Justizminister Thomas Kutschaty: 'Beim Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Sicherungsverwahrung bleiben unnötige Sicherheitslücken'

  • Pressemitteilung der Firma Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, 07.03.2012
Pressemitteilung vom: 07.03.2012 von der Firma Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen aus Düsseldorf

Kurzfassung: Justizminister Kutschaty kritisiert den heute im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Sicherungsverwahrung als unzureichend. "Das Bundeskabinett hat sich von der Bundesjustizministerin unnötige Sicherheitslücken als großen Wurf ...

[Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen - 07.03.2012] Justizminister Thomas Kutschaty: "Beim Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Sicherungsverwahrung bleiben unnötige Sicherheitslücken"


Justizminister Kutschaty kritisiert den heute im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Sicherungsverwahrung als unzureichend. "Das Bundeskabinett hat sich von der Bundesjustizministerin unnötige Sicherheitslücken als großen Wurf verkaufen lassen", kommentierte der Minister den Beschluss heute (07.03.2012) in Düsseldorf.

Der Bund muss nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai vergangenen Jahres das Recht der Sicherungsverwahrung neu ordnen. Soweit es dabei um den Vollzug dieser Freiheitsentziehung geht, haben Bund und Länder weitgehend einvernehmlich tragfähige Regelungen gefunden.

Offen geblieben ist jedoch, wie künftig mit hochgefährlichen, psychisch gestörten Gewalt- und Sexualstraftätern umzugehen ist.

Das Bundesverfassungsgericht hatte einen Weg aufgezeigt, wie diese Straftäter auch weiterhin geschlossen untergebracht werden können. Darauf aufbauend hat Nordrhein-Westfalen bereits im August 2011 konkrete Vorschläge für eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage vorgelegt.

"Seit einem halben Jahr verschließt sich die Bundesjustizministerin unseren Vorschlägen, die von der Mehrheit der Länder in zwei Justizministerkonferenzen mitgetragen worden sind", so Minister Kutschaty. Von der angeblichen Umsetzung des Bundesverfassungsgerichts "Eins zu Eins" könne nicht die Rede sein. "Wir haben es mit ‚Eins zu Dreiviertel‘ zu tun. Das letzte Viertel bleibt auf Kosten der Sicherheit der Menschen auf der Strecke."


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