LAG Hessen stärkt die Datenschutzrechte von Arbeitnehmern

LAG Hessen stärkt die Datenschutzrechte von Arbeitnehmern
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Das hessische Landesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung (LAG Hessen, Urteil vom 24.01.2012; Az.: 19 SaGa 1480/11) festgestellt, dass die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers verletzt werden, wenn der Arbeitgeber seine persönlichen Daten nach dessen Ausscheiden aus der Firma weiter auf der eigenen Homepage bereithält. ... weiter lesen Quelle
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