Kodex für soziale Netzwerke: Dialog verläuft konstruktiv

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium des Innern (BMI), 07.03.2012
Pressemitteilung vom: 07.03.2012 von der Firma Bundesministerium des Innern (BMI) aus Berlin

Kurzfassung: Im November 2011 gab Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich den Startschuss für die Entwicklung eines allgemeinen Kodex für soziale Netzwerke. Seitdem arbeiten die beteiligten Unternehmen Facebook Germany GmbH, Google Inc., LinkedIn ...

[Bundesministerium des Innern (BMI) - 07.03.2012] Kodex für soziale Netzwerke: Dialog verläuft konstruktiv


Im November 2011 gab Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich den Startschuss für die Entwicklung eines allgemeinen Kodex für soziale Netzwerke. Seitdem arbeiten die beteiligten Unternehmen Facebook Germany GmbH, Google Inc., LinkedIn Corporation, Lokalisten Media GmbH, StayFriends GmbH, VZ Netzwerke Ltd., wer-kennt-wen.de GmbH und XING AG unter der Federführung der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) gemeinsam an pragmatischen Regeln zum Schutz der Nutzer und Verbraucher in den Netzwerken.

Die FSM hatte bereits im Jahr 2009 gemeinsam mit ihren Mitgliedern Lokalis-ten Media GmbH, VZ Netzwerke Ltd., wer-kennt-wen.de GmbH erfolgreich einen Verhaltenskodex zum Jugendschutz in sozialen Netzwerken etabliert. Der nunmehr verhandelte allgemeine Kodex für soziale Netzwerke bindet nicht nur erstmals auch internationale Unternehmen ein. Er soll auch Regelungen zum Schutz der Nutzerdaten enthalten. Ziel ist es, unabhängig von der Frage nach dem anwendbaren Recht ein möglichst hohes Schutzni-veau auf der einen Seite und die Fortentwicklung innovativer und für die Nutzer hilfreicher Dienste auf der anderen Seite zu gewährleisten.

Der Kodex soll gemeinsame Regeln für alle teilnehmenden Unternehmen schaffen. Gleichzeitig soll der Kodex zu mehr Klarheit und Verlässlichkeit führen, weil seine Regelungen spezifisch für soziale Netzwerke gelten und infolgedessen detaillierter und verständlicher formuliert sind als die naturgemäß abstrakt gehaltenen gesetzlichen Vorgaben. Ein solcher Kodex bietet somit einen doppelten Mehrwert sowohl für die beteiligten Unternehmen, als auch für die zahlreichen Nutzer sozialer Netzwerke.

Gemeinsam haben die Unternehmen und die FSM sich in ihren Diskussionen darauf verständigt, Selbstverpflichtungen unter anderem zu den folgenden Punkten in den Kodex aufzunehmen:
Privatsphäreeinstellungen Datensicherheit Transparenz und Kontrolle für den Nutzer die Wahrung der besonderen Belange zum Schutz jüngerer Nutzer angemessenes Risikomanagement, z.B. effiziente Meldemöglichkeiten für unangemessene Inhalte nutzerfreundliche Prozesse des Abmeldens von einem sozialen Netzwerk und des Löschens der dort gespeicherten Nutzerdaten Berücksichtigung des informationellen Selbstbestimmungsrechts von Nichtnutzern Transparenz hinsichtlich der gespeicherten Daten. Die FSM hat im Lichte der bislang geführten Verhandlungen bereits konkrete Regelungsvorschläge erarbeitet, die sie als Grundlage für die weitere Entwicklung des Kodex in Kürze mit den beteiligten Unternehmen erörtern wird.

Insgesamt ist der offene und intensiv geführte Dialog aus Sicht aller beteiligten Unternehmen sehr erfreulich und zugleich Zeugnis des gemeinsamen Gestaltungswillens. Die Nachhaltigkeit von Regelungen eines in Deutschland initiierten Verhaltenskodexes ist auch angesichts der angekündigten europäischen Datenschutzverordnung für alle Beteiligten von größtem Interesse. Unternehmen benötigen ein ausreichendes Maß an Rechtssicherheit, um nachhaltig und erfolgreich globale Geschäftsmodelle anbieten zu können. Im Rahmen einer Selbstverpflichtung können diese Herausforderungen konstruktiv adressiert werden. Die Selbstregulierung bietet zudem den Vorteil, soweit erforderlich schnell und flexibel auf Änderungen reagieren zu können – dies ist gerade im Onlinebereich von ent-scheidender Wichtigkeit. Ein einerseits nachhaltiger und rechtssicherer, andererseits aber auch innovationsfreundlicher Handlungsrahmen liegt darüber hinaus auch im Interesse der Nutzer.

Die beteiligten Unternehmen und die FSM werden die Verhandlungen unter Beteiligung des Bundesministerium des Innern und der anderen betroffenen Ressorts der Bundesregierung zügig fortsetzen, um zeitnah einen erfolgreichen Abschluss zu erzielen. Der bereits bestehende Kontakt zum Düsseldorfer Kreis, in dem die Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern zusammenarbeiten, ist weiterhin vorgesehen.


Verantwortlich: Jens Teschke
Redaktion: Markus Beyer, Dr. Mareike Kutt, Hendrik Lörges, Dr. Philipp Spauschus

Pressereferat im Bundesministerium des Innern, Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin
E-Mail: presse@bmi.bund.de www.bmi.bund.de, Telefon: 030/18681-1022/1023/1089 Fax: + 49 30/18681-1083/1084

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Das Bundesministerium des Innern ist verantwortlich für die innere Sicherheit. Dazu gehören sowohl die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger als auch der Schutz unserer Verfassung. Weiteres wesentliches Element im nationalen Sicherheitssystem ist der Aufgabenbereich Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

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Auch Migrations- und Integrationspolitik gehört zu den zentralen Aufgaben des Bundesinnenministeriums. Migration ist ein weltweites Phänomen, dessen Bedeutung seit Bestehen der Bundesrepublik stark zugenommen hat.

Der Bundesminister des Innern ist ebenfalls zuständig für den öffentlichen Dienst. Über 5 Millionen Menschen sind in Deutschland beim Staat - beim Bund, bei den Ländern und Gemeinden - beschäftigt.

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