AMBULANTES OPERIEREN
- Pressemitteilung der Firma Gesundheit Adhoc, 27.01.2011
Pressemitteilung vom: 27.01.2011 von der Firma Gesundheit Adhoc aus
Kurzfassung: Berlin - Per Gesetz gilt das Ambulante Operieren als "besonders förderungswürdige Leistung". Dennoch hinkt Deutschland auf diesem Gebiet anderen Industrienationen hinterher. So finden arthroskopische Operation von Meniskusschäden am Kniegelenk in ...
[Gesundheit Adhoc - 27.01.2011] AMBULANTES OPERIEREN
Einschränkungen widersprechen dem politischen Ziel von Einsparungen – Leidtragende sind einmal mehr die Patienten
Berlin - Per Gesetz gilt das Ambulante Operieren als "besonders förderungswürdige Leistung". Dennoch hinkt Deutschland auf diesem Gebiet anderen Industrienationen hinterher. So finden arthroskopische Operation von Meniskusschäden am Kniegelenk in anderen europäischen Ländern in durchschnittlich 90 Prozent der Fälle ambulant statt – in Deutschland liegt die entsprechende Rate derzeit nur bei 32,5 Prozent. Mit Blick auf ein Gutachten von 2010 rechnet BAO-Vizepräsident Dr. Ansgar Pett vor: "Verglichen mit den Kosten des stationären Aufenthaltes bei einer Verweildauer von einem Tag, könnten bei ambulanter Durchführung pro Fall rund 290 Euro eingespart werden. Hochgerechnet auf 25 typische ambulante Eingriffe, könnte das deutsche Gesundheitswesen pro Jahr 26 bis 520 Millionen Euro einsparen."
Obwohl ein Zuwachs beim Ambulanten Operieren dem Gesundheitssystem ein immenses Sparpotenzial birgt, unterliegen ambulante Operateure nach dem GKV-Finanzierungsgesetz (GKVFinG) neuen widersinnigen Beschränkungen: Sinnvolles Wachstum in diesem innovativen Leistungsbereich wird durch Budgetgrenzen bestraft, gleichzeitig sollen bisherige Zuschläge künftig entfallen. BNC-Präsident Dr. Dieter Haack erklärt: "Anstelle leistungsgerechter Honorare erhalten wir abgesenkte Punktwerte, die jeglicher betriebswirtschaftlicher Berechnungsgrundlage entbehren."
Gemeinsam mit dem BAO und dem BNC wenden sich auch andere fachärztliche Berufsverbände gegen eine Ausgabenbegrenzungspolitik, deren Folgen am Ende vor allem die Versicherten tragen müssen: "Die Politik wendet sich nicht nur gegen die niedergelassenen Fachärzte, sondern auch gegen deren Patienten, die auch aus Angst vor Infektionen vermehrt Operationen ohne Klinikaufenthalt beim hochspezialisierten niedergelassenen Facharzt wünschen. Wenn unsere Budgets aufgebraucht sind, werden sich viele auf Wartezeiten einstellen müssen – oder sie werden von Vornherein in ein Krankenhaus eingewiesen", warnt beispielsweise Elmar Mertens vom Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA). Auch der Verband von operativ und anästhesiologisch tätigen niedergelassenen Ärzten in Deutschland (LAOH), der Bundesverband Deutscher Ophthalmochirurgen (BDOC) und der Berufsverband der Niedergelassenen Gastroenterologen (bng) unterstützen den BAO bei seinem Protest.
Für die Selbstverwaltung sind die Beschränkungen durch das GKVFinG ebenfalls nicht nachvollziehbar. Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), erklärt hierzu: "Man muss sich einmal vor Augen halten, dass es um Leistungen geht, die von der gemeinsamen Selbstverwaltung – also von den Krankenkassen und der KBV – als "besonders förderungswürdig" eingestuft worden sind." Dennoch sei die Rede von "Einsparungen medizinisch nicht notwendiger Leistungen". Köhler betont: "Zu diesen Leistungen zählt auch das Ambulante Operieren, obwohl es nachweislich qualitativ mindestens genauso gut ist wie das Operieren im Krankenhaus, gleichzeitig aber deutlich kostengünstiger ausfällt. Das ist nicht nur ein deutlicher Widerspruch, sondern konterkariert auch das politische Ziel, Einsparungen zu erzielen."
Der Bundesverband Ambulantes Operieren e.V. (BAO) vertritt auf Bundesebene die fachlichen und politischen Interessen der ambulanten Operateure verschiedener Fachrichtungen (Chirurgen, Orthopäden, Augenärzte, Gynäkologen, Kieferchirurgen, Urologen, HNO-Ärzte und Dermatologen) und der ambulant tätigen Anästhesiologen.
http://www.operieren.de
Der Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC) vertritt die fachlichen und politischen Interessen der freiberuflichen Chirurgen in Deutschland. Er führt hierzu auf Bundesebene den Dialog mit Politikern, Krankenkassen, Wirtschaft und anderen Berufsverbänden.
http://www.bncev.de
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und die ärztliche Selbstverwaltung in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Sie fungiert zugleich als politische Interessenvertretung der Vertragsärzte auf Bundesebene.
http://www.kbv.de
Der Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA) vertritt Anästhesisten in Klinik und Praxis in sämtlichen berufspolitischen Belangen. Zu seinem Serviceangebot zählen die Rechts-, Vertrags-, Abrechnungs- und Versicherungsberatung sowie Weiter- und Fortbildung.
