Grundlegende Fehler der Sicherungsverwahrung werden festgeschrieben
- Pressemitteilung der Firma Die Linke. im Bundestag, 07.03.2012
Pressemitteilung vom: 07.03.2012 von der Firma Die Linke. im Bundestag aus Berlin
Kurzfassung: "Mit dem heute im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Reform der Sicherungsverwahrung wird der redliche Versuch unternommen, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen, ohne sich von populistischen Scharfmachern beeindrucken zu ...
[Die Linke. im Bundestag - 07.03.2012] Grundlegende Fehler der Sicherungsverwahrung werden festgeschrieben
"Mit dem heute im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Reform der Sicherungsverwahrung wird der redliche Versuch unternommen, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen, ohne sich von populistischen Scharfmachern beeindrucken zu lassen. Der Gesetzentwurf schreibt aber zugleich einige grundlegende Fehler der Sicherungsverwahrung fest," erklärt Wolfgang Neskovic, Justiziar und Vorstandsmitglied der Fraktion Die Linke zum heutigen Kabinettsbeschluss zur Reform der Sicherungsverwahrung.
Neskovic weiter: "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht hätte der Koalition die Gelegenheit geboten, das Institut der Sicherungsverwahrung auf das Ultima-Ratio-Prinzip zurückzuführen. Diese Chance ist jedoch nicht ergriffen worden. Einige grundlegende Fehler der Sicherungsverwahrung werden vielmehr festgeschrieben. So soll die Sicherungsverwahrung für nach Jugendstrafrecht Verurteilte weiterhin möglich sein. Das Jugendstrafrecht dient jedoch vorrangig dem Erziehungsgedanken. Das Institut der Sicherungsverwahrung ist hiermit unvereinbar. Weiter hält der Entwurf an der unbefristeten Sicherungsverwahrung fest. Damit wird die Chance vertan, in Menschen nicht nur den Täter und das Risiko zu sehen, sondern auch die Chance auf seine Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Es
wäre geboten gewesen, die bis 1998 geltende zeitliche Obergrenze für die Sicherungsverwahrung von zehn Jahren wiedereinzuführen.
Auch das Festhalten an der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung ist nicht sachgerecht und bedeutet eine Fortsetzung des überzogenen Sicherheitsdenkens. Die vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist im Ergebnis nichts anderes als eine nachträgliche Sicherungsverwahrung durch die Hintertür. Denn auch die vorbehaltene Sicherungsverwahrung bedeutet für die Betroffenen, dass sie während ihrer Haftzeit unter dem Damoklesschwert der tatsächlichen Anordnung derSicherungsverwahrung stehen. Eine vernünftige Resozialisierung wird so unmöglich gemacht."
Wolfgang Neškovic, MdB
- Richter am Bundesgerichtshof a. D. -
Justiziar der Fraktion DIE LINKE.
Mitglied im Vorstand der Fraktion Die LINKE
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
(030) 227 – 72065
(030) 227 – 76468
wolfgang.neskovic@bundestag.de
"Mit dem heute im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Reform der Sicherungsverwahrung wird der redliche Versuch unternommen, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen, ohne sich von populistischen Scharfmachern beeindrucken zu lassen. Der Gesetzentwurf schreibt aber zugleich einige grundlegende Fehler der Sicherungsverwahrung fest," erklärt Wolfgang Neskovic, Justiziar und Vorstandsmitglied der Fraktion Die Linke zum heutigen Kabinettsbeschluss zur Reform der Sicherungsverwahrung.
Neskovic weiter: "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht hätte der Koalition die Gelegenheit geboten, das Institut der Sicherungsverwahrung auf das Ultima-Ratio-Prinzip zurückzuführen. Diese Chance ist jedoch nicht ergriffen worden. Einige grundlegende Fehler der Sicherungsverwahrung werden vielmehr festgeschrieben. So soll die Sicherungsverwahrung für nach Jugendstrafrecht Verurteilte weiterhin möglich sein. Das Jugendstrafrecht dient jedoch vorrangig dem Erziehungsgedanken. Das Institut der Sicherungsverwahrung ist hiermit unvereinbar. Weiter hält der Entwurf an der unbefristeten Sicherungsverwahrung fest. Damit wird die Chance vertan, in Menschen nicht nur den Täter und das Risiko zu sehen, sondern auch die Chance auf seine Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Es
wäre geboten gewesen, die bis 1998 geltende zeitliche Obergrenze für die Sicherungsverwahrung von zehn Jahren wiedereinzuführen.
Auch das Festhalten an der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung ist nicht sachgerecht und bedeutet eine Fortsetzung des überzogenen Sicherheitsdenkens. Die vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist im Ergebnis nichts anderes als eine nachträgliche Sicherungsverwahrung durch die Hintertür. Denn auch die vorbehaltene Sicherungsverwahrung bedeutet für die Betroffenen, dass sie während ihrer Haftzeit unter dem Damoklesschwert der tatsächlichen Anordnung derSicherungsverwahrung stehen. Eine vernünftige Resozialisierung wird so unmöglich gemacht."
Wolfgang Neškovic, MdB
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Über Die Linke. im Bundestag:
Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die Linkspartei-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 54 Abgeordneten zusammen. Sie trägt den Namen „DIE LINKE.“.
Firmenkontakt:
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