Subsidiaritätsrüge zur Richtlinie über Konzessionsvergaben
- Pressemitteilung der Firma Bundesrat, 02.03.2012
Pressemitteilung vom: 02.03.2012 von der Firma Bundesrat aus Berlin
Kurzfassung: Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung Subsidiaritätsrüge gegen einen Vorschlag der Europäischen Kommission erhoben, mit dem diese einen Rechtsrahmen für Konzessionsvergaben setzen will. Die Länder sind der Auffassung, dass der Vorschlag ...
[Bundesrat - 02.03.2012] Subsidiaritätsrüge zur Richtlinie über Konzessionsvergaben
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung Subsidiaritätsrüge gegen einen Vorschlag der Europäischen Kommission erhoben, mit dem diese einen Rechtsrahmen für Konzessionsvergaben setzen will. Die Länder sind der Auffassung, dass der Vorschlag mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht im Einklang steht, weil die Kommission nicht ausreichend dargelegt, warum eine Regelung der Dienstleistungskonzession auf europäischer Ebene erforderlich ist. Schwerwiegende Wettbewerbsverzerrungen oder eine Marktabschottung, mit denen die Kommission ihren Richtlinienvorschlag begründe, seien bislang nicht ausreichend belegt.
Die Richtlinie soll Unsicherheiten im Interesse der Auftraggeber und Wirtschaftsteilnehmer verringern. Die Kommission betont, dass zum Beispiel für Dienstleistungskonzessionen bisher allein die allgemeinen Grundsätze des Vertrags über die Arbeitsweise der EU gelten. Diese Regelungslücke habe schwerwiegende Verzerrungen des Binnenmarkts zur Folge. Insbesondere beschränke sie den Zugang europäischer - vor allem kleiner und mittlerer - Unternehmen zu den mit Konzessionen verbundenen wirtschaftlichen Möglichkeiten.
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Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung Subsidiaritätsrüge gegen einen Vorschlag der Europäischen Kommission erhoben, mit dem diese einen Rechtsrahmen für Konzessionsvergaben setzen will. Die Länder sind der Auffassung, dass der Vorschlag mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht im Einklang steht, weil die Kommission nicht ausreichend dargelegt, warum eine Regelung der Dienstleistungskonzession auf europäischer Ebene erforderlich ist. Schwerwiegende Wettbewerbsverzerrungen oder eine Marktabschottung, mit denen die Kommission ihren Richtlinienvorschlag begründe, seien bislang nicht ausreichend belegt.
Die Richtlinie soll Unsicherheiten im Interesse der Auftraggeber und Wirtschaftsteilnehmer verringern. Die Kommission betont, dass zum Beispiel für Dienstleistungskonzessionen bisher allein die allgemeinen Grundsätze des Vertrags über die Arbeitsweise der EU gelten. Diese Regelungslücke habe schwerwiegende Verzerrungen des Binnenmarkts zur Folge. Insbesondere beschränke sie den Zugang europäischer - vor allem kleiner und mittlerer - Unternehmen zu den mit Konzessionen verbundenen wirtschaftlichen Möglichkeiten.
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