SPD fordert Finanzmarktwächter als schlüssiges Gesamtkonzept

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 08.03.2012
Pressemitteilung vom: 08.03.2012 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zum heute im Plenum behandelten Antrag der SPD-Bundestagsfraktion Verbraucherschutz stärken - Finanzmarktwächter einführen erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Kerstin Tack: Die SPD-Bundestagsfraktion stellt mit ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 08.03.2012] SPD fordert Finanzmarktwächter als schlüssiges Gesamtkonzept


Zum heute im Plenum behandelten Antrag der SPD-Bundestagsfraktion Verbraucherschutz stärken - Finanzmarktwächter einführen erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Kerstin Tack:

Die SPD-Bundestagsfraktion stellt mit dem Antrag zum Finanzmarktwächter ein schlüssiges Konzept für einen vertrauensvolleren deutschen Finanzmarkt vor.

Es reicht nicht aus, der Stiftung Warentest die Gelder wieder zuzusprechen, die man ihr in den vergangenen Jahren gestrichen hatte. Das hatte die Koalition am vergangenen Sonntag vorgeschlagen. Damit führt sie Verbraucherinnen und Verbraucher in die Irre.

Zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und der Aufsicht bedarf es einer Schnittstelle, die berät, informiert, beobachtet und beanstandet.

Wir wollen, dass diese Funktion unter dem Begriff des Finanzmarktwächters von den Verbraucherzentralen ausgeführt wird.

Der Finanzmarktwächter soll den Markt durch die Brille der Verbraucher und in deren Interesse beobachten, um unlautere Praktiken aufzuspüren.

Er soll Hinweise von Verbraucherinnen und Verbrauchern systematisch erfassen und gegebenenfalls an die Aufsicht weitergeben. Daneben soll er Verbraucherinnen und Verbraucher aufklären, um bereits zu wirken, bevor eine finanzielle Fehlentscheidung getroffen wird.

Mit der Einführung eines Finanzmarktwächters wollen wir die Arbeit der Verbraucherzentralen stärken sowie eine online-Plattform nach dem Vorbild von www.lebensmittelklarheit.de einführen. Die bestehenden Rechte der Verbraucherzentralen wie beispielsweise Abmahnungen oder Unterlassungsklagen sollen diese weiterhin nutzen.


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