Finanzielle Entlastung bei künstlicher Befruchtung
- Pressemitteilung der Firma Bundesrat, 02.03.2012
Pressemitteilung vom: 02.03.2012 von der Firma Bundesrat aus Berlin
Kurzfassung: Der Bundesrat möchte Paare unterstützen, die aus medizinischen Gründen keine Kinder bekommen können. Künftig soll der Bund die Kosten der künstlichen Befruchtung zu 25 Prozent mitfinanzieren. Da die gesetzliche Krankenversicherung die Hälfte ...
[Bundesrat - 02.03.2012] Finanzielle Entlastung bei künstlicher Befruchtung
Der Bundesrat möchte Paare unterstützen, die aus medizinischen Gründen keine Kinder bekommen können. Künftig soll der Bund die Kosten der künstlichen Befruchtung zu 25 Prozent mitfinanzieren. Da die gesetzliche Krankenversicherung die Hälfte der Kosten einer künstlichen Befruchtung zu tragen hat, würde der von den Betroffenen selbst zu finanzierende Anteil auf 25 Prozent sinken.
Der Bundesrat betont in seinem heute beschlossenen Gesetzentwurf, dass Paare, die sich für eine Familie entschieden haben, Unterstützung benötigen und verdienen. Gerade ungewollte Kinderlosigkeit würde oft als schwerer Mangel in der persönlichen Lebensplanung angesehen. Mit ihrem Vorstoß möchten die Länder daher eine finanzielle Entlastung von Paaren mit Kinderwunsch bei den Kosten einer künstlichen Befruchtung erreichen.
Der Gesetzentwurf wird nun an die Bundesregierung übermittelt. Diese leitet ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiter und legt dabei ihre Auffassung dar.
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Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
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Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: internetredaktion@bundesrat.de
Der Bundesrat möchte Paare unterstützen, die aus medizinischen Gründen keine Kinder bekommen können. Künftig soll der Bund die Kosten der künstlichen Befruchtung zu 25 Prozent mitfinanzieren. Da die gesetzliche Krankenversicherung die Hälfte der Kosten einer künstlichen Befruchtung zu tragen hat, würde der von den Betroffenen selbst zu finanzierende Anteil auf 25 Prozent sinken.
Der Bundesrat betont in seinem heute beschlossenen Gesetzentwurf, dass Paare, die sich für eine Familie entschieden haben, Unterstützung benötigen und verdienen. Gerade ungewollte Kinderlosigkeit würde oft als schwerer Mangel in der persönlichen Lebensplanung angesehen. Mit ihrem Vorstoß möchten die Länder daher eine finanzielle Entlastung von Paaren mit Kinderwunsch bei den Kosten einer künstlichen Befruchtung erreichen.
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Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan. Er entscheidet mit über die Politik des Bundes und bildet damit zum einen ein Gegengewicht zu den Verfassungsorganen Bundestag und Bundesregierung und er ist zum anderen ein Bindeglied zwischen Bund und Ländern.
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