Bessere Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden durch Neonazi-Datei
- Pressemitteilung der Firma Bundesrat, 02.03.2012
Pressemitteilung vom: 02.03.2012 von der Firma Bundesrat aus Berlin
Kurzfassung: Der Bundesrat hat heute zu einem Gesetzentwurf Stellung genommen, mit dem die Bundesregierung den Informationsaustausch zwischen Polizeien und Nachrichtendiensten verbessern möchte. Ziel ist die effektivere Bekämpfung von Rechtsextremismus. Dem ...
[Bundesrat - 02.03.2012] Bessere Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden durch Neonazi-Datei
Der Bundesrat hat heute zu einem Gesetzentwurf Stellung genommen, mit dem die Bundesregierung den Informationsaustausch zwischen Polizeien und Nachrichtendiensten verbessern möchte. Ziel ist die effektivere Bekämpfung von Rechtsextremismus.
Dem Bundesrat erscheinen die behördlichen Befugnisse teilweise nicht weitgehend genug. So kritisiert er, dass die vorgesehenen Regelungen zum Verbundsystem der Verfassungsschutzbehörden nicht ausreichend seien, um die neue Verbunddatei als umfassendes Analyseinstrument nutzen zu können. Zudem bedürfe es zur Aufklärung von gewaltbereiten islamistischen Netzwerken einer umfassenden Speicherbefugnis. Im Zusammenhang mit waffenrechtlichen Erlaubnissen wollen die Länder auch Abfragen bei den Verfassungsschutzbehörden einführen.
Bisher fehlen Normen, die gemeinsame Dateien zur Bekämpfung des Rechtsextremismus dauerhaft zulassen, an denen sowohl Polizeibehörden als auch Nachrichtendienste beteiligt sind. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft daher die besondere Rechtsgrundlage für den Betrieb einer solchen gemeinsamen Datei. Die neue "Datei zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus" soll den Informationsaustausch von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern in diesem Bereich intensivieren und beschleunigen, so dass Einzelerkenntnisse für andere Behörden leichter zugänglich sind.
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Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Telefon: 030 18 9100-0
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: internetredaktion@bundesrat.de
Der Bundesrat hat heute zu einem Gesetzentwurf Stellung genommen, mit dem die Bundesregierung den Informationsaustausch zwischen Polizeien und Nachrichtendiensten verbessern möchte. Ziel ist die effektivere Bekämpfung von Rechtsextremismus.
Dem Bundesrat erscheinen die behördlichen Befugnisse teilweise nicht weitgehend genug. So kritisiert er, dass die vorgesehenen Regelungen zum Verbundsystem der Verfassungsschutzbehörden nicht ausreichend seien, um die neue Verbunddatei als umfassendes Analyseinstrument nutzen zu können. Zudem bedürfe es zur Aufklärung von gewaltbereiten islamistischen Netzwerken einer umfassenden Speicherbefugnis. Im Zusammenhang mit waffenrechtlichen Erlaubnissen wollen die Länder auch Abfragen bei den Verfassungsschutzbehörden einführen.
Bisher fehlen Normen, die gemeinsame Dateien zur Bekämpfung des Rechtsextremismus dauerhaft zulassen, an denen sowohl Polizeibehörden als auch Nachrichtendienste beteiligt sind. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft daher die besondere Rechtsgrundlage für den Betrieb einer solchen gemeinsamen Datei. Die neue "Datei zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus" soll den Informationsaustausch von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern in diesem Bereich intensivieren und beschleunigen, so dass Einzelerkenntnisse für andere Behörden leichter zugänglich sind.
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Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan. Er entscheidet mit über die Politik des Bundes und bildet damit zum einen ein Gegengewicht zu den Verfassungsorganen Bundestag und Bundesregierung und er ist zum anderen ein Bindeglied zwischen Bund und Ländern.
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