Interne Ermittlungen gegen Polizeibeamte
- Pressemitteilung der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern, 02.03.2012
Pressemitteilung vom: 02.03.2012 von der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern aus München
Kurzfassung: Innenminister Joachim Herrmann: Neues Konzept ''Interne Ermittlungen'' – Zentrale Dienststellen in Nürnberg und München Innenminister Joachim Herrmann hat heute das neue Konzept der Bayerischen Polizei für interne Ermittlungen vorgestellt. In ...
[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 02.03.2012] Interne Ermittlungen gegen Polizeibeamte
Innenminister Joachim Herrmann: Neues Konzept ''Interne Ermittlungen'' – Zentrale Dienststellen in Nürnberg und München Innenminister Joachim Herrmann hat heute das neue Konzept der Bayerischen Polizei für interne Ermittlungen vorgestellt. In Nürnberg und München werden die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Polizeibeamte auf zwei zentrale Ermittlungsstellen konzentriert. Herrmann: "Dass wir in Bayern eine so hervorragende Sicherheitsbilanz haben, verdanken wir vor allem unserer Bayerischen Polizei. Bei rund 40.000 Beschäftigten können wir aber Fehlleistungen einzelner Mitarbeiter nie ausschließen." So hat die Bayerische Polizei pro Jahr etwa 1,4 Millionen Einsätze mit zum Teil hohem Konfliktpotential. Demgegenüber stehen jährlich ca. 1.750 Beschwerden. Bei Verdacht eines Fehlverhaltens wird jede Beschwerde oder Anzeige gegen Polizeibeamte stets sorgfältig geprüft. "Gerade aber nach den Diskussionen zu den Vorfällen in Rosenheim halte ich es für notwendig, dass interne Ermittlungen an einer zentralen Stelle angesiedelt sind", so Herrmann. "Ich bin davon überzeugt, dass wir mit !
unserem neuen Konzept für noch mehr Akzeptanz und Transparenz sorgen werden. Das dient im Übrigen auch dem Schutz der Polizeibeamten bei ungerechtfertigten Vorwürfen."
Beim neuen Konzept ''Interne Ermittlungen'' wurde auf die Erfahrungen des Polizeipräsidiums München zurückgegriffen. Das dort bereits bestehende Kriminalfachdezernat 11 ''Amtsdelikte'' wird künftig für den gesamten südbayerischen Raum zuständig sein. Dazu gehören neben München auch die Polizeipräsidien Oberbayern Süd, Oberbayern Nord, Schwaben Nord, Schwaben Süd/West und Niederbayern sowie das Bayerische Landeskriminalamt und das Polizeiverwaltungsamt.
Beim Polizeipräsidium Mittelfranken wird eine neue Ermittlungsstelle eingerichtet, die für den gesamten nordbayerischen Raum zuständig ist (Polizeipräsidien Mittelfranken, Oberfranken, Unterfranken, Oberpfalz sowie Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei).
Diese beiden Dienststellen ermitteln bei Amtsdelikten sowie bei bestimmten anderen Straftaten von Polizeibeamten. Die ermittelten Sachverhalte werden nach der staatsanwaltschaftlichen und gegebenenfalls gerichtlichen Würdigung auch vom Dienstvorgesetzten eingehend geprüft. Das Spektrum möglicher disziplinarrechtlicher Maßnahmen reicht vom Verweis über die Gehaltskürzung bis hin zur Entfernung aus dem Dienst. Die beiden zentralen Ermittlungsstellen können auch Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger für Beschwerden gegen Polizeibeamte sein. Herrmann betont: " Wir nehmen Vorwürfe gegen die Polizei sehr ernst. Denn die ganz große Mehrheit der bayerischen Polizeibeamtinnen und –beamten erfüllt ihre Aufgaben korrekt und bürgerfreundlich. Die Bayerische Polizei hat das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger verdient."
