Besonderheiten der Kindertagespflege berücksichtigen – Bund sollte Rechtsauffassung überdenken und Tagesmütter und Tagesväter von der EU-Hygieneverord
- Pressemitteilung der Firma Hessisches Umweltministerium, 15.03.2012
Pressemitteilung vom: 15.03.2012 von der Firma Hessisches Umweltministerium aus Wiesbaden
Kurzfassung: Brief an Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner Der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner und die Hessische Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich fordern die Bundesregierung auf, Tagesmütter und Tagesväter von der ...
[Hessisches Umweltministerium - 15.03.2012] Besonderheiten der Kindertagespflege berücksichtigen – Bund sollte Rechtsauffassung überdenken und Tagesmütter und Tagesväter von der EU-Hygieneverord
Brief an Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner
Der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner und die Hessische Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich fordern die Bundesregierung auf, Tagesmütter und Tagesväter von der EU-Hygieneverordnung auszunehmen: "Wir reden von einem häuslichen Umfeld, hier können nicht die gleichen Maßstäbe angesetzt werden wie bei Gaststätten oder Metzgereien." Notwendig sei eine funktionierende Aus- und Fortbildung im Bereich der Hygieneregeln und der Essenszubereitung. Das müsse Inhalt der Zulassung zur Tätigkeit als Tagesmutter und Tagesvater sein.
Nach der jetzigen Einschätzung des Bundeministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz fallen Tageseltern unter die Definition von Lebensmittelunternehmern und müssen sich an die entsprechenden Vorschriften der europäischen Hygieneverordnung halten. "Es ist allerdings deutlich geworden, dass die EU-Kommission und die Bundesregierung in dieser Sache keine einheitliche Rechtsauffassung vertreten. Während das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Tagespflegepersonen als Lebensmittelunternehmen mit Hinweis auf einen gewissen Gestaltungsspielraum der Länder einordnet, vertritt die Deutsche Vertretung der EU-Kommission die Auffassung, dass durch die Ausübung der Kindertagespflege jedenfalls im häuslichen Bereich eine solche Einordnung nicht ausgelöst wird", schreibt Grüttner in einem Brief an Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner. Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich signalisierte, dass die Tagesmütter und –väter jegliche Unterstützung erhalten, um Hygieneregeln und -vorschriften einhalten und beachten zu können. "Wer sein Kind in die Obhut anderer gibt, macht sich doch ganz selbstverständlich auch ein Bild von den hygienischen Zuständen. Dazu braucht es keine Behörden, sondern nur den gesunden Menschenverstand."
Hohe Bedeutung der Lebensmittelhygiene in Kindertagespflege unbestritten
Der Sozialminister spricht sich dafür aus, die Besonderheiten der Kindertagespflege zu beachten und diese Rechtsauffassung zu überdenken: "Ich bin überzeugt, dass über verstärkte Anstrengungen in der Aufklärungsarbeit ein Weg gefunden werden kann, um dem Ziel des Hygienerechtes ebenso gerecht zu werden, wie der Erwartung der Tagespflegepersonen danach, dass den Besonderheiten ihrer Tätigkeit auch in diesem Regelungsbereich Rechnung getragen wird. Ich möchte Sie daher abschließend bitten, Ihre Rechtsauffassung auch mit Blick auf die von der EU-Kommission vorgetragenen Argumente zu überdenken und Tagespflegepersonen von der Anwendbarkeit der Regelung auszunehmen." Die hohe Bedeutung der Lebensmittelhygiene auch in der Kindertagespflege sei unbestritten. "Ihr kommt nicht erst seit den Lebensmittelskandalen in jüngster Zeit, sondern seit jeher eine große Bedeutung zu, da es um das körperliche Wohlergehen der oftmals noch sehr jungen Kinder und damit um das Kindeswohl geht. Kinder müssen vor Lebensmittelinfektionen wirksam geschützt werden. Jedoch sind meines Erachtens auch in diesem Regelungskontext die Besonderheiten dieser Betreuungsform zu berücksichtigen", so Grüttner und Puttrich.
Wesentliches Merkmal der Kindertagespflege sei die familiennahe Form der Betreuung. In der Regel erfolgt die Betreuung im Haushalt der Tagesmutter/des Tagesvaters oder im häuslichen Umfeld des Kindes. Tagesmütter und Tagesväter dürfen nach den Vorschriften des SGB VIII nicht mehr als fünf gleichzeitig anwesende fremde Kinder betreuen. Etwa die Hälfte der im Bundesgebiet tätigen Tagesmütter und Tagesväter betreuen nicht mehr als zwei Kinder. Der Zubereitung und Abgabe von Mahlzeiten kommt im Alltag der Tagespflegestelle eine eher untergeordnete Bedeutung zu. Im Vordergrund steht vielmehr die Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder.
Grüttner: "Um einerseits diesen Besonderheiten der Kindertagespflege und andererseits auch dem wichtigen Ziel, nämlich dem Schutz der Kinder vor durch Lebensmittel verursachte Infektionen, gerecht werden zu können, sind meines Erachtens Aufklärung, Sensibilisierung und Fortbildung der Tagespflegepersonen der richtige Weg." Schon heute würden Tagesmütter und Tagesväter üblicherweise im Rahmen ihrer Qualifizierung, die sie vor Aufnahme ihrer Tätigkeit absolvieren, auch zu diesem Themenfeld geschult. In dem fachlich anerkannten Curriculum "Fortbildung von Tagespflegepersonen" des Deutschen Jugendinstitutes, das bereits vielerorts die Grundlage von Qualifizierungsmaßnahmen in der Kindertagespflege ist, sind Themen wie Hygiene im Haushalt, Lebensmittel- und Küchenhygiene fester Bestandteil.
