Für Kinderbetreuung bis zu 4.000 Euro von der Steuer abziehen und beim Finanzamt zurückholen!

  • Pressemitteilung der Firma akademie.de, 06.03.2012
Pressemitteilung vom: 06.03.2012 von der Firma akademie.de aus Berlin

Kurzfassung: Kinderbetreuungskosten können teilweise vom Finanzamt zurückgefordert werden: Eltern können zwei Drittel der Ausgaben bis zu einer Obergrenze von 4.000 Euro pro Jahr und Kind absetzen. akademie.de erklärt im neuen Beitrag: Kinderbetreuungskosten ...

[akademie.de - 06.03.2012] Für Kinderbetreuung bis zu 4.000 Euro von der Steuer abziehen und beim Finanzamt zurückholen!


Kinderbetreuungskosten können teilweise vom Finanzamt zurückgefordert werden: Eltern können zwei Drittel der Ausgaben bis zu einer Obergrenze von 4.000 Euro pro Jahr und Kind absetzen. akademie.de erklärt im neuen Beitrag: Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen (http://www.akademie.de/wissen/kinderbetreuung-steuer-absetzen), wie das geht:

- Bis zur Steuererklärung für 2011 gilt: Wenn Sie Kinder haben und berufstätig sind, können Sie einen Teil der Kosten 'zurückbekommen'.

- Ab 2012 sind Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar, egal ob sie beruflich oder privat bedingt sind: Künftig können alle Eltern zwei Drittel ihrer Kinderbetreuungskosten – pro Kind bis zu 4.000 Euro jährlich – absetzen. Die Berufstätigkeit der Eltern ist keine Bedingung mehr für die steuerliche Berücksichtigung. Auch bisherige Voraussetzungen wie Krankheit, Behinderung oder Ausbildung eines Elternteils gibt es ab 2012 nicht mehr.

Dies gilt für alle Kinder bis zum 14. Geburtstag und bei körperlich, geistig oder seelisch behinderten Kindern ohne Altersbeschränkung, wenn die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und das Kind sich nicht selbst versorgen kann. (Bei Behinderungen, die vor dem 1. Januar 2007 eingetreten sind, ist der 27. Geburtstag die Obergrenze.)

Wie man diese Kosten steuerlich geltend macht, was es dabei zu beachten gilt und wer profitiert, erörtert Ann Yacobi in Ihrem Beitrag bei akademie.de: http://www.akademie.de/wissen/kinderbetreuung-steuer-absetzen

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