Keine neuen EU-Kompetenzen bei grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen
- Pressemitteilung der Firma Bundesrat, 02.03.2012
Pressemitteilung vom: 02.03.2012 von der Firma Bundesrat aus Berlin
Kurzfassung: Die Länder haben heute zu einem Vorschlag der Europäischen Kommission Stellung genommen, der die Strukturen der EU zur Reaktion auf grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen straffen und stärken soll. Die Kommission schlägt hierzu unter ...
[Bundesrat - 02.03.2012] Keine neuen EU-Kompetenzen bei grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen
Die Länder haben heute zu einem Vorschlag der Europäischen Kommission Stellung genommen, der die Strukturen der EU zur Reaktion auf grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen straffen und stärken soll. Die Kommission schlägt hierzu unter anderem Regelungen zur Koordinierung sowie zur Überwachung, Frühwarnung und Lageermittlung im Ereignisfall vor.
Die Länder begrüßen den Vorschlag zwar grundsätzlich, machen aber deutlich, dass die vertraglich garantierte Eigenständigkeit der Mitgliedstaaten im Bereich der menschlichen Gesundheit für sie von großer Bedeutung ist. Die von der EU vorzusehenden Maßnahmen dürften daher ausschließlich unterstützende Funktion haben und nicht in die grundsätzliche Eigenverantwortlichkeit der Mitgliedstaaten eingreifen. Der endgültige Beschluss sei folglich so auszugestalten, dass er zwar die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten stärkt, jedoch keine neuen Institutionen und Zuständigkeiten schafft. Insbesondere sei zu vermeiden, dass Entscheidungs-, Durchführungs- und Finanzierungskompetenzen für gemeinsame Einsätze auf die Kommission übertragen werden.
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Die Länder haben heute zu einem Vorschlag der Europäischen Kommission Stellung genommen, der die Strukturen der EU zur Reaktion auf grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen straffen und stärken soll. Die Kommission schlägt hierzu unter anderem Regelungen zur Koordinierung sowie zur Überwachung, Frühwarnung und Lageermittlung im Ereignisfall vor.
Die Länder begrüßen den Vorschlag zwar grundsätzlich, machen aber deutlich, dass die vertraglich garantierte Eigenständigkeit der Mitgliedstaaten im Bereich der menschlichen Gesundheit für sie von großer Bedeutung ist. Die von der EU vorzusehenden Maßnahmen dürften daher ausschließlich unterstützende Funktion haben und nicht in die grundsätzliche Eigenverantwortlichkeit der Mitgliedstaaten eingreifen. Der endgültige Beschluss sei folglich so auszugestalten, dass er zwar die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten stärkt, jedoch keine neuen Institutionen und Zuständigkeiten schafft. Insbesondere sei zu vermeiden, dass Entscheidungs-, Durchführungs- und Finanzierungskompetenzen für gemeinsame Einsätze auf die Kommission übertragen werden.
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