http://www.bda.de
Der LAOH ist ein Verband von operativ und anästhesiologisch tätigen niedergelassenen Ärzten in Deutschland.
http://www.lao-hessen.de
Der Bundesverband Deutscher Ophthalmochirurgen (BDOC) repräsentiert bundesweit rund 75 Prozent aller Augenoperateure in Praxis und Klinik mit besonderen chirurgischen Qualifikationen. Er vertritt die operierenden Augenärzte in der Öffentlichkeit, der Politik, gegenüber Krankenkassen und ärztlichen Selbstverwaltungsinstitutionen.
http://www.bdoc.info
Der Berufsverband der Niedergelassenen Gastroenterologen (bng) vertritt mehr als 80 Prozent der niedergelassenen Gastroenterologen bzw. fachärztlich tätigen Internisten mit dem Schwerpunkt Gastroenterologie in Deutschland.
http://www.bng-gastro.de
Kontakt
Bundesverband für Ambulantes Operieren e. V. (BAO)
Geschäftsstelle
Sterntorbrücke 3
53111 Bonn
Tel.: 0228 692423
Fax: 0228 631715
baobonn@t-online.de
http://www.operieren.de
Einschränkungen widersprechen dem politischen Ziel von Einsparungen – Leidtragende sind einmal mehr die Patienten
Berlin - Per Gesetz gilt das Ambulante Operieren als "besonders förderungswürdige Leistung". Dennoch hinkt Deutschland auf diesem Gebiet anderen Industrienationen hinterher. So finden arthroskopische Operation von Meniskusschäden am Kniegelenk in anderen europäischen Ländern in durchschnittlich 90 Prozent der Fälle ambulant statt – in Deutschland liegt die entsprechende Rate derzeit nur bei 32,5 Prozent. Mit Blick auf ein Gutachten von 2010 rechnet BAO-Vizepräsident Dr. Ansgar Pett vor: "Verglichen mit den Kosten des stationären Aufenthaltes bei einer Verweildauer von einem Tag, könnten bei ambulanter Durchführung pro Fall rund 290 Euro eingespart werden. Hochgerechnet auf 25 typische ambulante Eingriffe, könnte das deutsche Gesundheitswesen pro Jahr 26 bis 520 Millionen Euro einsparen."
Obwohl ein Zuwachs beim Ambulanten Operieren dem Gesundheitssystem ein immenses Sparpotenzial birgt, unterliegen ambulante Operateure nach dem GKV-Finanzierungsgesetz (GKVFinG) neuen widersinnigen Beschränkungen: Sinnvolles Wachstum in diesem innovativen Leistungsbereich wird durch Budgetgrenzen bestraft, gleichzeitig sollen bisherige Zuschläge künftig entfallen. BNC-Präsident Dr. Dieter Haack erklärt: "Anstelle leistungsgerechter Honorare erhalten wir abgesenkte Punktwerte, die jeglicher betriebswirtschaftlicher Berechnungsgrundlage entbehren."
Gemeinsam mit dem BAO und dem BNC wenden sich auch andere fachärztliche Berufsverbände gegen eine Ausgabenbegrenzungspolitik, deren Folgen am Ende vor allem die Versicherten tragen müssen: "Die Politik wendet sich nicht nur gegen die niedergelassenen Fachärzte, sondern auch gegen deren Patienten, die auch aus Angst vor Infektionen vermehrt Operationen ohne Klinikaufenthalt beim hochspezialisierten niedergelassenen Facharzt wünschen. Wenn unsere Budgets aufgebraucht sind, werden sich viele auf Wartezeiten einstellen müssen – oder sie werden von Vornherein in ein Krankenhaus eingewiesen", warnt beispielsweise Elmar Mertens vom Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA). Auch der Verband von operativ und anästhesiologisch tätigen niedergelassenen Ärzten in Deutschland (LAOH), der Bundesverband Deutscher Ophthalmochirurgen (BDOC) und der Berufsverband der Niedergelassenen Gastroenterologen (bng) unterstützen den BAO bei seinem Protest.
Für die Selbstverwaltung sind die Beschränkungen durch das GKVFinG ebenfalls nicht nachvollziehbar. Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), erklärt hierzu: "Man muss sich einmal vor Augen halten, dass es um Leistungen geht, die von der gemeinsamen Selbstverwaltung – also von den Krankenkassen und der KBV – als "besonders förderungswürdig" eingestuft worden sind." Dennoch sei die Rede von "Einsparungen medizinisch nicht notwendiger Leistungen". Köhler betont: "Zu diesen Leistungen zählt auch das Ambulante Operieren, obwohl es nachweislich qualitativ mindestens genauso gut ist wie das Operieren im Krankenhaus, gleichzeitig aber deutlich kostengünstiger ausfällt. Das ist nicht nur ein deutlicher Widerspruch, sondern konterkariert auch das politische Ziel, Einsparungen zu erzielen."
Der Bundesverband Ambulantes Operieren e.V. (BAO) vertritt auf Bundesebene die fachlichen und politischen Interessen der ambulanten Operateure verschiedener Fachrichtungen (Chirurgen, Orthopäden, Augenärzte, Gynäkologen, Kieferchirurgen, Urologen, HNO-Ärzte und Dermatologen) und der ambulant tätigen Anästhesiologen.
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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und die ärztliche Selbstverwaltung in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Sie fungiert zugleich als politische Interessenvertretung der Vertragsärzte auf Bundesebene.
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Sterntorbrücke 3
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Fax: 0228 631715
baobonn@t-online.de
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Weitere Informationen finden sich auf unserer Homepage
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