Deutschland darf Reform des EU-Asylsystems nicht laenger blockieren
- Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 27.01.2011
Pressemitteilung vom: 27.01.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin
Kurzfassung: Anlaesslich der Einstellung des Verfahrens zur Abschiebung von Asylsuchenden nach Griechenland erklaert der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Christoph Straesser: Die SPD-Bundestagsfraktion bedauert, dass das ...
[SPD-Bundestagsfraktion - 27.01.2011] Deutschland darf Reform des EU-Asylsystems nicht laenger blockieren
Anlaesslich der Einstellung des Verfahrens zur Abschiebung von Asylsuchenden nach Griechenland erklaert der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Christoph Straesser:
Die SPD-Bundestagsfraktion bedauert, dass das Bundesverfassungsgericht nicht die Chance genutzt hat, die Dublin II-Verordnung als Grundlage des EU-Asylsystems in Frage zu stellen. Die gestrige Entscheidung, das Verfahren einzustellen, weil nach dem von Bundesinnenminister de Maizière eilig erlassenen Abschiebestopp in den "sicheren" Drittstaat Griechenland kein Klaerungsbedarf mehr bestehe, ist enttaeuschend. Geklagt hatte ein Iraker, der nunmehr fuer ein Jahr in Deutschland bleiben darf. Fuer ihn und die anderen ueber Griechenland in den Schengen-Raum eingereisten Fluechtlinge ist dies zwar ein Erfolg. Ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts haette jedoch nicht nur den Rechtsschutz von bereits in Deutschland lebenden Fluechtlingen erhoehen koennen. Es haette auch wieder Bewegung in die vor allem von der Bundesregierung blockierte Harmonisierung des EU-Asylsystems gebracht.
Den Rechtsschutz der Fluechtlinge hatte dagegen der Europaeische Gerichtshof fuer Menschenrechte im Blick: Wenige Tage vor der Einstellung des Verfahrens durch das Bundesverfassungsgericht stellte er in seiner Entscheidung fest, dass eine Rueckfuehrung nach Griechenland eine unmenschliche Behandlung sei und gegen die Europaeische Menschenrechtskonvention verstosse. Geklagt hatte ein Afghane, der aus Belgien nach Griechenland abgeschoben werden sollte. Mehrere EU-Staaten fuehren mittlerweile keine Fluechtlinge mehr nach Griechenland zurueck.
Die SPD-Bundestagsfraktion haette begruesst, wenn die deutschen Verfassungsrichter sich aehnlich klar wie der Europaeische Gerichtshof fuer Menschenrechte (EGMR) an den Menschenrechten orientiert und die Drittstaatenregelung auf den Pruefstand gestellt haetten. Stattdessen haben sie sich auf einen Deal mit dem Bundesinnenminister eingelassen. Dieser legt nun die Haende in den Schoss und will warten, dass Griechenland waehrend des einjaehrigen Abschiebestopps sein Asylsystem verbessert und dass fuer die mitteleuropaeischen Staaten das so praktische Dublin II-System fortbestehen kann.
Das EU-Asylsystem muss grundlegend reformiert werden. Eine Loesung duerfte jedoch nicht einfach sein, solange Mitgliedsstaaten wie Deutschland nicht an einer gerechten Lastenverteilung interessiert sind. Einigkeit besteht daher nur bei allen Initiativen zur Fluechtlingsabwehr. Dies betrifft die Staerkung der Grenzschutzagentur FRONTEX ebenso sowie Rueckuebernahmeabkommen mit den EU-Anrainerstaaten. Erfreulich ist, dass das Europaeische Parlament am 20. Januar in seinen Empfehlungen an den Rat ein EU-Rueckuebernahmenabkommen mit Libyen aeusserst kritisch bewertet, indem es die zahlreichen Menschenrechtsverletzungen im Land auflistet und das fehlende Asylsystem bemaengelt. Dies duerfte den deutschen Innenminister aber nicht wirklich stoeren.
