09.03.2012 15:54 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Bundesregierung geht vorerst nicht gegen Werkverträge vor
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Die Bundesregierung hat nicht vor, das rbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zu ändern, um gegen Werkverträge in Unternehmen vorzugehen. In ihrer Antwort (17/6714) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/6605) betont sie, dass allein die Auslagerung von bislang im Betrieb ausgeführten Tätigkeiten nicht verboten sei. Außerdem lägen ihr keine Informationen über eine weit verbreitete, missbräuchliche Nutzung von Werkverträgen zur Umgehung von tariflichen oder arbeitsrechtlichen Standards vor, so dass sich in dieser Hinsicht derzeit kein Handlungsbedarf ergebe.
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Autor der Pressemeldung "Bundesregierung geht vorerst nicht gegen Werkverträge vor" ist GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch Michael Rainer.