Justizministerin bewertet Gutachten durch die ideologische Brille

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 14.03.2012
Pressemitteilung vom: 14.03.2012 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zur Debatte um das Max-Planck-Gutachten zur Vorratsdatenspeicherung erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Frank Hofmann: Eigentlich sollte das Gutachten des Max-Planck-Instituts empirische Ordnung in die Debatte um ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 14.03.2012] Justizministerin bewertet Gutachten durch die ideologische Brille


Zur Debatte um das Max-Planck-Gutachten zur Vorratsdatenspeicherung erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Frank Hofmann:

Eigentlich sollte das Gutachten des Max-Planck-Instituts empirische Ordnung in die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung bringen. Doch dem Anspruch ist es nicht gerecht geworden. Der wissenschaftliche Gehalt ist gleich null. Leider will das kaum einer zur Kenntnis nehmen.

Die Schlagzeilen waren eindeutig: Die Vorratsdatenspeicherung bringt den Ermittlern nichts. Und die Bundesjustizministerin erklärte, dass es ohne Vorratsdatenspeicherung keine wirklich bewiesenen Schutzlücken gebe. Zumindest scheinbar liefert die neue Studie des Max-
Planck-Institutes den Gegnern der Vorratsdatenspeicherung neue Argumente.

Sie fühlen sich durch sie bestätigt.

Die Forscher selber aber erklären öffentlich, missinterpretiert zu werden.

Die Studie schließe ausdrücklich nicht aus, dass es einzelne Fälle gebe und auch Fälle in einer durchaus bedeutsamen Zahl, in der die Verkehrsdaten zum Ermittlungserfolg beitragen oder beitragen könnten.

Hier wird deutlich, dass die Bundesjustizministerin das Gutachten durch ihre ideologische Brille bewertet, die Inhalte verfälscht und damit die Öffentlichkeit falsch informiert. Das Max-Planck-Institut hat, um Vorstellungen des Auftraggebers gerecht zu werden, wissenschaftliche Standards verletzt und bringt seinen Ruf in Gefahr.

Tatsächlich kann man mit dem Gutachten nichts beweisen oder widerlegen.

Ihr statistischer Gehalt ist enttäuschend gering. Über viele Seiten analysieren die Wissenschaftler, ob die Einführung oder Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsquote beeinflusst oder nicht. Die Autoren gehen sogar soweit und sagen: Die Überprüfung ist schlicht nicht möglich, weil es zu wenige Informationen gibt. Die Ministerin hat also völlig recht: Messbar ist der Zusammenhang nicht. Er kann weder ausgeschlossen, noch belegt werden. Der Versuch, Aufklärungsquote und Vorratsdatenspeicherung zu verbinden, ist nicht neu. Die Argumentation ist ein bekanntes Muster der Eine politische Nebelkerze, die auch die FDP immer wieder benutzt.

Die stellvertretende Vorsitzende ihrer Fraktion im Bundestag, Gisela Piltz, sagte zum Beispiel: "Die Aufklärungsquote bei Straftaten im Internet vor der Einführung der Vorratsdatenspeicherung betrug 82,9 Prozent im Jahr 2007 und nach Einführung der Vorratsdatenspeicherung 75,7 Prozent im Jahr 2009. Da wurde das Gesetz schon angewandt."

Die Aufklärungsquote sinkt nur deshalb, weil immer mehr Fälle zur Anzeige gebracht wurden. 2007 waren es laut Polizeilicher Kriminalstatisktik noch 179.026 Fälle, davon wurden 148.483 gelöst. 2009 gab es insgesamt 206.909 "Internetstraftaten", wovon 156.725 aufgeklärt wurden.

Man könnte also genauso sagen: Die Zahl der gelösten Fälle ist in diesem Zeitraum um fünf Prozent gestiegen ein Erfolg der Vorratsdatenspeicherung!

Nur dass das genauso unzulässig wäre, wie mit der Aufklärungsquote zu argumentieren, denn die Statistik ist schlicht ungeeignet.

Die Ergebnisse der internationalen Polizeiforschung belegen, dass die Aufklärung von Straftaten durch polizeiliche Anstrengungen eher seltene Ereignisse sind. Die Leistungen der Polizei liegen in erster Linie bei der Beweisführung und Beweissicherung.

Am Deliktsbereich Mord und Totschlag wird dies besonders drastisch deutlich: Bei regelmäßigen Aufklärungsquoten in diesem Deliktsbereich von um die 90 Prozent ist nicht zu erwarten, dass die Einführung der Vorratsdatenspeicherung sich noch nennenswert in einer Veränderung der Aufklärungsquote niederschlägt. Zumal der Zugriff auf diese Vorratsdaten relativ selten erfolgt. Man muss wohl mit solchen Beispielen jonglieren, um für die Ministerin brauchbare Ergebnisse zu erzielen.

Die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung ist wichtig. Die Frage, wann ein Grundrechtseingriff legitim ist oder nicht, ist politisch schwer zu beantworten. Mit falschen Informationen zu arbeiten, schadet der Debatte.


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