Inkrafttreten des Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen

Inkrafttreten des Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen
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Am 01.03.2012 tritt das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft. Ziel dieser neuen Regelung ist es, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Sanierung bedürftiger Unternehmen zu erleichtern. Damit soll die Sanierung von Unternehmen zukünftig erheblich vereinfacht und beschleunigt werden. ... weiter lesen Quelle
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