US-Kampf gegen Steuerhinterziehung bereitet Unternehmen erhebliche Probleme
- Pressemitteilung der Firma Geneva Group International, 13.03.2012
Pressemitteilung vom: 13.03.2012 von der Firma Geneva Group International aus Zürich
Kurzfassung: (Zürich/Frankfurt am Main, den 13. 03. 2012) Die Bonität stimmt, der Ruf des Unternehmens ist tadellos – und trotzdem gibt es kein Geld von der Bank. Die Begründung: Die Bank ist nicht bereit, sich dem FATCA-Abkommen zu unterwerfen. "Probleme ...
[Geneva Group International - 13.03.2012] US-Kampf gegen Steuerhinterziehung bereitet Unternehmen erhebliche Probleme
(Zürich/Frankfurt am Main, den 13. 03. 2012) Die Bonität stimmt, der Ruf des Unternehmens ist tadellos – und trotzdem gibt es kein Geld von der Bank. Die Begründung: Die Bank ist nicht bereit, sich dem FATCA-Abkommen zu unterwerfen. "Probleme dieser Art gibt es bereits heute, wenn Schweizer Banken involviert sind, aber sie werden in nächster Zeit auch bei anderen Finanzinstituten zunehmen", warnt Oliver Biernat, Wirtschaftsprüfer und Fachberater für Internationales Steuerrecht der in Frankfurt ansässigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Benefitax. "Das gilt immer dann, wenn US-Bürger oder deutsche Gesellschaften, an denen US-Bürger beteiligt sind, bei einer deutschen Bank ein Konto eröffnen wollen oder einen Kredit beantragen."
Hintergrund dieses Dilemmas ist der Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA). Mit diesem wollen die USA Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister, die Konten oder Anlagen für Amerikaner verwalten, zu umfangreichen und kostenintensiven Identifikations- und Meldepflichten verdonnern. "Der Clou dabei ist, dass die Kontoinhaber, die sich nicht der Datensammlung für die USA anschließen wollen, mit einer Abgeltungssteuer abgestraft werden", erläutert Biernat, "ihnen werden letztlich für ihre fehlende Kooperationsbereitschaft von der Auszahlungsstelle 30 % von allen Kapitaleinkünften, Einkommen und Veräußerungsgewinnen aus amerikanischen Quellen abgezogen."
Die Konsequenz schildert Prof. Robert Simon von WithumSmith+Brown, einer in sechs Bundesstaaten der USA vertretenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: "Entweder unterwerfen sich die Institute den FATCA-Regeln oder sie verzichten künftig ganz auf das Geschäft mit Kunden aus den USA und aus US-Vermögenswerten." Die Identifizierung aller Kundenbeziehungen mit US-Hintergrund im Rahmen eines Due Diligence Prozesses soll aber keiner Bank erspart bleiben. "Fest steht allerdings bereits jetzt, dass die aus dem FATCA-Abkommen resultierenden Meldepflichten in vielen Ländern gegen die nationalen Gesetze verstoßen, etwa das Privatrecht oder das Datenschutzrecht", betont Biernat.
Die neuen Regelungen, die ab 2014 in Kraft treten sollen, können schon jetzt Auswirkungen auf die Geschäftsbeziehungen zwischen Banken und deren Kunden haben. Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien und die USA haben ihre Absicht bekundet, bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung bilateral zusammenzuarbeiten. Ab 2014 werden dann auch umgekehrt Informationen über Deutsche, Franzosen, Italiener, Spanier oder Engländer, die Konten in den USA unterhalten, an ihre Heimatstaaten gemeldet.
"Für US-Bürger in Deutschland und Unternehmen mit US-Bürgern als Gesellschaftern bleibt nicht mehr viel Zeit, sich auf die neue Situation einzustellen", warnt Biernat, der die Praxisgruppe Internationales Steuerrecht des internationalen Beratungsverbunds Geneva Group International (GGI) leitet und darüber enge und persönliche Verbindungen zu rund 270 Steuerexperten in 67 Ländern hat. "Für sie heißt es, ihre Situation im Hinblick auf FATCA zügig analysieren zu lassen und sich auf die neue Situation vorzubereiten." Dies kann auch den Wechsel der Bankverbindung bedeuten, denn einige Institute werden sich den FATCA-Regeln nicht unterwerfen. Andere hingegen, vor allem international tätige Finanzinstitute, werden sich dem US-Anliegen trotz aller lästigen Melde- und Überwachungspflichten beugen, um sich die Geschäftsmöglichkeiten mit Kunden aus den USA nicht entgehen zu lassen.
