Menschenrechtsbeauftragter Löning fordert Belarus auf, Todesurteile nicht zu vollstrecken
- Pressemitteilung der Firma Auswärtiges Amt, 15.03.2012
Pressemitteilung vom: 15.03.2012 von der Firma Auswärtiges Amt aus Berlin
Kurzfassung: Präsident Lukaschenko hat übereinstimmenden Berichten zufolge am 14.03. entschieden, die zum Tode verurteilten Dimitri Konowalow und Wladislaw Kowaljow nicht zu begnadigen. Konowalow und Kowaljow werden für den Anschlag auf die Minsker U-Bahn vom ...
[Auswärtiges Amt - 15.03.2012] Menschenrechtsbeauftragter Löning fordert Belarus auf, Todesurteile nicht zu vollstrecken
Präsident Lukaschenko hat übereinstimmenden Berichten zufolge am 14.03. entschieden, die zum Tode verurteilten Dimitri Konowalow und Wladislaw Kowaljow nicht zu begnadigen. Konowalow und Kowaljow werden für den Anschlag auf die Minsker U-Bahn vom 11.04.2011 verantwortlich gemacht.
Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, erklärte dazu heute (15.03.):
"Mit Bestürzung habe ich von der Ablehnung der Gnadengesuche für die zum Tode verurteilten Dimitri Konowalow und Wladislaw Kowaljow erfahren.
Ich fordere Präsident Lukaschenko eindringlich auf, die Todesurteile nicht zu vollstrecken.
Hinrichtungen sind weder ethisch noch rechtspolitisch zu rechtfertigen. Die Todesstrafe ist kein geeignetes Mittel der Verbrechensbekämpfung. Rechtsirrtümer sind nie auszuschließen. Die weißrussische Regierung muss ein Todesstrafen-Moratorium verhängen, mit dem Ziel, die Todesstrafe ganz abzuschaffen."
Konowalow und Kowaljow wurden am 30.11.2011 zum Tode verurteilt. Es gibt erheblich Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens. Die Geständnisse sollen unter Folter zustande gekommen sein. Kowaljow hat sein Geständnis widerrufen und bestreitet seine Schuld.
Dem Menschenrechtsbeauftragten wurde im Februar 2012 die Einreise nach Belarus verweigert. Er wollte dort u.a. einen Brief von Bundesaußenminister Westerwelle an Präsident Lukaschenko übergeben, mit dem sich die Bundesregierung für die Begnadigung von Konowalow und Kowaljow einsetzt.
Belarus ist das einzige europäische Land, in dem noch die Todesstrafe verhängt und vollstreckt wird.
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Webseite: www.auswaertiges-amt.de
eMail: poststelle@auswaertiges-amt.de
Präsident Lukaschenko hat übereinstimmenden Berichten zufolge am 14.03. entschieden, die zum Tode verurteilten Dimitri Konowalow und Wladislaw Kowaljow nicht zu begnadigen. Konowalow und Kowaljow werden für den Anschlag auf die Minsker U-Bahn vom 11.04.2011 verantwortlich gemacht.
Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, erklärte dazu heute (15.03.):
"Mit Bestürzung habe ich von der Ablehnung der Gnadengesuche für die zum Tode verurteilten Dimitri Konowalow und Wladislaw Kowaljow erfahren.
Ich fordere Präsident Lukaschenko eindringlich auf, die Todesurteile nicht zu vollstrecken.
Hinrichtungen sind weder ethisch noch rechtspolitisch zu rechtfertigen. Die Todesstrafe ist kein geeignetes Mittel der Verbrechensbekämpfung. Rechtsirrtümer sind nie auszuschließen. Die weißrussische Regierung muss ein Todesstrafen-Moratorium verhängen, mit dem Ziel, die Todesstrafe ganz abzuschaffen."
Konowalow und Kowaljow wurden am 30.11.2011 zum Tode verurteilt. Es gibt erheblich Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens. Die Geständnisse sollen unter Folter zustande gekommen sein. Kowaljow hat sein Geständnis widerrufen und bestreitet seine Schuld.
Dem Menschenrechtsbeauftragten wurde im Februar 2012 die Einreise nach Belarus verweigert. Er wollte dort u.a. einen Brief von Bundesaußenminister Westerwelle an Präsident Lukaschenko übergeben, mit dem sich die Bundesregierung für die Begnadigung von Konowalow und Kowaljow einsetzt.
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Über Auswärtiges Amt:
Das Auswärtige Amt ist zuständig für die Pflege der Beziehungen zu anderen Staaten sowie zu den zwischen- und überstaatlichen Organisationen.
Der Auswärtige Dienst versteht sich neben seiner Funktion als Gestalter der Außenpolitik als Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger, die deutsche Wirtschaft, das deutsche Kulturleben und für Parlamentarier und Regierungsvertreter aller Ebenen. Sein Dienstleistungsangebot ist für den Auswärtigen Dienst neben der klassischen Diplomatie zu seiner zweiten, tragenden Säule geworden: Es macht heute gut die Hälfte seiner Aktivitäten aus. So steht das Auswärtige Amt als modernes und aufgeschlossenes Dienstleistungsunternehmen weltweit seiner "Kundschaft", mit seinem Know-how und seinen Kontakten mit Rat und Tat zur Seite.
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