Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
- Pressemitteilung der Firma Deutscher Bundestag, 14.03.2012
Pressemitteilung vom: 14.03.2012 von der Firma Deutscher Bundestag aus Berlin
Kurzfassung: Zeit: Montag, 19. März 2012, 13.30 bis 17 Uhr Ort: Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4 900 Öffentliche Anhörung zum Thema: "Verfassungsrechtliche Grenzen und Perspektiven einer besseren Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Bildung und ...
[Deutscher Bundestag - 14.03.2012] Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
Zeit: Montag, 19. März 2012, 13.30 bis 17 Uhr
Ort: Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4 900
Öffentliche Anhörung zum Thema:
"Verfassungsrechtliche Grenzen und Perspektiven einer besseren Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Bildung und Wissenschaft" Die Vorlagen zur Anhörung und die Liste der Sachverständigen finden Sie unter: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a18/anhoerungen/Zusammenarbeit_Bund_und_L__nder/index.html.
Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich beim Ausschuss unter bildungundforschung@bundestag.de mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum anzumelden. Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Anmeldung aus Kapazitätsgründen nicht immer den Zugang garantieren kann.
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.
Bitte im Sitzungssaal Mobiltelefone ausschalten!
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Kontakt für Journalistinnen und Journalisten
Telefon: +49 (0)30 227 37171
(montags bis freitags 8.30 bis 17 Uhr)
Fax: +49 (0)30 227 36192
E-Mail: pressereferat@bundestag.de
Zeit: Montag, 19. März 2012, 13.30 bis 17 Uhr
Ort: Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4 900
Öffentliche Anhörung zum Thema:
"Verfassungsrechtliche Grenzen und Perspektiven einer besseren Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Bildung und Wissenschaft" Die Vorlagen zur Anhörung und die Liste der Sachverständigen finden Sie unter: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a18/anhoerungen/Zusammenarbeit_Bund_und_L__nder/index.html.
Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich beim Ausschuss unter bildungundforschung@bundestag.de mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum anzumelden. Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Anmeldung aus Kapazitätsgründen nicht immer den Zugang garantieren kann.
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.
Bitte im Sitzungssaal Mobiltelefone ausschalten!
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Über Deutscher Bundestag:
Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.
Der Präsident
Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
Firmenkontakt:
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(montags bis freitags 8.30 bis 17 Uhr)
Fax: +49 (0)30 227 36192
E-Mail: pressereferat@bundestag.de
Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.
Der Präsident
Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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Die Pressemeldung "Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung" ist Deutscher Bundestag.