Mehr Schutz für Verbraucher bei Internetgeschäften

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 02.03.2012
Pressemitteilung vom: 02.03.2012 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Vertragsabschluss nur durch Klick auf eindeutig gekennzeichnete Schaltfläche Der Deutsche Bundestag hat heute in 2./3. Lesung die Einführung der sogenannten Button-Lösung für Internetgeschäfte verabschiedet. Dazu erklären der Vorsitzende der ...

[CDU/CSU-Fraktion - 02.03.2012] Mehr Schutz für Verbraucher bei Internetgeschäften


Vertragsabschluss nur durch Klick auf eindeutig gekennzeichnete Schaltfläche

Der Deutsche Bundestag hat heute in 2./3. Lesung die Einführung der sogenannten Button-Lösung für Internetgeschäfte verabschiedet. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und die Verbraucherschutzbeauftragte Mechthild Heil:

"Mit dem heute beschlossenen Gesetz zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr löst die Koalition ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein, die Verbraucherrechte bei Internetgeschäften zu stärken.

Ein Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Internetanbieter wird in Zukunft nur noch dann zustande kommen, wenn der Verbraucher durch einen Klick auf eine gesonderte Schaltfläche seine Kaufabsicht bestätigt. Diese muss mit der Bezeichnung ‚zahlungspflichtig bestellen‘ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung versehen sein. Oberhalb der Schaltfläche müssen klar und in hervorgehobener Weise folgende wesentliche Vertragsbestandteile stehen: Merkmale der Ware oder Dienstleistung, Gesamtpreis, Vertragspartner und etwaige Versand- oder Lieferkosten. Die Sicherheit für den Kunden steigt, die Gefahr von Missbräuchen sinkt.

Die von der Fraktion der Grünen gestellte Forderung, eine Musterschaltfläche vorzugeben, ist nicht realisierbar. Zum einen wäre eine solche Musterschaltfläche nicht mit den Vorgaben der vollharmonisierten EU-Richtlinie vereinbar. Zum anderen wäre sie nicht technikneutral darstellbar. Die Darstellungsmöglichkeiten auf PC und Smartphone sind dafür zu unterschiedlich. Dies war einhelliges Votum der Experten der öffentlichen Anhörung."


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