Pressestelle: Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressesprecher: Thorsten Neels
Telefon: (0611) 815 10 20, Fax: (0611) 815 19 43
E-Mail: pressestelle@hmuelv.hessen.de
Brief an Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner
Der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner und die Hessische Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich fordern die Bundesregierung auf, Tagesmütter und Tagesväter von der EU-Hygieneverordnung auszunehmen: "Wir reden von einem häuslichen Umfeld, hier können nicht die gleichen Maßstäbe angesetzt werden wie bei Gaststätten oder Metzgereien." Notwendig sei eine funktionierende Aus- und Fortbildung im Bereich der Hygieneregeln und der Essenszubereitung. Das müsse Inhalt der Zulassung zur Tätigkeit als Tagesmutter und Tagesvater sein.
Nach der jetzigen Einschätzung des Bundeministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz fallen Tageseltern unter die Definition von Lebensmittelunternehmern und müssen sich an die entsprechenden Vorschriften der europäischen Hygieneverordnung halten. "Es ist allerdings deutlich geworden, dass die EU-Kommission und die Bundesregierung in dieser Sache keine einheitliche Rechtsauffassung vertreten. Während das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Tagespflegepersonen als Lebensmittelunternehmen mit Hinweis auf einen gewissen Gestaltungsspielraum der Länder einordnet, vertritt die Deutsche Vertretung der EU-Kommission die Auffassung, dass durch die Ausübung der Kindertagespflege jedenfalls im häuslichen Bereich eine solche Einordnung nicht ausgelöst wird", schreibt Grüttner in einem Brief an Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner. Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich signalisierte, dass die Tagesmütter und –väter jegliche Unterstützung erhalten, um Hygieneregeln und -vorschriften einhalten und beachten zu können. "Wer sein Kind in die Obhut anderer gibt, macht sich doch ganz selbstverständlich auch ein Bild von den hygienischen Zuständen. Dazu braucht es keine Behörden, sondern nur den gesunden Menschenverstand."
Hohe Bedeutung der Lebensmittelhygiene in Kindertagespflege unbestritten
Der Sozialminister spricht sich dafür aus, die Besonderheiten der Kindertagespflege zu beachten und diese Rechtsauffassung zu überdenken: "Ich bin überzeugt, dass über verstärkte Anstrengungen in der Aufklärungsarbeit ein Weg gefunden werden kann, um dem Ziel des Hygienerechtes ebenso gerecht zu werden, wie der Erwartung der Tagespflegepersonen danach, dass den Besonderheiten ihrer Tätigkeit auch in diesem Regelungsbereich Rechnung getragen wird. Ich möchte Sie daher abschließend bitten, Ihre Rechtsauffassung auch mit Blick auf die von der EU-Kommission vorgetragenen Argumente zu überdenken und Tagespflegepersonen von der Anwendbarkeit der Regelung auszunehmen." Die hohe Bedeutung der Lebensmittelhygiene auch in der Kindertagespflege sei unbestritten. "Ihr kommt nicht erst seit den Lebensmittelskandalen in jüngster Zeit, sondern seit jeher eine große Bedeutung zu, da es um das körperliche Wohlergehen der oftmals noch sehr jungen Kinder und damit um das Kindeswohl geht. Kinder müssen vor Lebensmittelinfektionen wirksam geschützt werden. Jedoch sind meines Erachtens auch in diesem Regelungskontext die Besonderheiten dieser Betreuungsform zu berücksichtigen", so Grüttner und Puttrich.
Wesentliches Merkmal der Kindertagespflege sei die familiennahe Form der Betreuung. In der Regel erfolgt die Betreuung im Haushalt der Tagesmutter/des Tagesvaters oder im häuslichen Umfeld des Kindes. Tagesmütter und Tagesväter dürfen nach den Vorschriften des SGB VIII nicht mehr als fünf gleichzeitig anwesende fremde Kinder betreuen. Etwa die Hälfte der im Bundesgebiet tätigen Tagesmütter und Tagesväter betreuen nicht mehr als zwei Kinder. Der Zubereitung und Abgabe von Mahlzeiten kommt im Alltag der Tagespflegestelle eine eher untergeordnete Bedeutung zu. Im Vordergrund steht vielmehr die Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder.
Grüttner: "Um einerseits diesen Besonderheiten der Kindertagespflege und andererseits auch dem wichtigen Ziel, nämlich dem Schutz der Kinder vor durch Lebensmittel verursachte Infektionen, gerecht werden zu können, sind meines Erachtens Aufklärung, Sensibilisierung und Fortbildung der Tagespflegepersonen der richtige Weg." Schon heute würden Tagesmütter und Tagesväter üblicherweise im Rahmen ihrer Qualifizierung, die sie vor Aufnahme ihrer Tätigkeit absolvieren, auch zu diesem Themenfeld geschult. In dem fachlich anerkannten Curriculum "Fortbildung von Tagespflegepersonen" des Deutschen Jugendinstitutes, das bereits vielerorts die Grundlage von Qualifizierungsmaßnahmen in der Kindertagespflege ist, sind Themen wie Hygiene im Haushalt, Lebensmittel- und Küchenhygiene fester Bestandteil.
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