dem jedoch weitere Maßnahmen folgen müssten. "Ich setzte mich dafür ein, dass für diejenigen, die sich nicht erklären wollen, die erweiterte Widerspruchslösung gelten soll. Das bedeutet, dass eine Organspende nach dem Tod erlaubt ist, sofern die Angehörigen nicht widersprechen", sagte der Sozialminister. "Es muss dem Einzelnen zuzumuten sein, sich mit der Möglichkeit der Organspende auseinanderzusetzen und sich zu erklären. Daher muss es möglich sein, wenigstens die Entscheidung für oder gegen eine Organspende verpflichtend zu machen."
Pressestelle: Hessisches Sozialministerium
Pressesprecherin: Susanne Andriessens, Dostojewskistr. 4, D-65187 Wiesbaden
Telefon: (0611) 817 34 08, Fax: (0611) 89 0 84 - 666
E-Mail: presse@hsm.hessen.de
Sozialminister Stefan Grüttner: "Ein erster Gesetzentwurf im Sommer 2012 ist zu spät, hier wird zu Lasten der Menschen, die auf ein Organ warten,auf Zeit gespielt
Wiesbaden. Der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner bekräftigte heute noch einmal seine Forderung, im Zuge der Neuregelung zur Organspende auch eine Lösung für diejenigen zu finden, die sich nicht zur Organspende erklären. Außerdem forderte er die Bundesregierung auf, schnell einen Gesetzentwurf vorzulegen. "Ein erster Gesetzentwurf zum nun gefundenen Kompromiss im Sommer 2012 ist zu spät. Hier wird zu Lasten der Menschen, die auf ein Organ warten, auf Zeit gespielt", zeigte sich Grüttner empört.
Bundesweit warten mehr als 12.500 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan, daher sei er grundsätzlich erfreut über die gestern vorgestellte Einigung einer Spitzenrunde aus Bundesregierung Koalition und Opposition über eine Neuregelung der Organspende. "Dass sich in Sachen Organspende endlich etwas tun, ist sehr gut. Allerdings geht mir diese Einigung nicht weit genug", hob der Sozialminister hervor. Die nun gefundene Neuregelung, die dazu führen kann, dass mehr Menschen sich dazu bereit erklären, nach ihrem Tod anderen Menschen in einer existenziellen Notlage zu helfen, sei gut und richtig. "Wir brauchen allerdings eine Regelung für diejenigen, die sich nicht erklären. Sonst besteht die Gefahr, dass sich an dem derzeit bestehenden gravierenden Mangel an Spenderorganen in Deutschland nichts ändert. So kann und darf es nicht weitergehen", betonte Grüttner.
Grüttner bezeichnete die vorgeschlagene Einigung als einen ersten Schritt, dem jedoch weitere Maßnahmen folgen müssten. "Ich setzte mich dafür ein, dass für diejenigen, die sich nicht erklären wollen, die erweiterte Widerspruchslösung gelten soll. Das bedeutet, dass eine Organspende nach dem Tod erlaubt ist, sofern die Angehörigen nicht widersprechen", sagte der Sozialminister. "Es muss dem Einzelnen zuzumuten sein, sich mit der Möglichkeit der Organspende auseinanderzusetzen und sich zu erklären. Daher muss es möglich sein, wenigstens die Entscheidung für oder gegen eine Organspende verpflichtend zu machen."
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