Internationaler Frauentag: Lüders warnt vor Bagatellisierung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
- Pressemitteilung der Firma Antidiskriminierungsstelle des Bundes, 07.03.2012
Pressemitteilung vom: 07.03.2012 von der Firma Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus Berlin
Kurzfassung: Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) startet Informationskampagne Jede zweite Frau ist nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) an ihrem Arbeitsplatz schon einmal sexuell belästigt worden. Obwohl sexuelle Belästigung eine ...
[Antidiskriminierungsstelle des Bundes - 07.03.2012] Internationaler Frauentag: Lüders warnt vor Bagatellisierung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) startet Informationskampagne
Jede zweite Frau ist nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) an ihrem Arbeitsplatz schon einmal sexuell belästigt worden. Obwohl sexuelle Belästigung eine gesetzlich verbotene Form von Diskriminierung ist, werden nur eine verschwindend geringe Zahl von Fällen auch tatsächlich vor Gericht gebracht. "Viele Frauen haben Angst davor, mit ihrem Arbeitgeber in Konflikt zu geraten. Oft spielt auch falsch verstandene Scham eine Rolle", sagte Lüders am Mittwoch anlässlich des Internationalen Frauentages in Berlin. Die Leiterin der ADS geht deshalb von einer hohen Dunkelziffer von Fällen sexueller Belästigung aus.
"Ich kann nur jede Frau ermutigen: Suchen Sie Hilfe, sprechen Sie mit einem unabhängigen Beraterin oder Berater. Scheuen Sie sich nicht davor, Belästiger anzuzeigen", sagte Lüders und verwies in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes in
Erfurt. So urteilten die Erfurter Richter vor wenigen Monaten, dass sexuelle Belästigung eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten darstellt.
Arbeitgeber sind nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet, ihre Mitarbeiterinnen vor sexuellen Übergriffen anderer Beschäftigter zu schützen. Sie können einem Mitarbeiter, der Kolleginnen verbal belästigt und auch noch handgreiflich wird, im Einzelfall außerordentlich kündigen.
Um auf solche Vorfälle und Verharmlosungen richtig zu reagieren, sollten Arbeitgeber ihre Pflichten und Arbeitnehmerinnen ihre Rechte im Vorfeld kennen. Lüders kündigte deshalb eine bundesweite Aufklärungskampagne an, um Opfer sexueller Übergriffe auf ihre Rechte hinzuweisen. Dazu wird die ADS in den kommenden Wochen bundesweit in Jobcentern Informationsbroschüren verteilen und Plakate aufhängen. Interessierte können die Materialien kostenfrei unter www.antidiskriminierungsstelle.de/publikationen bestellen.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 errichtet
worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Kontakt:
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Pressestelle
Sebastian Bickerich
Kristin Döge
Tel.: 03018 555-1805
Fax: 03018 555-41805
presse@ads.bund.de
Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) startet Informationskampagne
Jede zweite Frau ist nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) an ihrem Arbeitsplatz schon einmal sexuell belästigt worden. Obwohl sexuelle Belästigung eine gesetzlich verbotene Form von Diskriminierung ist, werden nur eine verschwindend geringe Zahl von Fällen auch tatsächlich vor Gericht gebracht. "Viele Frauen haben Angst davor, mit ihrem Arbeitgeber in Konflikt zu geraten. Oft spielt auch falsch verstandene Scham eine Rolle", sagte Lüders am Mittwoch anlässlich des Internationalen Frauentages in Berlin. Die Leiterin der ADS geht deshalb von einer hohen Dunkelziffer von Fällen sexueller Belästigung aus.
"Ich kann nur jede Frau ermutigen: Suchen Sie Hilfe, sprechen Sie mit einem unabhängigen Beraterin oder Berater. Scheuen Sie sich nicht davor, Belästiger anzuzeigen", sagte Lüders und verwies in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes in
Erfurt. So urteilten die Erfurter Richter vor wenigen Monaten, dass sexuelle Belästigung eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten darstellt.
Arbeitgeber sind nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet, ihre Mitarbeiterinnen vor sexuellen Übergriffen anderer Beschäftigter zu schützen. Sie können einem Mitarbeiter, der Kolleginnen verbal belästigt und auch noch handgreiflich wird, im Einzelfall außerordentlich kündigen.
Um auf solche Vorfälle und Verharmlosungen richtig zu reagieren, sollten Arbeitgeber ihre Pflichten und Arbeitnehmerinnen ihre Rechte im Vorfeld kennen. Lüders kündigte deshalb eine bundesweite Aufklärungskampagne an, um Opfer sexueller Übergriffe auf ihre Rechte hinzuweisen. Dazu wird die ADS in den kommenden Wochen bundesweit in Jobcentern Informationsbroschüren verteilen und Plakate aufhängen. Interessierte können die Materialien kostenfrei unter www.antidiskriminierungsstelle.de/publikationen bestellen.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 errichtet
worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
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Über Antidiskriminierungsstelle des Bundes:
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Firmenkontakt:
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Fax: 03018 555-41805
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Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
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