Pflegegesetzentwurf: Unvollständig, unsystematisch und unübersichtlich - GRÜNE lehnen ab

  • Pressemitteilung der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag, 07.03.2012
Pressemitteilung vom: 07.03.2012 von der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag aus Wiesbaden

Kurzfassung: "Der Pflegegesetzentwurf der Koalition ist unvollständig, unsystematisch und unübersichtlich. Er ist undurchdacht, unüberlegt, uninspiriert, undurchführbar, unordentlich gemacht, untragbar mit anderen Worten unmöglich, ungenügend, ...

[Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag - 07.03.2012] Pflegegesetzentwurf: Unvollständig, unsystematisch und unübersichtlich - GRÜNE lehnen ab


"Der Pflegegesetzentwurf der Koalition ist unvollständig, unsystematisch und unübersichtlich. Er ist undurchdacht, unüberlegt, uninspiriert, undurchführbar, unordentlich gemacht, untragbar mit anderen Worten unmöglich, ungenügend, unterirdisch", erklärt der behindertenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Andreas Jürgens, anlässlich der dritten Lesung dieses Gesetzentwurfs im Plenum des Hessischen Landtags.

"CDU und FDP haben keine Ahnung, was sie mit ihrem Machwerk denjenigen zumuten, die das Gesetz ausführen sollen: Den Behörden, den Einrichtungs- und Kostenträgern und vor allem den betroffenen unterstützungsbedürftigen Menschen. Dieses Flickwerk in Paragraphenform gehört eigentlich in die Mülltonne, nicht ins Gesetz- und Verordnungsblatt. Der heutige Tag ist deshalb ein schlechter Tag für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, für ältere und behinderte Menschen mit Hilfebedarf und denjenigen, die ihnen die notwendige Hilfe leisten wollen."

DIE GRÜNEN verweisen darauf, dass der Anwendungsbereich weiterhin unklar sei Weder aus dem Wortlaut noch aus der Begründe ergäbe sich, ob Einrichtungen der Behindertenhilfe, Rehabilitationseinrichtungen, Internate von Förderschulen unter das Gesetz fallen oder nicht. Auch sei in vielen Fällen zweifelhaft, wer Betreiber einer Einrichtung ist, wenn in einer Einrichtung der Vermieter von Wohnraum und der Erbringer von Pflegeleistungen nicht personenidentisch seien. Es sei völlig offen, welche Kompetenzen die Heimaufsichtsbehörden eigentlich haben. Die Qualitätsanforderungen für betreute Wohngruppen seien völlig absurd.

"Einem solchen Unsinn in Paragraphenform können wir nicht unsere Zustimmung geben. Wir werden ihn ablehnen", unterstreicht Andreas Jürgens.


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Pressesprecherin: Elke Cezanne

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