Gesetzentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit überdenken
- Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 27.01.2011
Pressemitteilung vom: 27.01.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin
Kurzfassung: Bereits das geltende Recht bietet einen umfassenden und weitergehenden Schutz für Medienmitarbeiter Der Rechtsauschuss des Deutschen Bundestages hat gestern eine Anhörung zu Gesetzesentwürfen des Bundesjustizministeriums und von Bündnis 90/DIE ...
[CDU/CSU-Fraktion - 27.01.2011] Gesetzentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit überdenken
Bereits das geltende Recht bietet einen umfassenden und weitergehenden Schutz für Medienmitarbeiter
Der Rechtsauschuss des Deutschen Bundestages hat gestern eine Anhörung zu Gesetzesentwürfen des Bundesjustizministeriums und von Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Stärkung der Pressefreiheit durchgeführt. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Günter Krings und die rechtspolitische Sprecherin Andrea Voßhoff:
"Die Vorschläge der Bundesregierung müssen noch einmal überdacht werden. An der Notwendigkeit, die Pressefreiheit und den Schutz von Journalisten im Straf-und Prozessrecht zu stärken, bestehen in Wissenschaft und Praxis erhebliche Zweifel. So kritisieren unter anderem der Bundesrichter Dr. Jürgen-Peter Graf, Generalstaatsanwalt Clemens Lückemann und Prof. Dr. Henning Radtke die Entwürfe und erachten eine Änderung der einfachgesetzlichen Regelungen des StGB und der StPO für nicht erforderlich. Der Verweis auf die bindenden Grundsätze der "Cicero"-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt, dass bereits das geltende Recht einen umfassenden und weitergehenden Schutz für Medienmitarbeiter bietet. Auch der Strafverteidiger Prof. Dr. Rainer Hamm sieht die Pressefreiheit hinreichend geschützt und weist darauf hin, dass die Vorschläge von allen juristischen Berufsgruppen – Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten – abgelehnt werden.
Die Vertraulichkeit von Daten ist in einem ebenso starken Maß von der Verfassung geschützt wie die Pressefreiheit. Gerade vor dem Hintergrund der Wikileaks-Veröffentlichungen sollten wir über die Ausgestaltung des beabsichtigten Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit nochmals nachdenken. Aufgrund der eindeutigen Positionierung von Wissenschaft und Praxis gehört das Gesetzgebungsvorhaben auf den Prüfstand."
Hintergrund:
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht erklärt in einem neu einzufügenden § 315b Abs. 3a StGB Beihilfehandlungen der in § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 StPO genannten journalistisch tätigen Personen zum Straftatbestand des Geheimnisverrats für nicht rechtswidrig, soweit sie sich auf "Entgegennahme, Auswertung oder Veröffentlichung" der geheim zu haltenden Informationen beschränken. Der Gesetzesentwurf von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und eine Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE gehen noch darüber hinaus.
Darüber hinaus ist vorgesehen, dass eine Beschlagnahme nur noch bei einem dringenden Tatverdacht möglich sein soll. Das Beschlagnahmeverbot des § 97 Abs. 5 Satz 1 StPO soll für die in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StPO genannten Berufsgruppen nach dem geplanten § 97 Abs. 5 S. 2 StPO nur im Falle eines dringenden Tatverdachts der Beihilfe nicht gelten. Die Vorschläge der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE gehen auch hier wieder über den Regierungsentwurf hinaus.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch auf unserer Homepage.