Infos: www.benefitax.de, www.ggiforum.com
Hinweis für die Redaktion:
Die Geneva Group International (GGI) ist eine der führenden internationalen Kooperationen unabhängiger Anwaltskanzleien, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Unternehmensberatungen. 318 Mitgliedsfirmen mit 520 Büros und 17.620 Mitarbeitern weltweit beraten rund 215.000 Kunden. Im Jahr 2010 haben sie einen kumulierten Umsatz von 4,215 Mrd. USD generiert. Durch eine hervorragende Zusammenarbeit bieten GGI-Mitglieder eine umfassende, multidisziplinäre Beratung zu allen grenzüberschreitenden Wirtschafts-, Steuer- und Rechtsfragen.
Das GGI-Mitglied Benefitax GmbH ist eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main. Das Unternehmen betreut vor allem mittelständische Unternehmen, international tätige Konzerne sowie vermögende Privatpersonen. Neben der klassischen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung setzt sie fachliche Schwerpunkte im internationalen Steuerrecht, bei der Untersuchung und Prävention von Wirtschaftskriminalität, der Unternehmensnachfolge, der Erbschaftssteuergestaltung, der Unternehmensbewertung und der Due Diligence.
Fachfragen beantwortet gerne:
Oliver Biernat
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachberater für int. Steuerrecht
Benefitax GmbH
Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Darmstädter Landstraße 125
D-60598 Frankfurt
Telefon: +49 (0) 69-25 62 27 60
Telefax: +49 (0) 69-25 62 27 611
E-Mail: o.biernat@benefitax.de
Internet: www.benefitax.de
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
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(Zürich/Frankfurt am Main, den 13. 03. 2012) Die Bonität stimmt, der Ruf des Unternehmens ist tadellos – und trotzdem gibt es kein Geld von der Bank. Die Begründung: Die Bank ist nicht bereit, sich dem FATCA-Abkommen zu unterwerfen. "Probleme dieser Art gibt es bereits heute, wenn Schweizer Banken involviert sind, aber sie werden in nächster Zeit auch bei anderen Finanzinstituten zunehmen", warnt Oliver Biernat, Wirtschaftsprüfer und Fachberater für Internationales Steuerrecht der in Frankfurt ansässigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Benefitax. "Das gilt immer dann, wenn US-Bürger oder deutsche Gesellschaften, an denen US-Bürger beteiligt sind, bei einer deutschen Bank ein Konto eröffnen wollen oder einen Kredit beantragen."
Hintergrund dieses Dilemmas ist der Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA). Mit diesem wollen die USA Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister, die Konten oder Anlagen für Amerikaner verwalten, zu umfangreichen und kostenintensiven Identifikations- und Meldepflichten verdonnern. "Der Clou dabei ist, dass die Kontoinhaber, die sich nicht der Datensammlung für die USA anschließen wollen, mit einer Abgeltungssteuer abgestraft werden", erläutert Biernat, "ihnen werden letztlich für ihre fehlende Kooperationsbereitschaft von der Auszahlungsstelle 30 % von allen Kapitaleinkünften, Einkommen und Veräußerungsgewinnen aus amerikanischen Quellen abgezogen."
Die Konsequenz schildert Prof. Robert Simon von WithumSmith+Brown, einer in sechs Bundesstaaten der USA vertretenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: "Entweder unterwerfen sich die Institute den FATCA-Regeln oder sie verzichten künftig ganz auf das Geschäft mit Kunden aus den USA und aus US-Vermögenswerten." Die Identifizierung aller Kundenbeziehungen mit US-Hintergrund im Rahmen eines Due Diligence Prozesses soll aber keiner Bank erspart bleiben. "Fest steht allerdings bereits jetzt, dass die aus dem FATCA-Abkommen resultierenden Meldepflichten in vielen Ländern gegen die nationalen Gesetze verstoßen, etwa das Privatrecht oder das Datenschutzrecht", betont Biernat.
Die neuen Regelungen, die ab 2014 in Kraft treten sollen, können schon jetzt Auswirkungen auf die Geschäftsbeziehungen zwischen Banken und deren Kunden haben. Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien und die USA haben ihre Absicht bekundet, bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung bilateral zusammenzuarbeiten. Ab 2014 werden dann auch umgekehrt Informationen über Deutsche, Franzosen, Italiener, Spanier oder Engländer, die Konten in den USA unterhalten, an ihre Heimatstaaten gemeldet.
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Über Geneva Group International:
Die Geneva Group International (GGI) ist eine der führenden internationalen Kooperationen unabhängiger Anwaltskanzleien, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Unternehmensberatungen. Rund 285 Mitgliedsfirmen mit gut 460 Büros und über 14.650 Mitarbeitern weltweit beraten über 155.000 Kunden. Im Jahr 2009 haben sie einen kumulierten Umsatz von 4,05 Mrd. USD generiert. Durch eine hervorragende Zusammenarbeit bieten GGI-Mitglieder eine umfassende, multidisziplinäre Beratung zu allen grenzüberschreitenden Wirtschafts-, Steuer- und Rechtsfragen.
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