Öffentliche Sitzung des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union zu EURATOM

  • Pressemitteilung der Firma Deutscher Bundestag, 15.03.2012
Pressemitteilung vom: 15.03.2012 von der Firma Deutscher Bundestag aus Berlin

Kurzfassung: Zeit: Mittwoch, 21. März 2012, 15 Uhr Ort: Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4 900 Öffentliche Anhörung zum Antrag der Abgeordneten Alexander Ulrich, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Eine ...

[Deutscher Bundestag - 15.03.2012] Öffentliche Sitzung des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union zu EURATOM


Zeit: Mittwoch, 21. März 2012, 15 Uhr

Ort: Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4 900

Öffentliche Anhörung zum

Antrag der Abgeordneten Alexander Ulrich, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.

Eine Europäische Gemeinschaft für die Förderung erneuerbarer Energien gründen - EURATOM auflösen BT-Drucksache 17/6151

Die Liste der Sachverständigen:
Prof. Dr. Jürgen Grunwald, Europa-Institut, Universität des Saarlandes Dr. Dörte Fouquet, Becker Buettner Held, Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Dr. Joachim Knebel, Karlsruher Institut für Technologie Patricia Lorenz, Friends of the Earth Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich beim Ausschuss unter europaausschuss@bundestag.de mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum anzumelden. Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Anmeldung aus Kapazitätsgründen nicht immer den Zugang garantieren kann.

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Über Deutscher Bundestag:
Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.
Der Präsident
Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.

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