Flughafenverfahren in Leipzig - GRÜNE: Landesregierung kämpft weiter für Nachtflüge

  • Pressemitteilung der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag, 14.03.2012
Pressemitteilung vom: 14.03.2012 von der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag aus Wiesbaden

Kurzfassung: Feststellung eines Verfahrensfehlers zeichnet sich ab Nach Auffassung der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist am ersten Tag der Verhandlung im Flughafenprozess vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig klargeworden, dass die ...

[Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag - 14.03.2012] Flughafenverfahren in Leipzig - GRÜNE: Landesregierung kämpft weiter für Nachtflüge


Feststellung eines Verfahrensfehlers zeichnet sich ab

Nach Auffassung der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist am ersten Tag der Verhandlung im Flughafenprozess vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig klargeworden, dass die schwarz-gelbe Landesregierung entgegen aller öffentlichen Äußerungen der letzten Monate weiter für Nachtflüge und damit gegen das von ihr selbst versprochene Nachtflugverbot kämpft. Die Feststellung des Gerichts, das nicht entscheidend sei, was in der Zeitung stehe, sondern "was hier vorgetragen wird" lässt an Klarheit nichts zu wünschen übrig. "In den Schriftsätzen und Äußerungen des Vertreters des Landes Hessen findet sich aber nur der Wunsch nach noch mehr Krach in der Nacht. Der Anwalt des Landes kämpft für eine Aufhebung des vorläufigen Nachtflugverbots, und neben ihm sitzt der schweigende Verkehrsminister Dieter Posch. Schwarz-Gelb geht es darum, dass der Flughafen nachts Krach machen darf", stellt der für Fragen des Frankfurter Flughafens zuständige Abgeordnete der GRÜNEN, Frank Kaufmann, in einem Resumée nach dem ersten Verhandlungstag fest.

Auch von der von der Landesregierung immer wieder beschworenen "Rechtssicherheit" sei man weit entfernt. "Die Landesregierung hat in ihrem Kampf gegen das Nachtflugverbot mit großer Wahrscheinlichkeit einen Verfahrensfehler begangen. Welche Auswirkungen dieser Fehler auf die Gültigkeit des gesamten Planfeststellungsbeschlusses hat ist noch nicht klar. Aber es läuft wohl mindestens auf ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren hinaus. Die angebliche Rechtssicherheit, die die Landesregierung immer wie eine Monstranz vor sich her getragen hat, war nur der Versuch, der Öffentlichkeit Sand in die Augen zu streuen", so Kaufmann.

DIE GRÜNEN verweisen darauf, dass in ihrem Auftrag bereits im Jahr 2008 ein juristisches Gutachten erstellt wurde, das ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren als notwendig ansah, um das Nachtflugverbot rechtlich abzusichern. So sei es dann auch in den Koalitionsvereinbarungen zwischen SPD und GRÜNEN im Jahr 2008 vereinbart worden. CDU, FDP, die Luftverkehrswirtschaft und ihre Helfershelfer haben diese Rechtsauffassung damals mit allen Mitteln bekämpft. "Dreieinhalb Jahre später können wir feststellen, dass der VGH in Kassel diese rechtliche Haltung zwei Mal bestätigt hat und nun offenbar auch das Bundesverwaltungsgericht in diese Richtung tendiert. Wir sind gespannt auf die weiteren Aspekte, die heute zur Sprache kommen werden", so Kaufmann.


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