Berliner Weltraumprotokoll verabschiedet
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium der Justiz (BMJ), 09.03.2012
Pressemitteilung vom: 09.03.2012 von der Firma Bundesministerium der Justiz (BMJ) aus Berlin
Kurzfassung: Zu dem heute ausverhandelten Berliner Weltraumprotokoll, das ein internationales Sicherungsrecht für Satelliten und Raumstationen ermöglicht, erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: "Das Berliner Weltraumprotokoll wird ...
[Bundesministerium der Justiz (BMJ) - 09.03.2012] Berliner Weltraumprotokoll verabschiedet
Zu dem heute ausverhandelten Berliner Weltraumprotokoll, das ein internationales Sicherungsrecht für Satelliten und Raumstationen ermöglicht, erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
"Das Berliner Weltraumprotokoll wird der Raumfahrtindustrie ein neues innovatives Finanzierungsinstrument zur Verfügung stellen. Nationale Sicherungen wie Pfandrecht oder Eigentumsvorbehalt greifen oft zu kurz, weil sie in anderen Ländern nicht anerkannt werden. Das neue Sicherungsrecht wird in ein internationales Register eingetragen und gilt grenzüberschreitend. Finanzierer, Kreditnehmer und Hersteller profitieren.
Bei Flugzeugen wird das internationale Sicherungsrecht bereits seit 2006 mit großem Erfolg genutzt. Das Berliner Protokoll weitet das internationale Sicherungsrecht auf Satelliten und Raumstationen aus. Ein Erfolgsmodell bekommt eine weitere Säule. Ich freue mich, dass die Bundesregierung Gastgeber dieser Diplomatischen Konferenz war."
Peter Hintze, der Koordinator der Bunderregierung für Luft- und Raumfahrt und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, unterstrich die wirtschaftliche Bedeutung:
"Wir sind stolz darauf, dass es gelungen ist, einem der erfolgreichsten Wirtschaftsübereinkommen der letzten Jahrzehnte, ein weiteres Protokoll beizufügen. Wir bringen damit zugleich unsere Unterstützung der zukunftsweisenden Raumfahrttechnologie zum Ausdruck."
Zum Hintergrund:
Zu dem Abschluss einer Diplomatischen Konferenz ist in Berlin heute das "Berliner Weltraumprotokoll’" zum Übereinkommen von Kapstadt verabschiedet worden. Seit dem 27. Februar 2012 haben über 200 Vertreter aus 40 Staaten, Vertreter internationaler Organisationen sowie der Weltraumindustrie auf Einladung der Bundesregierung das Protokoll verhandelt. Heute wird es zusammen mit der Schlussakte der Diplomatischen Konferenz zur Zeichnung aufgelegt.
Das Berliner Weltraumprotokoll ist die weltweit erste internationale Privatrechtsübereinkunft im Bereich der kommerziellen Raumfahrt. Unter Federführung des Internationalen Institutes zur Vereinheitlichung des Privatrechts (UNIDROIT) hat die Staatengemeinschaft bereits seit 2003 an dem Protokolltext gearbeitet. In 5 Regierungsexpertenkonferenzen wurde der von der Weltraumindustrie entwickelte Protokollentwurf bis zu seiner endgültigen Annahme in Berlin weiterentwickelt.
Das Berliner Weltraumprotokoll ist das dritte Protokoll zum Übereinkommen von Kapstadt. Mit diesem Übereinkommen wurde ein internationales Sicherungsrecht für hochwertige mobile Güter geschaffen, das – in ein internationales Register eingetragen – eine möglichst globale Sicherung verleiht. Nationale Sicherungsrechte, wie insbesondere Eigentumsvorbehalt, Sicherungseigentum oder Pfandrecht, werden in anderen Ländern oft nicht anerkannt. Diese Rechte können daher ihre Werthaltigkeit verlieren, sobald der Sicherungsgegenstand das nationale Rechtsanwendungsgebiet verlässt. Durch das Berliner Weltraumprotokoll können jetzt auch Satelliten und Raumstationen und ihre Bestandteile mit dem internationalen Sicherungsrecht belastet und als werthaltige Kreditsicherheit verwendet werden. Dies bringt Vorteile für Finanzierer, Kreditnehmer und Hersteller: Die Sicherheit der Kredite wird verbessert. Dadurch sinken die Finanzierungskosten, dies vermindert die Anschaffungskosten und steigert die Absatzchancen. Das Berliner Weltraumprotokoll tritt in Kraft, sobald es von 10 Staaten ratifiziert und das internationale Register betriebsbereit ist.
Seit 2006 sind das Basisübereinkommen von Kapstadt und das erste der Protokolle, das Luftfahrtprotokoll, bereits in Kraft und mittlerweile von 51 bzw. 44 Staaten ratifiziert worden. Auch die deutsche Wirtschaft nutzt die Möglichkeit, mit dem internationalen Sicherungsrecht auf Flugzeuge ihre Kredite zu besichern. Das zweite Protokoll betrifft Eisenbahnen. Derzeit wird die Errichtung des internationalen Registers vorbereitet, so dass auch das Eisenbahnprotokoll bald in kraft treten kann.
