13.03.2012 14:02 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von MWB Wirtschaftsberatung
Existenzgründer haben Großes vor
Existenzgründungsberatung für junge UnternehmenKurzfassung: Jungunternehmer machen sich aus verschiedenen Gründen selbstständig. Oft möchten sie sich den Traum der Selbstständigkeit verwirklichen und eigenverantwortlich und kreativ Ihre eigenen Ideen umsetzen.
[MWB Wirtschaftsberatung - 13.03.2012] Im Jahr 2010 haben sich 936.000 Jungunternehmer selbstständig gemacht. Mehr als 300.000 Existenzgründern haben finanzielle Hilfe der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW genannt, in Anspruch genommen. Seit Ende 2011 gibt es bei der KfW-Bankengruppe ein neues Förderdarlehen. Der neue KfW-Gründerkredit bietet Existenzgründern, Freiberuflern und Jungunternehmern, die Möglichkeit die Geschäftsvorhaben flexibel und individuell zu gestalten.
Die Gründerkredite werden mit einem Zinssatz ab 1,97 % effektiv pro Jahr (Stand März 2012) für Unternehmen die weniger als 3 Jahre am Markt bestehen, vergeben. Und dies unabhängig davon, ob ein neues Unternehmen gegründet oder eine bestehende Firma übernommen werden soll. Auch Gründungen, die zunächst nur als Nebenerwerb angelegt sind (z. B. parallel zu Beruf oder Studium) werden mit günstigen Zinsen gefördert, solange sie mittelfristig als Vollerwerb ausgeübt werden sollen. Der Gründerkredit kann für Investitionen oder sogar zum Ausgleich vorübergehender Liquiditätsengpässe verwendet werden. Investitionen können beispielsweise in Büro- oder Produktionsgebäude, Maschinen oder Firmenfahrzeuge, Material- und Warenlager, Personalkosten, Mieten oder Aufwendungen für Marketingmaßnahmen getätigt werden.
Mit dem Gründerkredit können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten beziehungsweise der förderfähigen Betriebsmittel finanziert werden. Der Kredithöchstbetrag liegt bei maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben. Es besteht außerdem die Möglichkeit den Gründerkredit mit anderen Förderprogrammen zu kombinieren.
Die Gründerkredite werden mit einem Zinssatz ab 1,97 % effektiv pro Jahr (Stand März 2012) für Unternehmen die weniger als 3 Jahre am Markt bestehen, vergeben. Und dies unabhängig davon, ob ein neues Unternehmen gegründet oder eine bestehende Firma übernommen werden soll. Auch Gründungen, die zunächst nur als Nebenerwerb angelegt sind (z. B. parallel zu Beruf oder Studium) werden mit günstigen Zinsen gefördert, solange sie mittelfristig als Vollerwerb ausgeübt werden sollen. Der Gründerkredit kann für Investitionen oder sogar zum Ausgleich vorübergehender Liquiditätsengpässe verwendet werden. Investitionen können beispielsweise in Büro- oder Produktionsgebäude, Maschinen oder Firmenfahrzeuge, Material- und Warenlager, Personalkosten, Mieten oder Aufwendungen für Marketingmaßnahmen getätigt werden.
Mit dem Gründerkredit können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten beziehungsweise der förderfähigen Betriebsmittel finanziert werden. Der Kredithöchstbetrag liegt bei maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben. Es besteht außerdem die Möglichkeit den Gründerkredit mit anderen Förderprogrammen zu kombinieren.
Weitere Informationen
MWB Wirtschaftsberatung, Frau Nicole Neuffer
Weipertstraße 8-10, 74076 Heilbronn, Deutschland
Tel.: 00 49 7131 / 76 69 310; http://www.w-beratung.de
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