Bundesrat geht gegen Hasskriminalität vor

  • Pressemitteilung der Firma Bundesrat, 02.03.2012
Pressemitteilung vom: 02.03.2012 von der Firma Bundesrat aus Berlin

Kurzfassung: Die Länder wollen die sogenannte Hasskriminalität stärker als bisher mit den Mitteln des Strafrechts bekämpfen und haben aus diesem Grund heute einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Dieser sieht vor, menschenverachtende, insbesondere ...

[Bundesrat - 02.03.2012] Bundesrat geht gegen Hasskriminalität vor


Die Länder wollen die sogenannte Hasskriminalität stärker als bisher mit den Mitteln des Strafrechts bekämpfen und haben aus diesem Grund heute einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Dieser sieht vor, menschenverachtende, insbesondere rassistische oder fremdenfeindliche Beweggründe und Ziele des Täters als besondere Umstände in das Strafgesetzbuch aufzunehmen, die im Rahmen der Strafzumessung strafschärfend zu berücksichtigen sind.

In der Begründung zu seinem Gesetzentwurf weist der Bundesrat darauf hin, dass die Anzahl der "Hasstaten" - Taten, die sich gegen eine Person vorwiegend wegen deren politischer Einstellung, Rasse, Hautfarbe, Religion oder vergleichbarer Merkmale richten - erschreckend hoch ist. Der Verfassungsschutzbericht des Bundesinnenministeriums weise allein für das Jahr 2010 über 750 derartige Gewalttaten aus. Die Länder heben besonders hervor, dass diesen Delikten ein erhöhter Unrechtsgehalt innewohnt, da die Täter mit dem Angriff auf das Opfer ein grundsätzliches Unwerturteil über dessen "Anderssein" fällen wollen. Zudem würden die Taten oftmals brutaler und rücksichtsloser ausgeführt als Gewaltdelikte in anderen Kontexten. Dies führe zu einer starken Verunsicherung der Bürger, die mit dem Opfer identische Eigenschaften oder Einstellungen aufweisen. Hasskriminalität sei deshalb in besonderem Maße geeignet, den sozialen Frieden zu stören. Aus diesem Grund müsse das Strafrecht dem erhöhten Unrechtsgehalt stärker als bisher Rechnung tragen.

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese hat ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag zu übersenden. Hierbei soll sie ihre Auffassung darlegen.


Kontakt:
Bundesrat
Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst, Eingaben
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Telefon: 030 18 9100-0
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: internetredaktion@bundesrat.de

Über Bundesrat:
Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan. Er entscheidet mit über die Politik des Bundes und bildet damit zum einen ein Gegengewicht zu den Verfassungsorganen Bundestag und Bundesregierung und er ist zum anderen ein Bindeglied zwischen Bund und Ländern.

Firmenkontakt:
Kontakt:
Bundesrat
Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst, Eingaben
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Telefon: 030 18 9100-0
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: internetredaktion@bundesrat.de

Die Pressemeldung "Bundesrat geht gegen Hasskriminalität vor" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Bundesrat geht gegen Hasskriminalität vor" ist Bundesrat.