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Mareke Aden, Dr. Thorsten Bauer, Harald Schütt, Anne Zimmermann
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 030/18 580 9090
Telefax 030/18 580 9046
presse@bmj.bund.de
Zu dem heute ausverhandelten Berliner Weltraumprotokoll, das ein internationales Sicherungsrecht für Satelliten und Raumstationen ermöglicht, erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
"Das Berliner Weltraumprotokoll wird der Raumfahrtindustrie ein neues innovatives Finanzierungsinstrument zur Verfügung stellen. Nationale Sicherungen wie Pfandrecht oder Eigentumsvorbehalt greifen oft zu kurz, weil sie in anderen Ländern nicht anerkannt werden. Das neue Sicherungsrecht wird in ein internationales Register eingetragen und gilt grenzüberschreitend. Finanzierer, Kreditnehmer und Hersteller profitieren.
Bei Flugzeugen wird das internationale Sicherungsrecht bereits seit 2006 mit großem Erfolg genutzt. Das Berliner Protokoll weitet das internationale Sicherungsrecht auf Satelliten und Raumstationen aus. Ein Erfolgsmodell bekommt eine weitere Säule. Ich freue mich, dass die Bundesregierung Gastgeber dieser Diplomatischen Konferenz war."
Peter Hintze, der Koordinator der Bunderregierung für Luft- und Raumfahrt und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, unterstrich die wirtschaftliche Bedeutung:
"Wir sind stolz darauf, dass es gelungen ist, einem der erfolgreichsten Wirtschaftsübereinkommen der letzten Jahrzehnte, ein weiteres Protokoll beizufügen. Wir bringen damit zugleich unsere Unterstützung der zukunftsweisenden Raumfahrttechnologie zum Ausdruck."
Zum Hintergrund:
Zu dem Abschluss einer Diplomatischen Konferenz ist in Berlin heute das "Berliner Weltraumprotokoll’" zum Übereinkommen von Kapstadt verabschiedet worden. Seit dem 27. Februar 2012 haben über 200 Vertreter aus 40 Staaten, Vertreter internationaler Organisationen sowie der Weltraumindustrie auf Einladung der Bundesregierung das Protokoll verhandelt. Heute wird es zusammen mit der Schlussakte der Diplomatischen Konferenz zur Zeichnung aufgelegt.
Das Berliner Weltraumprotokoll ist die weltweit erste internationale Privatrechtsübereinkunft im Bereich der kommerziellen Raumfahrt. Unter Federführung des Internationalen Institutes zur Vereinheitlichung des Privatrechts (UNIDROIT) hat die Staatengemeinschaft bereits seit 2003 an dem Protokolltext gearbeitet. In 5 Regierungsexpertenkonferenzen wurde der von der Weltraumindustrie entwickelte Protokollentwurf bis zu seiner endgültigen Annahme in Berlin weiterentwickelt.
Das Berliner Weltraumprotokoll ist das dritte Protokoll zum Übereinkommen von Kapstadt. Mit diesem Übereinkommen wurde ein internationales Sicherungsrecht für hochwertige mobile Güter geschaffen, das – in ein internationales Register eingetragen – eine möglichst globale Sicherung verleiht. Nationale Sicherungsrechte, wie insbesondere Eigentumsvorbehalt, Sicherungseigentum oder Pfandrecht, werden in anderen Ländern oft nicht anerkannt. Diese Rechte können daher ihre Werthaltigkeit verlieren, sobald der Sicherungsgegenstand das nationale Rechtsanwendungsgebiet verlässt. Durch das Berliner Weltraumprotokoll können jetzt auch Satelliten und Raumstationen und ihre Bestandteile mit dem internationalen Sicherungsrecht belastet und als werthaltige Kreditsicherheit verwendet werden. Dies bringt Vorteile für Finanzierer, Kreditnehmer und Hersteller: Die Sicherheit der Kredite wird verbessert. Dadurch sinken die Finanzierungskosten, dies vermindert die Anschaffungskosten und steigert die Absatzchancen. Das Berliner Weltraumprotokoll tritt in Kraft, sobald es von 10 Staaten ratifiziert und das internationale Register betriebsbereit ist.
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Über Bundesministerium der Justiz (BMJ):
Das Recht ist das Fundament unserer freiheitlichen Demokratie. Zentrale Aufgabe der Rechtspolitik und damit des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) ist die Sicherung und Fortentwicklung unseres Rechtsstaates. Diesem Ziel entspricht die gesetzgeberische Arbeit des Ministeriums. Sie umfasst die Vorbereitung neuer Gesetze ebenso wie die Vorbereitung und Änderung oder die Aufhebung von Gesetzen. Zu dem Aufgabenbereich des BMJ zählen die klassischen Gebiete des Rechts: das gesamte bürgerliche Recht, das Strafrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheberrecht und der gewerbliche Rechtsschutz, das Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (außer Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit) sowie das Dienst- bzw. Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare. Das Ministerium ist ferner zuständig für die mit der Herstellung der Einheit Deutschlands erwachsenen Aufgaben im Bereich der strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung und der "offenen Vermögensfragen".
Das BMJ ist außerdem "Verfassungsressort". Gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern hat es zu gewährleisten, daß gesetzliche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Bei allen von anderen Ministerien vorbereiteten Gesetzentwürfen prüft das Ministerium die sogenannte "Rechtsförmlichkeit". Gesetzliche Regelungen sollen wirklich notwendig, klar und verständlich sein.
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