14.03.2012 14:15 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Bei eBay- Auktionen ist Widerrufsbelehrung auch nach Auktionsende wirksam
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Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 10.01.2012 entschieden, dass die Widerrufsbelehrung bei einer eBay- Auktion auch via Email dann rechtzeitig übermittelt worden ist, wenn dies direkt nach Ablauf der Auktion geschieht. Die Voraussetzungen des § 355 Abs. 2 BGB sollen in einem solchen Falle noch gewahrt und über die 14-tätige Widerrufsfrist bei Verbraucherverträgen wirksam aufgeklärt worden sein.
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Autor der Pressemeldung "Bei eBay- Auktionen ist Widerrufsbelehrung auch nach Auktionsende wirksam" ist GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch Michael Rainer.