Mehr Frauen in die Chefetagen der Unternehmen

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 06.03.2012
Pressemitteilung vom: 06.03.2012 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Anlaesslich der Einbringung des Gesetzentwurfs zur Foerderung der Chancengleichheit von Maennern und Frauen in Wirtschaftsunternehmen (Chancengleichheitsfoerderungsgesetz) erklaeren die zustaendige Berichterstatterin in der Arbeitsgruppe ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 06.03.2012] Mehr Frauen in die Chefetagen der Unternehmen


Anlaesslich der Einbringung des Gesetzentwurfs zur Foerderung der Chancengleichheit von Maennern und Frauen in Wirtschaftsunternehmen (Chancengleichheitsfoerderungsgesetz)
erklaeren die zustaendige Berichterstatterin in der Arbeitsgruppe Rechtspolitik Eva Hoegl und die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks:

Die schwarz-gelbe Bundesregierung streitet, die SPD-Bundestagsfraktion handelt. Denn es ist Zeit fuer eine gesetzliche Regelung fuer eine Frauenquote in Wirtschaftsunternehmen. Die Selbstverpflichtungen der Wirtschaft haben uns nicht weiter gebracht. Nach der juengsten Mitteilung der OECD ist Deutschland beim Frauenanteil in Vorstaenden und Aufsichtsraeten grosser Unternehmen im internationalen Bereich weit abgeschlagen. Ein Drittel der 160 Unternehmen in den DAX-Indizes der Deutschen Boerse hat keine einzige Frau in ihren Fuehrungsgremien, weder im Vorstand noch im Aufsichtsrat.

Der Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion bestimmt ab 2015 eine gesetzliche Quote fuer jedes Geschlecht von 40 Prozent in Vorstaenden und Aufsichtsraeten. Bereits ab 2013 muss eine Quote von 20 Prozent fuer Vorstaende und von 30 Prozent fuer Aufsichtsraete eingehalten werden. Die Regelungen gelten fuer mitbestimmte und boersennotierte Unternehmen.

Nach der Grundkonzeption des Entwurfs koennen Positionen nicht ueber die Geschlechterquote hinaus besetzt werden. Notfalls muessen die Plaetze fuer das unterrepraesentierte Geschlecht frei bleiben. Bei mitbestimmten Unternehmen muessen sowohl die Arbeitnehmerbank als auch die Aktionaersbank die Quote erfuellen (freie Stuehle). Unter der Annahme, dass jedes Unternehmen dies vermeiden moechte, haben die gesetzlichen Regelungen selbstregulierende Wirkung.

Die Konzeption des freien Stuhls ist einfach und wirksam. Allein steuerrechtliche oder finanzielle Sanktionen wuerden nicht zum gewuenschten Ergebnis fuehren. Der Gesetzentwurf beinhaltet keine Regelungen, die die Nichtigkeit von Aufsichtsratsbeschluessen anordnen oder Zweifel an der Vertretungsmacht von Vorstaenden entstehen lassen. Denn wir wollen handlungsfaehige Unternehmen.

Der Staat hat den verfassungsrechtlichen Auftrag, die Gleichstellung von Maennern und Frauen in der Gesellschaft zu verwirklichen. Eine gesetzliche Quote hilft, Strukturen zu veraendern und die Maennerkultur in der Wirtschaft aufzubrechen.

Die Quote dient auch der Wirtschaft. Viele Studien zeigen inzwischen, dass es einen positiven Zusammenhang zwischen Frauen in Fuehrungsgremien und dem wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen gibt.

Die Forderungen der EU-Kommissarin Viviane Reding und des Europaeischen Parlaments nach gesetzlichen Quotenregelungen bestaetigen den Handlungsbedarf.


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