Regelung zum Sorgerecht: Schwarze-Peter-Spiel zwischen Vater und Mutter bleibt bestehen

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 06.03.2012
Pressemitteilung vom: 06.03.2012 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zum Ergebnis des Koalitionsausschusses die elterliche Sorge bei nichtverheirateten Eltern neu zu regeln, erklaert die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht: Es ist eine vertane Chance der schwarz-gelben ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 06.03.2012] Regelung zum Sorgerecht: Schwarze-Peter-Spiel zwischen Vater und Mutter bleibt bestehen


Zum Ergebnis des Koalitionsausschusses die elterliche Sorge bei nichtverheirateten Eltern neu zu regeln, erklaert die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht:

Es ist eine vertane Chance der schwarz-gelben Regierung, dass sie sich nicht mit dem Vorschlag der SPD-Bundestagsfraktion zur elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern zuwendet. Die SPD-Loesung ist ausgewogen, unbuerokratisch und hilft mit Vermittlungsversuchen, die einem Familiengerichtsverfahren vorgeschaltet werden, zu informieren und Konflikte beizulegen.

Die Beschaeftigung des Koalitionsausschusses der schwarz-gelben Regierung mit dem Thema ist ein Armutszeugnis: Wenn fachliche Fragen nicht mehr von Fachministerien und Fachpolitikerinnen und -politikern geloest werden, sondern gleichsam als politische Fragen im Koalitionsausschuss landen, beweist das den maroden Zustand von Schwarz-Gelb.

Misslungen ist dementsprechend das Ergebnis: Die elterliche Sorge soll zunaechst allein der Mutter zustehen. Lediglich auf Antrag des Vaters soll das Familiengericht die Sorge auf beide Eltern gemeinsam uebertragen koennen. Der Kindsmutter bleiben danach bloss sechs Wochen, um die Gruende zu benennen, die gegen eine gemeinsame Sorge sprechen. Diese Situation ist fuer eine Mutter unmittelbar nach der Geburt des Kindes unzumutbar.

In der Konsequenz, immer dann wenn die Mutter nicht Stellung nimmt oder keine Kindeswohlbegruendung liefert, ist die Regelung von Schwarz-Gelb hoechst problematisch. Denn dann entscheidet das Familiengericht und zwar ohne Anhoerung des Jugendamtes und ohne persoenliche Anhoerung der Eltern.

Es ist unverantwortlich, dass Schwarz-Gelb eine derart weitreichende Entscheidung im Sorgerecht ohne Anhoerung der Eltern, ohne fruehzeitige Beratung durch kompetente Stellen wie etwa Jugendaemter und ohne die gemeinsame Aufklaerung der Eltern ueber die Moeglichkeiten der gemeinsamen Sorge zulassen will.


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