Aus für Kleingruppenhaltung von Legehennen?
- Pressemitteilung der Firma Bundesrat, 02.03.2012
Pressemitteilung vom: 02.03.2012 von der Firma Bundesrat aus Berlin
Kurzfassung: Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung einen Verordnungsentwurf beschlossen, der die sogenannte Kleingruppenhaltung von Legehennen endgültig beenden und für Rechtssicherheit sorgen will. Für bestehende Anlagen soll eine Übergangsfrist ...
[Bundesrat - 02.03.2012] Aus für Kleingruppenhaltung von Legehennen?
Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung einen Verordnungsentwurf beschlossen, der die sogenannte Kleingruppenhaltung von Legehennen endgültig beenden und für Rechtssicherheit sorgen will. Für bestehende Anlagen soll eine Übergangsfrist bis Ende 2023 gelten, da die betroffenen Halter im Vertrauen auf die bisherige Rechtslage in diese Unterbringungsform investiert haben. In Härtefällen kann die Frist bis Dezember 2025 verlängert werden.
Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob sie die Verordnung in Kraft setzt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Oktober 2010 die Vorschriften über die sogenannte Kleingruppenhaltung aus formalen Gründen für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung bis zum 31. März 2012 gefordert. Eine Regierungsverordnung hierzu war im September letzten Jahres an der fehlenden Zustimmung des Bundesrates gescheitert.
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10117 Berlin
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Fax: 030 18 9100-198
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Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung einen Verordnungsentwurf beschlossen, der die sogenannte Kleingruppenhaltung von Legehennen endgültig beenden und für Rechtssicherheit sorgen will. Für bestehende Anlagen soll eine Übergangsfrist bis Ende 2023 gelten, da die betroffenen Halter im Vertrauen auf die bisherige Rechtslage in diese Unterbringungsform investiert haben. In Härtefällen kann die Frist bis Dezember 2025 verlängert werden.
Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob sie die Verordnung in Kraft setzt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Oktober 2010 die Vorschriften über die sogenannte Kleingruppenhaltung aus formalen Gründen für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung bis zum 31. März 2012 gefordert. Eine Regierungsverordnung hierzu war im September letzten Jahres an der fehlenden Zustimmung des Bundesrates gescheitert.
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Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan. Er entscheidet mit über die Politik des Bundes und bildet damit zum einen ein Gegengewicht zu den Verfassungsorganen Bundestag und Bundesregierung und er ist zum anderen ein Bindeglied zwischen Bund und Ländern.
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