Sozialminister Stefan Grüttner fordert Abschaffung der Praxisgebühr
- Pressemitteilung der Firma Hessisches Sozialministerium, 14.03.2012
Pressemitteilung vom: 14.03.2012 von der Firma Hessisches Sozialministerium aus Wiesbaden
Kurzfassung: "Unkomplizierte und gerechte Lösung zur Entlastung aller Versicherten – Rekordreserven der Krankenkassen machen Abschaffung möglich" Angesichts der Rekordreserven der Gesetzlichen Krankenversicherung fordert der Hessische Sozialminister Stefan ...
[Hessisches Sozialministerium - 14.03.2012] Sozialminister Stefan Grüttner fordert Abschaffung der Praxisgebühr
"Unkomplizierte und gerechte Lösung zur Entlastung aller Versicherten – Rekordreserven der Krankenkassen machen Abschaffung möglich"
Angesichts der Rekordreserven der Gesetzlichen Krankenversicherung fordert der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner die Abschaffung der Praxisgebühr. "Die Praxisgebühr wurde mit dem Ziel eingeführt, die Eigenverantwortung der Versicherten zu stärken und einen Beitrag zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu leisten", betonte Grüttner heute in Wiesbaden.
Die erhoffte Steuerungswirkung bei der Zahl der durchschnittlichen Arztkontakte wurde durch die Gebührt nicht erreicht. Im Schnitt sucht jeder gesetzlich Versicherte 18 Mal im Jahr einen niedergelassenen Arzt auf. Deutschland nimmt damit international noch immer eine Spitzenposition ein. Die Praxisgebühr führe zu keiner Entlastung der Ärztinnen und Ärzte, damit diese mehr Zeit für die einzelnen Patienten aufwenden können, erklärte der Sozialminister. "Stattdessen kommt zu den ohnehin hohen Patientenzahlen der zusätzliche Verwaltungsaufwand durch die Praxisgebühr. Hier können wir jetzt Abhilfe schaffen."
Sicherung der Finanzen durch Praxisgebühr nicht mehr notwendig
Die Rekordreserven der gesetzlichen Krankenversicherung belaufen sich auf zirka 20 Milliarden Euro. "Das zeigt, dass eine Sicherung der Finanzen durch die Praxisgebühr nicht mehr notwendig ist", so Grüttner weiter. Durch diese Rahmenbedingungen entfalle die Rechtfertigungsgrundlage für die Praxisgebühr. "Daher können wir die Praxisgebühr nun abschaffen."
Eine Senkung des Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,1 Prozent auf dann 15,4 Prozent hält der Sozialminister für wenig sinnvoll. "Eine Beitragssenkung um 0,1 Prozent entspricht zwar einem Volumen von einer Milliarde Euro, den einzelnen Beitragszahler würde dies allerdings um maximal 1,91 Euro pro Monat entlasten", rechnete Grüttner vor. Bei Geringverdienern wäre die finanzielle Entlastung gleich null. Auch weitergehenden Beitragssenkungen erteilte er eine Absage. "Damit die Versicherten spürbare Einsparungen verzeichnen könnten, müsste der Beitragssatz auf ein Niveau zurückgefahren werden, welches wir uns vor dem Hintergrund der demografischen Herausforderungen nicht leisten können", unterstrich der Sozialminister. "Die Abschaffung der Praxisgebühr ist eine unkomplizierte und vor allem sozial gerechte Lösung für alle Versicherten."
Pressestelle: Hessisches Sozialministerium
Pressesprecherin: Susanne Andriessens, Dostojewskistr. 4, D-65187 Wiesbaden
Telefon: (0611) 817 34 08, Fax: (0611) 89 0 84 - 666
E-Mail: presse@hsm.hessen.de
"Unkomplizierte und gerechte Lösung zur Entlastung aller Versicherten – Rekordreserven der Krankenkassen machen Abschaffung möglich"
Angesichts der Rekordreserven der Gesetzlichen Krankenversicherung fordert der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner die Abschaffung der Praxisgebühr. "Die Praxisgebühr wurde mit dem Ziel eingeführt, die Eigenverantwortung der Versicherten zu stärken und einen Beitrag zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu leisten", betonte Grüttner heute in Wiesbaden.
Die erhoffte Steuerungswirkung bei der Zahl der durchschnittlichen Arztkontakte wurde durch die Gebührt nicht erreicht. Im Schnitt sucht jeder gesetzlich Versicherte 18 Mal im Jahr einen niedergelassenen Arzt auf. Deutschland nimmt damit international noch immer eine Spitzenposition ein. Die Praxisgebühr führe zu keiner Entlastung der Ärztinnen und Ärzte, damit diese mehr Zeit für die einzelnen Patienten aufwenden können, erklärte der Sozialminister. "Stattdessen kommt zu den ohnehin hohen Patientenzahlen der zusätzliche Verwaltungsaufwand durch die Praxisgebühr. Hier können wir jetzt Abhilfe schaffen."
Sicherung der Finanzen durch Praxisgebühr nicht mehr notwendig
Die Rekordreserven der gesetzlichen Krankenversicherung belaufen sich auf zirka 20 Milliarden Euro. "Das zeigt, dass eine Sicherung der Finanzen durch die Praxisgebühr nicht mehr notwendig ist", so Grüttner weiter. Durch diese Rahmenbedingungen entfalle die Rechtfertigungsgrundlage für die Praxisgebühr. "Daher können wir die Praxisgebühr nun abschaffen."
Eine Senkung des Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,1 Prozent auf dann 15,4 Prozent hält der Sozialminister für wenig sinnvoll. "Eine Beitragssenkung um 0,1 Prozent entspricht zwar einem Volumen von einer Milliarde Euro, den einzelnen Beitragszahler würde dies allerdings um maximal 1,91 Euro pro Monat entlasten", rechnete Grüttner vor. Bei Geringverdienern wäre die finanzielle Entlastung gleich null. Auch weitergehenden Beitragssenkungen erteilte er eine Absage. "Damit die Versicherten spürbare Einsparungen verzeichnen könnten, müsste der Beitragssatz auf ein Niveau zurückgefahren werden, welches wir uns vor dem Hintergrund der demografischen Herausforderungen nicht leisten können", unterstrich der Sozialminister. "Die Abschaffung der Praxisgebühr ist eine unkomplizierte und vor allem sozial gerechte Lösung für alle Versicherten."
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