Kontakt:
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Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69
Anlaesslich der Einstellung des Verfahrens zur Abschiebung von Asylsuchenden nach Griechenland erklaert der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Christoph Straesser:
Die SPD-Bundestagsfraktion bedauert, dass das Bundesverfassungsgericht nicht die Chance genutzt hat, die Dublin II-Verordnung als Grundlage des EU-Asylsystems in Frage zu stellen. Die gestrige Entscheidung, das Verfahren einzustellen, weil nach dem von Bundesinnenminister de Maizière eilig erlassenen Abschiebestopp in den "sicheren" Drittstaat Griechenland kein Klaerungsbedarf mehr bestehe, ist enttaeuschend. Geklagt hatte ein Iraker, der nunmehr fuer ein Jahr in Deutschland bleiben darf. Fuer ihn und die anderen ueber Griechenland in den Schengen-Raum eingereisten Fluechtlinge ist dies zwar ein Erfolg. Ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts haette jedoch nicht nur den Rechtsschutz von bereits in Deutschland lebenden Fluechtlingen erhoehen koennen. Es haette auch wieder Bewegung in die vor allem von der Bundesregierung blockierte Harmonisierung des EU-Asylsystems gebracht.
Den Rechtsschutz der Fluechtlinge hatte dagegen der Europaeische Gerichtshof fuer Menschenrechte im Blick: Wenige Tage vor der Einstellung des Verfahrens durch das Bundesverfassungsgericht stellte er in seiner Entscheidung fest, dass eine Rueckfuehrung nach Griechenland eine unmenschliche Behandlung sei und gegen die Europaeische Menschenrechtskonvention verstosse. Geklagt hatte ein Afghane, der aus Belgien nach Griechenland abgeschoben werden sollte. Mehrere EU-Staaten fuehren mittlerweile keine Fluechtlinge mehr nach Griechenland zurueck.
Die SPD-Bundestagsfraktion haette begruesst, wenn die deutschen Verfassungsrichter sich aehnlich klar wie der Europaeische Gerichtshof fuer Menschenrechte (EGMR) an den Menschenrechten orientiert und die Drittstaatenregelung auf den Pruefstand gestellt haetten. Stattdessen haben sie sich auf einen Deal mit dem Bundesinnenminister eingelassen. Dieser legt nun die Haende in den Schoss und will warten, dass Griechenland waehrend des einjaehrigen Abschiebestopps sein Asylsystem verbessert und dass fuer die mitteleuropaeischen Staaten das so praktische Dublin II-System fortbestehen kann.
Das EU-Asylsystem muss grundlegend reformiert werden. Eine Loesung duerfte jedoch nicht einfach sein, solange Mitgliedsstaaten wie Deutschland nicht an einer gerechten Lastenverteilung interessiert sind. Einigkeit besteht daher nur bei allen Initiativen zur Fluechtlingsabwehr. Dies betrifft die Staerkung der Grenzschutzagentur FRONTEX ebenso sowie Rueckuebernahmeabkommen mit den EU-Anrainerstaaten. Erfreulich ist, dass das Europaeische Parlament am 20. Januar in seinen Empfehlungen an den Rat ein EU-Rueckuebernahmenabkommen mit Libyen aeusserst kritisch bewertet, indem es die zahlreichen Menschenrechtsverletzungen im Land auflistet und das fehlende Asylsystem bemaengelt. Dies duerfte den deutschen Innenminister aber nicht wirklich stoeren.
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Über SPD-Bundestagsfraktion:
Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 222 Abgeordneten zusammen.
Alle Abgeordneten, die im September 2005 gewählt wurden und der SPD angehören, bilden die SPD-Bundestagsfraktion.
In der Sitzung vom 21. November 2005 hat die SPD-Bundestagsfraktion Dr. Peter Struck zu ihrem neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt. Mit seinem sehr guten Wahlergebnis führt Struck als Nachfolger von Franz Müntefering nun die SPD-Bundestagsfraktion.
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