Expertenanhörung stärkt Hinweisgeberschutzgesetz der SPD

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 07.03.2012
Pressemitteilung vom: 07.03.2012 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der SPD Bundestagsfraktion "Hinweisgeberschutzgesetz" erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion im Ausschuss Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 07.03.2012] Expertenanhörung stärkt Hinweisgeberschutzgesetz der SPD


Anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der SPD Bundestagsfraktion "Hinweisgeberschutzgesetz" erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion im Ausschuss Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Kerstin Tack:

Der Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern (Whistleblower) ist in Deutschland nicht ausreichend. Dies bestätigten die Experten bei der öffentlichen Anhörung.

Für Beschäftigte, die in ihren Unternehmen, Behörden oder Organisationen Missstände oder gar kriminelle Handlungen aufdecken, ist eine gesetzliche Lösung dringend nötig, denn die derzeitige Rechtslage ist völlig unzureichend. Mutige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verlieren in der Regel ihren Arbeitsplatz oder erleiden Nachteile, obwohl die aufgedeckten Missstände dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Dieser Zustand ist nicht länger hinnehmbar.

Der vorgelegte Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion bietet für diese Beschäftigten die weitreichendste Lösung. Kündigungen oder Benachteiligungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für berechtigte Hinweise sollten demnach künftig verboten sein. Auch Schadenersatzund Schmerzensgeldansprüche sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Leistungsverweigerungsrecht werden festgeschrieben.

Die Bundesregierung bleibt tatenlos und sieht bisher keinen Anlass zu Gesetzesänderungen. Die Ergebnisse der Anhörung zeigen jedoch, dass ein Umdenken nötig ist.


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