Koalition will nur Eliteunis und keine Schulen foerdern
- Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 05.03.2012
Pressemitteilung vom: 05.03.2012 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin
Kurzfassung: Zum Beschluss des Koalitionsausschusses, das Kooperationsverbot im Grundgesetz nur fuer Hochschulen aufheben zu wollen, erklaert der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Ernst Dieter Rossmann: Die schwarz-gelbe ...
[SPD-Bundestagsfraktion - 05.03.2012] Koalition will nur Eliteunis und keine Schulen foerdern
Zum Beschluss des Koalitionsausschusses, das Kooperationsverbot im Grundgesetz nur fuer Hochschulen aufheben zu wollen, erklaert der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Ernst Dieter Rossmann:
Die schwarz-gelbe Koalition haelt am Kooperationsverbot im Schulbereich fest. Anders als der Vorschlag der SPD fuer einen neuen Bildungsartikel 104c, will die Koalition im Grundgesetz nur fuer die Hochschulen eine institutionelle Bundesfoerderung schaffen. Und auch das nicht fuer alle Hochschulen, sondern nur fuer welche mit "ueberregionaler Bedeutung". Das kann sinnvoll sein, hat aber mit einer Aufhebung des Kooperationsverbotes nichts zu tun. Am Ende bedeutet das, dass insbesondere die Schulen trotz des offenkundigen Bau- und Personalbedarfs vor Ort weiter abgehaengt werden.
Mit dem Schulbereich bleibt damit nach dem Willen der Koalition weiterhin das fuer erfolgreiche Bildungsbiografien entscheidende und mit Abstand die meisten Menschen direkt betreffende Bildungsfeld aussen vor. Ohne moderne Schulen ist ein leistungsfaehiges und nachhaltiges Bildungssystem ebenso wenig denkbar wie weitere Fortschritte bei der Chancengleichheit fuer alle Kinder und Jugendlichen.
Angesichts der steigenden Anforderungen an eine wirksame individuelle Foerderung, dem weiteren Ganztagsschulausbau oder auch der inklusiven Bildung ist dies politisch hoechst fahrlaessig. Hinzu kommt ein erheblicher baulicher Modernisierungsstau an den Schulen sowie die in den Regionen sehr unterschiedlichen Auswirkungen etwa des demografischen Wandels. Nach dem Willen der Koalition sollen dem Bund hier weiterhin die Haende gebunden bleiben. Der Vorschlag der SPD fuer einen neuen Artikel 104c wird den Anforderungen gerecht, indem er das Kooperationsverbot fuer alle Bereiche aufhebt.
Offenbar ist die Begrenzung auf wenige Spitzenhochschulen dem Widerstand der B-Laender geschuldet. Die Schulen sollen offenbar von der Union nach der Verfassungsreform 2006 ein zweites Mal fuer den parteiinternen Kompromiss geopfert werden. Den Schaden werden die Kinder und Jugendlichen, ihre Eltern und die Lehrkraefte an den Schulen in Deutschland haben.
© 2010 SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69
Zum Beschluss des Koalitionsausschusses, das Kooperationsverbot im Grundgesetz nur fuer Hochschulen aufheben zu wollen, erklaert der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Ernst Dieter Rossmann:
Die schwarz-gelbe Koalition haelt am Kooperationsverbot im Schulbereich fest. Anders als der Vorschlag der SPD fuer einen neuen Bildungsartikel 104c, will die Koalition im Grundgesetz nur fuer die Hochschulen eine institutionelle Bundesfoerderung schaffen. Und auch das nicht fuer alle Hochschulen, sondern nur fuer welche mit "ueberregionaler Bedeutung". Das kann sinnvoll sein, hat aber mit einer Aufhebung des Kooperationsverbotes nichts zu tun. Am Ende bedeutet das, dass insbesondere die Schulen trotz des offenkundigen Bau- und Personalbedarfs vor Ort weiter abgehaengt werden.
Mit dem Schulbereich bleibt damit nach dem Willen der Koalition weiterhin das fuer erfolgreiche Bildungsbiografien entscheidende und mit Abstand die meisten Menschen direkt betreffende Bildungsfeld aussen vor. Ohne moderne Schulen ist ein leistungsfaehiges und nachhaltiges Bildungssystem ebenso wenig denkbar wie weitere Fortschritte bei der Chancengleichheit fuer alle Kinder und Jugendlichen.
Angesichts der steigenden Anforderungen an eine wirksame individuelle Foerderung, dem weiteren Ganztagsschulausbau oder auch der inklusiven Bildung ist dies politisch hoechst fahrlaessig. Hinzu kommt ein erheblicher baulicher Modernisierungsstau an den Schulen sowie die in den Regionen sehr unterschiedlichen Auswirkungen etwa des demografischen Wandels. Nach dem Willen der Koalition sollen dem Bund hier weiterhin die Haende gebunden bleiben. Der Vorschlag der SPD fuer einen neuen Artikel 104c wird den Anforderungen gerecht, indem er das Kooperationsverbot fuer alle Bereiche aufhebt.
Offenbar ist die Begrenzung auf wenige Spitzenhochschulen dem Widerstand der B-Laender geschuldet. Die Schulen sollen offenbar von der Union nach der Verfassungsreform 2006 ein zweites Mal fuer den parteiinternen Kompromiss geopfert werden. Den Schaden werden die Kinder und Jugendlichen, ihre Eltern und die Lehrkraefte an den Schulen in Deutschland haben.
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Über SPD-Bundestagsfraktion:
Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 222 Abgeordneten zusammen.
Alle Abgeordneten, die im September 2005 gewählt wurden und der SPD angehören, bilden die SPD-Bundestagsfraktion.
In der Sitzung vom 21. November 2005 hat die SPD-Bundestagsfraktion Dr. Peter Struck zu ihrem neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt. Mit seinem sehr guten Wahlergebnis führt Struck als Nachfolger von Franz Müntefering nun die SPD-Bundestagsfraktion.
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In der Sitzung vom 21. November 2005 hat die SPD-Bundestagsfraktion Dr. Peter Struck zu ihrem neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt. Mit seinem sehr guten Wahlergebnis führt Struck als Nachfolger von Franz Müntefering nun die SPD-Bundestagsfraktion.
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