Neue Geschäftsfelder für den E-Postbrief

  • Pressemitteilung der Firma Deutsche Post AG, 06.03.2012
Pressemitteilung vom: 06.03.2012 von der Firma Deutsche Post AG aus Bonn

Kurzfassung: Eindeutige Identifikation für Online-Geschäfte Sicher und einfach bezahlen mit dem E-Postbrief Gütesiegel des ULD für Datenschutz und Datensicherheit Die Deutsche Post erweitert mit neuen Produktanwendungen die ...

[Deutsche Post AG - 06.03.2012] Neue Geschäftsfelder für den E-Postbrief


Eindeutige Identifikation für Online-Geschäfte Sicher und einfach bezahlen mit dem E-Postbrief Gütesiegel des ULD für Datenschutz und Datensicherheit Die Deutsche Post erweitert mit neuen Produktanwendungen die Einsatzmöglichkeiten des E-Postbriefs für private und geschäftliche Nutzer. Noch vor dem Sommer 2012 soll der neue Online-Identifikationsdienst E-Postident starten. Voraussichtlich im vierten Quartal des Jahres folgt dann die einfache und sichere Rechnungszahlung über das E-Postbrief Portal. Zudem hat der E-Postbrief das Datenschutz-Gütesiegel des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) erhalten.

Das ULD bescheinigt damit, dass der E-Postbrief die geltenden Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit erfüllt. "Wir nutzen das technische Potenzial des E-Postbriefs für neue Geschäftsfelder. Dabei können wir auf die zertifizierte Sicherheit des E-Postbriefs aufbauen", sagt Ralph Wiegand, CEO E-Postbrief der Deutschen Post.

E-Postident - Identitätsnachweis per Mausklick

Mit E-Postident bietet die Deutsche Post die schnelle, einfache und sichere Überprüfung von Identitäten im Internet an. Sie bedient damit das stark wachsende Bedürfnis nach Sicherheit im Netz bei Verbrauchern und Unternehmen. E-Commerce-Anbieter etwa sind immer häufiger mit falschen Besteller-Identitäten oder sogenannten "Fake-Orders" konfrontiert. Auch in Auktionsbörsen oder Online-Handelsplattformen gibt es Probleme, weil Teilnehmer falsche Identitäten nutzen. E-Postbrief Kunden können sich nun über E-Postident im Netz eindeutig identifizieren.

Das ist ganz einfach: Ein Website-Betreiber fordert einen Kunden auf, sich per E-Postident zu identifizieren. Alles Weitere geht genauso einfach wie beim E-Postbrief: Mit E-Postbrief Adresse, Passwort und HandyTAN identifiziert sich der Kunde. Übermittelt werden pro Transaktion nur die Angaben, deren Weitergabe der Nutzer ausdrücklich zugestimmt hat. Bei der Registrierung auf einer der großen Internet-Handelsplattformen etwa können das Name, Adresse und Geburtsdatum sein. Für den Online-Kauf von Computerspielen für Erwachsene reicht dagegen die Bestätigung der Volljährigkeit.

Damit bietet E-Postident eine verlässliche Lösung für den Jugendschutz. Ralph Wiegand: "Mit E-Postident machen wir den Online-Handel für die Geschäftswelt sicherer und für unsere Privatkunden noch bequemer. Ein weiterer Vorteil: Der Verbraucher behält hierbei die volle Kontrolle über seine persönlichen Daten."

Rechnungen bequem und sicher per E-Postbrief zahlen

Rechnungen zu bezahlen, ist mit Aufwand verbunden: Wer etwa eine Rechnung von der Versicherung oder vom Arzt bekommt - egal ob online oder auf Papier - muss entweder den Weg zur Bankfiliale in Kauf nehmen oder tippt als Online-Banking-Kunde alle erforderlichen Daten ein, bestätigt in der Regel per HandyTAN und löst so die Zahlung aus. Das geht bald deutlich einfacher: Die Deutsche Post integriert im vierten Quartal 2012 eine Bezahlfunktion in ihr E-Postbrief Portal.

Rechnungen, die elektronisch per E-Postbrief versandt werden, können die Empfänger künftig mit wenigen Mausklicks bezahlen. Verbraucher sparen so Zeit und können die Rechnungen zudem sicher elektronisch in ihrem E-Postbrief Postfach archivieren.

ULD bestätigt beste Ergebnisse beim Datenschutz

Das Kieler ULD wird unter anderem als Gutachter vom Deutschen Bundestag und von Landesparlamenten in Fragen des Datenschutzes sowie der Informationsfreiheit in Anspruch genommen. Zudem empfiehlt das ULD auch den Einsatz von zertifizierten Produkten in öffentlichen Landesverwaltungen. Das begehrte Datenschutz-Gütesiegel wurde seit 2001 vom ULD an rund 70 Produkte verliehen. Es ist zwei Jahre gültig und kann in einem erneuten Prüfverfahren verlängert werden.

Das ULD prüft dabei die Schlüssigkeit von Gutachten, die methodisch einwandfreie Vorgehensweise von Sachverständigen oder sachverständigen Prüfstellen und die Konformität zum ULD-Anforderungskatalog. Beim E-Postbrief hat das ULD das von der Prüfstelle für den Datenschutz der TÜV Informationstechnik GmbH (TÜViT) erstellte Gutachten untersucht und die sehr guten Ergebnisse für den E-Postbrief klar bestätigt.


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Pressesprecher: Unternehmensbereich BRIEF
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