Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

  • Pressemitteilung der Firma Deutscher Bundestag, 14.03.2012
Pressemitteilung vom: 14.03.2012 von der Firma Deutscher Bundestag aus Berlin

Kurzfassung: Zeit: Mittwoch, 21. März 2012, 10 bis 13 Uhr Ort: Jakob-Kaiser-Haus, Sitzungssaal 1 302 Öffentliche Anhörung zu dem: Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer ...

[Deutscher Bundestag - 14.03.2012] Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit


Zeit: Mittwoch, 21. März 2012, 10 bis 13 Uhr
Ort: Jakob-Kaiser-Haus, Sitzungssaal 1 302

Öffentliche Anhörung zu dem:
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien
BT-Drucksache 17/8877

Die Liste der Sachverständigen:
Dr. Maren Hille, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Dr. Holger Krawinkel, Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. Dr. Hubert A. Aulich, PV Crystalox Solar GmbH Martin Zembsch, BELECTRIC Trading GmbH Karl-Heinz Remmers, Solarpraxis AG Philippe Welter, PHOTON Europe GmbH Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich beim Ausschuss unter umweltausschuss@bundestag.de mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum anzumelden. Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Anmeldung aus Kapazitätsgründen nicht immer den Zugang garantieren kann.

Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.

Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.

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(montags bis freitags 8.30 bis 17 Uhr)
Fax: +49 (0)30 227 36192
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Über Deutscher Bundestag:
Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.
Der Präsident
Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.

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