Ja zur Energiesparlampe, aber nur, wenn sie sicher für die Bürger ist

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 02.12.2010
Pressemitteilung vom: 02.12.2010 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zu den aktuellen Hinweisen des Umweltbundesamtes zum Gefährdungspotenzial von quecksilberhaltigen Energiesparlampen erklärt die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött: "Klima- und Ressourcenschutz sind ...

[CDU/CSU-Fraktion - 02.12.2010] Ja" zur Energiesparlampe, aber nur, wenn sie sicher für die Bürger ist

Zielkonflikt bei quecksilberhaltigen Energiesparlampen schnell lösen


Zu den aktuellen Hinweisen des Umweltbundesamtes zum Gefährdungspotenzial von quecksilberhaltigen Energiesparlampen erklärt die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött:

"Klima- und Ressourcenschutz sind wichtig. Es ist richtig, auch im Bereich der Beleuchtung auf eine hohe Energieeffizienz zu setzen. Es kann aber nicht sein, dass Klimaschutz mit Technologien oder Produkten erreicht werden soll, die zu einer potenziellen Gefährdung der Gesundheit der Bürger führen können. Das ist nach Aussagen des Umweltbundesamtes (UBA) durch Quecksilber aus zerbrochenen Energiesparlampen aber der Fall. So wichtig die CO2-Minderungen durch die Energiesparlampen sind, die Gesundheit der Bürger, und hier sind es insbesondere Kleinkinder und Schwangere, geht vor. Bei quecksilberhaltigen Energiesparlampen besteht augenscheinlich ein umweltpolitischer Zielkonflikt, der schnell gelöst werden muss. Wir schließen uns dabei den Forderungen des UBA an. Die Industrie ist jetzt gefordert, dieses Problem umgehend technisch und/oder technologisch zu lösen, und zwar zu einem für die Bürger bezahlbaren Preis. Entweder die Lampen werden bruchsicher, oder besser, es werden alternative Stoffe gefunden, die Quecksilber in den Energiesparlampen ersetzen. Sollte das nicht kurzfristig möglich sein, muss die Europäische Union schnell über kürzere Fristen der Vorgaben an die Hersteller zur Reduzierung des Quecksilbergehalts entscheiden. Die Gesundheit der Bürger hat absoluten Vorrang." Hintergrund:Die EG regelt die umweltgerechte Gestaltung von Produkten im Rahmen der Öko-Design-Richtlinie mit einer Reihe von Verordnungen. Eine ist die Verordnung zu so genannten Haushaltslampen. Die Verordnung sorgt dafür, dass Lampen mit geringer Stromeffizienz, also herkömmliche Glühlampen, schrittweise vom Markt genommen werden. Ab 1.9.2009 dürfen generell keine matten Glühbirnen mehr verkauft werden. Für matte Leuchten gilt dann Effizienzklasse A. Auch klare Lampen mit 100 Watt und mehr laufen zu diesem Zeitpunkt aus. Für klare Lampen gilt generell Effizienzklasse C, aber zu verschiedenen Zeitpunkten, d. h.: ab 1.9.2010 müssen auch die klaren Lampen mit 75 Watt vom Markt verschwinden, für die Standardglühlampe mit 60 Watt gilt ein Verkaufsverbot ab 1.9.2011; für die Glühlampe mit 10 Watt ab September 2012. Das Umweltbundesamt hat in eigenen Stichprobenuntersuchungen jetzt festgestellt, dass beim Bruch von quecksilberhaltigen Energiesparlampen Grenzwerte für den Gesundheitsschutz der Bürger überschritten werden.


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