Erfolg für Europlan-Anleger: Landgericht Memmingen verurteilt Clerical Medical zu Schadensersatz
- Pressemitteilung der Firma Menz & Partner, 12.03.2012
Pressemitteilung vom: 12.03.2012 von der Firma Menz & Partner aus Memmingen
Kurzfassung: In einem von der Rechtsanwaltskanzlei Menz und Partner, Memmingen/Kempten, vor dem Landgericht Memmingen geführten Verfahren wurde die Clerical Medical Investment Group Ltd. verurteilt, einem Anleger Schadensersatz in Höhe von über 113.000 Euro ...
[Menz & Partner - 12.03.2012] Erfolg für Europlan-Anleger: Landgericht Memmingen verurteilt Clerical Medical zu Schadensersatz
In einem von der Rechtsanwaltskanzlei Menz und Partner, Memmingen/Kempten, vor dem Landgericht Memmingen geführten Verfahren wurde die Clerical Medical Investment Group Ltd. verurteilt, einem Anleger Schadensersatz in Höhe von über 113.000 Euro zu bezahlen (Urteil v. 2.3.2012, Az.: 35 O 1878/10, noch nicht rechtskräftig).
Der Kapitalanleger hatte wie viele andere in den Jahren 1999 und 2000 einen sobgenannten Europlan gezeichnet. Der Europlan wurde durch die Röbke
Partner Finanzmakler GmbH aus Memmingen in großer Stückzahl im süddeutschen Raum vertrieben.
Der Anleger nahm hierbei ein Darlehen auf und finanzierte damit Einmalbeiträge für eine britische Lebensversicherung. Insgesamt sollten die finanzierten Produkte höhere Renditen abwerfen als die Kredite kosteten. Das Modell ging schief und viele Kunden stehen vor teilweise existenzbedrohenden Verlusten, da die Zahlungen aus den Versicherungsverträgen nicht einmal reichen, um die Darlehen abzulösen.
Das Gericht urteilte, dass der Kläger nicht ausreichend über die Risiken des Europlans aufgegeklärt wurde; außerdem habe der vom Vermittler genannten Renditeprognose ein systemimmanter Fehler zu Grunde gelegen, den die Clerical Medical hätte erkennen können und auf den Sie den Kläger hätte hinweisen müssen.
Den von Clerical Medical erhobenen Verjährungseinwand wies das Gericht zurück. Nach Ansicht des Gerichts waren die Schadensersatzansprüche noch nicht verjährt.
Das Urteil ist deshalb besonders interessant, weil es nicht gegen den Vermittler erging, sondern gegen Clerical Medical selbst. Nach Auffassung des Gerichts muss Clerical Medical für die unzureichende Aufklärung und die falschen Renditeprognosen einstehen.
Der Erfolg dieses Anlegers sollte auch andere Europlan-Anleger dazu ermuntern, ihre Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Andernfalls drohen nämlich viele Schadensersatzansprüchen im Laufe des Jahres 2012 zu verjähren. Durch rechtzeitige Erhebung einer Klage kann der Ablauf der Verjährungsfrist noch verhindert werden. Betroffene sollten sich daher umgehend durch einen in dieser Materie erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen.
Nähere Auskünfte erhalten betroffene Anleger bei der Kanzlei Menz
Partner, Memmingen, Telefon 0833l 9500-0. Zuständig ist Dr. Andreas Mayer, Rechtsanwalt und Steuerberater.
Menz
Partner
Rechtsanwälte Steuerberater
Kalchstraße 4, 87700 Memmingen
Tel.: 08331 9500-0 Fax: 08331 9500-30
Edisonstr. 2, 87437 Kempten
Tel.: 0831/960873-0 Fax: 0831/960873-30
e-mail: info@menzundpartner.de
http://www.menzundpartner.de
Verantwortlich: Dr. Andreas Mayer
In einem von der Rechtsanwaltskanzlei Menz und Partner, Memmingen/Kempten, vor dem Landgericht Memmingen geführten Verfahren wurde die Clerical Medical Investment Group Ltd. verurteilt, einem Anleger Schadensersatz in Höhe von über 113.000 Euro zu bezahlen (Urteil v. 2.3.2012, Az.: 35 O 1878/10, noch nicht rechtskräftig).
Der Kapitalanleger hatte wie viele andere in den Jahren 1999 und 2000 einen sobgenannten Europlan gezeichnet. Der Europlan wurde durch die Röbke
Partner Finanzmakler GmbH aus Memmingen in großer Stückzahl im süddeutschen Raum vertrieben.
Der Anleger nahm hierbei ein Darlehen auf und finanzierte damit Einmalbeiträge für eine britische Lebensversicherung. Insgesamt sollten die finanzierten Produkte höhere Renditen abwerfen als die Kredite kosteten. Das Modell ging schief und viele Kunden stehen vor teilweise existenzbedrohenden Verlusten, da die Zahlungen aus den Versicherungsverträgen nicht einmal reichen, um die Darlehen abzulösen.
Das Gericht urteilte, dass der Kläger nicht ausreichend über die Risiken des Europlans aufgegeklärt wurde; außerdem habe der vom Vermittler genannten Renditeprognose ein systemimmanter Fehler zu Grunde gelegen, den die Clerical Medical hätte erkennen können und auf den Sie den Kläger hätte hinweisen müssen.
Den von Clerical Medical erhobenen Verjährungseinwand wies das Gericht zurück. Nach Ansicht des Gerichts waren die Schadensersatzansprüche noch nicht verjährt.
Das Urteil ist deshalb besonders interessant, weil es nicht gegen den Vermittler erging, sondern gegen Clerical Medical selbst. Nach Auffassung des Gerichts muss Clerical Medical für die unzureichende Aufklärung und die falschen Renditeprognosen einstehen.
Der Erfolg dieses Anlegers sollte auch andere Europlan-Anleger dazu ermuntern, ihre Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Andernfalls drohen nämlich viele Schadensersatzansprüchen im Laufe des Jahres 2012 zu verjähren. Durch rechtzeitige Erhebung einer Klage kann der Ablauf der Verjährungsfrist noch verhindert werden. Betroffene sollten sich daher umgehend durch einen in dieser Materie erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen.
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