Kurz-URL: http://bit.ly/fsYcbm
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Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Bereits das geltende Recht bietet einen umfassenden und weitergehenden Schutz für Medienmitarbeiter
Der Rechtsauschuss des Deutschen Bundestages hat gestern eine Anhörung zu Gesetzesentwürfen des Bundesjustizministeriums und von Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Stärkung der Pressefreiheit durchgeführt. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Günter Krings und die rechtspolitische Sprecherin Andrea Voßhoff:
"Die Vorschläge der Bundesregierung müssen noch einmal überdacht werden. An der Notwendigkeit, die Pressefreiheit und den Schutz von Journalisten im Straf-und Prozessrecht zu stärken, bestehen in Wissenschaft und Praxis erhebliche Zweifel. So kritisieren unter anderem der Bundesrichter Dr. Jürgen-Peter Graf, Generalstaatsanwalt Clemens Lückemann und Prof. Dr. Henning Radtke die Entwürfe und erachten eine Änderung der einfachgesetzlichen Regelungen des StGB und der StPO für nicht erforderlich. Der Verweis auf die bindenden Grundsätze der "Cicero"-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt, dass bereits das geltende Recht einen umfassenden und weitergehenden Schutz für Medienmitarbeiter bietet. Auch der Strafverteidiger Prof. Dr. Rainer Hamm sieht die Pressefreiheit hinreichend geschützt und weist darauf hin, dass die Vorschläge von allen juristischen Berufsgruppen – Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten – abgelehnt werden.
Die Vertraulichkeit von Daten ist in einem ebenso starken Maß von der Verfassung geschützt wie die Pressefreiheit. Gerade vor dem Hintergrund der Wikileaks-Veröffentlichungen sollten wir über die Ausgestaltung des beabsichtigten Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit nochmals nachdenken. Aufgrund der eindeutigen Positionierung von Wissenschaft und Praxis gehört das Gesetzgebungsvorhaben auf den Prüfstand."
Hintergrund:
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht erklärt in einem neu einzufügenden § 315b Abs. 3a StGB Beihilfehandlungen der in § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 StPO genannten journalistisch tätigen Personen zum Straftatbestand des Geheimnisverrats für nicht rechtswidrig, soweit sie sich auf "Entgegennahme, Auswertung oder Veröffentlichung" der geheim zu haltenden Informationen beschränken. Der Gesetzesentwurf von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und eine Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE gehen noch darüber hinaus.
Darüber hinaus ist vorgesehen, dass eine Beschlagnahme nur noch bei einem dringenden Tatverdacht möglich sein soll. Das Beschlagnahmeverbot des § 97 Abs. 5 Satz 1 StPO soll für die in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StPO genannten Berufsgruppen nach dem geplanten § 97 Abs. 5 S. 2 StPO nur im Falle eines dringenden Tatverdachts der Beihilfe nicht gelten. Die Vorschläge der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE gehen auch hier wieder über den Regierungsentwurf hinaus.
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Grundlage unserer Politik ist das christliche Verständnis vom Menschen und seiner Verantwortung vor Gott. Unsere Grundwerte Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit sind daraus abgeleitet. Die CDU ist für jeden offen, der die Würde und Freiheit aller Menschen und die daraus abgeleiteten Grundüberzeugungen unserer Politik bejaht.
Die CDU Deutschlands steht für die freiheitliche und rechtsstaatliche Demokratie, für die Soziale und Ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung Deutschlands in die westliche Werte- und Verteidigungsgemeinschaft, für die Einheit der Nation und die Einigung Europas.
Ein menschlicher, an christlichen Werten ausgerichteter Kurs: Das sind Kompaß und Richtmaß unserer Politik. Auf dieser Grundlage treten wir an, unser Gemeinwesen in der sich verändernden Welt weiterzuentwickeln. Wir werden diesen Weg mit Mut und Tatkraft gehen, um unseren Kindern und Enkeln für ihre Zukunft im 21. Jahrhundert alle Chancen zu geben.
CSU
Wurzeln und Auftrag der CSU-Landesgruppe sind eng verknüpft mit der deutschen und bayerischen Parteiengeschichte.
Die CSU-Landesgruppe ist als Zusammenschluss der Abgeordneten der CSU im Deutschen Bundestag institutionelle Basis und Kraftzentrum des bundespolitischen Gestaltungsanspruchs, der sich zu keiner Zeit ausschließlich auf die Durchsetzung bayerischer Interessen im Bund bezog, sondern immer Politik für ganz Deutschland bedeutete. Von Anfang an haben daher Mitglieder der CSU-Landesgruppe in unionsgeführten Bundeskabinetten Regierungsverantwortung übernommen.
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