Pressesprecher: Oliver Platzer
Telefon: (089) 2192 -2114
Telefax: (089) 2192 -12721
E-Mail: presse@stmi.bayern.de
Innenminister Joachim Herrmann: Neues Konzept ''Interne Ermittlungen'' – Zentrale Dienststellen in Nürnberg und München Innenminister Joachim Herrmann hat heute das neue Konzept der Bayerischen Polizei für interne Ermittlungen vorgestellt. In Nürnberg und München werden die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Polizeibeamte auf zwei zentrale Ermittlungsstellen konzentriert. Herrmann: "Dass wir in Bayern eine so hervorragende Sicherheitsbilanz haben, verdanken wir vor allem unserer Bayerischen Polizei. Bei rund 40.000 Beschäftigten können wir aber Fehlleistungen einzelner Mitarbeiter nie ausschließen." So hat die Bayerische Polizei pro Jahr etwa 1,4 Millionen Einsätze mit zum Teil hohem Konfliktpotential. Demgegenüber stehen jährlich ca. 1.750 Beschwerden. Bei Verdacht eines Fehlverhaltens wird jede Beschwerde oder Anzeige gegen Polizeibeamte stets sorgfältig geprüft. "Gerade aber nach den Diskussionen zu den Vorfällen in Rosenheim halte ich es für notwendig, dass interne Ermittlungen an einer zentralen Stelle angesiedelt sind", so Herrmann. "Ich bin davon überzeugt, dass wir mit !
unserem neuen Konzept für noch mehr Akzeptanz und Transparenz sorgen werden. Das dient im Übrigen auch dem Schutz der Polizeibeamten bei ungerechtfertigten Vorwürfen."
Beim neuen Konzept ''Interne Ermittlungen'' wurde auf die Erfahrungen des Polizeipräsidiums München zurückgegriffen. Das dort bereits bestehende Kriminalfachdezernat 11 ''Amtsdelikte'' wird künftig für den gesamten südbayerischen Raum zuständig sein. Dazu gehören neben München auch die Polizeipräsidien Oberbayern Süd, Oberbayern Nord, Schwaben Nord, Schwaben Süd/West und Niederbayern sowie das Bayerische Landeskriminalamt und das Polizeiverwaltungsamt.
Beim Polizeipräsidium Mittelfranken wird eine neue Ermittlungsstelle eingerichtet, die für den gesamten nordbayerischen Raum zuständig ist (Polizeipräsidien Mittelfranken, Oberfranken, Unterfranken, Oberpfalz sowie Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei).
Diese beiden Dienststellen ermitteln bei Amtsdelikten sowie bei bestimmten anderen Straftaten von Polizeibeamten. Die ermittelten Sachverhalte werden nach der staatsanwaltschaftlichen und gegebenenfalls gerichtlichen Würdigung auch vom Dienstvorgesetzten eingehend geprüft. Das Spektrum möglicher disziplinarrechtlicher Maßnahmen reicht vom Verweis über die Gehaltskürzung bis hin zur Entfernung aus dem Dienst. Die beiden zentralen Ermittlungsstellen können auch Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger für Beschwerden gegen Polizeibeamte sein. Herrmann betont: " Wir nehmen Vorwürfe gegen die Polizei sehr ernst. Denn die ganz große Mehrheit der bayerischen Polizeibeamtinnen und –beamten erfüllt ihre Aufgaben korrekt und bürgerfreundlich. Die Bayerische Polizei hat das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger verdient."
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Über Bayerisches Staatsministerium des Innern:
Das Innenministerium ist für die Innere Sicherheit, also auch für die Polizei und den Staatsschutz zuständig. Das ist aber nur ein Aspekt seiner Zuständigkeiten.
Im Bereich Allgemeine Innere Verwaltung gibt es eine Fülle weitere Aufgaben von der Staatsverwaltung über kommunale Angelegenheiten bis zum Rettungswesen. Außerdem gibt es manche eher überraschend erscheinende Zuständigkeiten, wie etwa für das Kaminkehrer- oder fürs Lotteriewesen. Auch die unabhängigen Verwaltungsgerichte gehören zum Ressortbereich des Innenministeriums.
Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.
Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.
An der politischen Spitze stehen: Staatsminister Dr. Günther Beckstein (übrigens der 50. Innenminister seit der Gründung des Ressorts im Jahre 1806) und Staatssekretär Georg Schmid als Stellvertreter des Ministers.
Firmenkontakt:
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Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.
Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.
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