Urteil des Landgerichts Berlin ist Kampfansage gegen Facebook

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 06.03.2012
Pressemitteilung vom: 06.03.2012 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Anlaesslich des heute verkuendeten Urteils des Landgerichts Berlin zu Facebook erklaert der fuer Datenschutz zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion im Innenausschuss Gerold Reichenbach: Facebook hat vor dem Landgericht Berlin eine ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 06.03.2012] Urteil des Landgerichts Berlin ist Kampfansage gegen Facebook


Anlaesslich des heute verkuendeten Urteils des Landgerichts Berlin zu Facebook erklaert der fuer Datenschutz zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion im Innenausschuss Gerold Reichenbach:

Facebook hat vor dem Landgericht Berlin eine heftige Ohrfeige wegen schwerer Verstoesse gegen den Daten- und Verbraucherschutz erhalten. Der Klage des Projektes "Surfer haben Rechte" der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wurde vollumfaenglich stattgegeben. Das ist ein deutliches Signal fuer die Bedeutung von Daten- und Verbraucherschutz im Internet und eine Kampfansage gegen Facebook. Unabhaengig von der Frage, ob Facebook mit seinen Praktiken gegen deutsches, irisches oder europaeisches Datenschutzrecht verstoesst, kann dieses Handeln ueber die Koepfe der Nutzer hinweg nicht weiter toleriert werden.

Dieses Urteil ist ein Zeichen, das ganz in die Richtung des europaeischen Novellierungsprozesses im Datenschutzrecht geht.
Der im Januar 2012 von der Kommission veroeffentlichte Entwurf einer europaeischen Datenschutz-Verordnung sieht eine Staerkung von Persoenlichkeitsrechten in der digitalen Welt vor, indem das Einwilligungserfordernis und das Erfordernis von datenschutzfreundlichen Voreinstellungen (privacy by design/by
default) bei Dienstleistungen und Produkten deklariert werden soll. Auch dem technisch und rechtlich nicht versierten Nutzer muss ein sicheres Surfen im Netz ermoeglicht werden.

Das Landgericht Berlin hat in diesem Sinne klar entschieden, dass Nutzer zuvor informiert werden muessen, wenn ihr gesamtes Adressbuch importiert und fuer die Versendung von Freundschaftseinladungen genutzt werden soll. Auch sollen die Daten nicht einfach zu Werbezwecken genutzt werden duerfen. Es muss sichergestellt werden, dass der Nutzer ueber Aenderungen der Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen rechtzeitig informiert wird.

Es bleibt abzuwarten und zu hoffen, dass Facebook anfaengt, deutsche und europaeische Datenschutzstandards zu akzeptieren und umzusetzen, wenn man sich an deutsche Nutzer wendet.

Zum Hintergrund: Der vzbv hat bereits 2009 Facebook wegen verbraucherfeindlicher Geschaeftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen abgemahnt und schliesslich im November
2010 Klage beim Landgericht Berlin eingereicht. Dem vzbv ging es dabei insbesondere um den Adressbuchimport und den Freundefinder sowie die Datennutzung durch Drittanbieter.


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