Kinderkommission fordert inklusive Bildung in Schulen und Kindertagesstätten für alle Kinder
- Pressemitteilung der Firma Deutscher Bundestag, 28.01.2011
Pressemitteilung vom: 28.01.2011 von der Firma Deutscher Bundestag aus Berlin
Kurzfassung: Am 26. März 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft und ist seither geltendes deutsches Recht. Die UN-Konvention ergänzt die allgemeinen Menschenrechte um die Perspektive von Menschen mit Behinderung. Sie verfolgt ein ...
[Deutscher Bundestag - 28.01.2011] Kinderkommission fordert inklusive Bildung in Schulen und Kindertagesstätten für alle Kinder
Am 26. März 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft und ist seither geltendes deutsches Recht. Die UN-Konvention ergänzt die allgemeinen Menschenrechte um die Perspektive von Menschen mit Behinderung.
Sie verfolgt ein vollkommen neues Leitbild: die Inklusion. Anders als die Integration, fordert die Inklusion die Anpassung der Gesellschaft an den Menschen mit seinen individuellen Bedürfnissen und nicht umgekehrt. Inklusion bezieht sich auf alle Menschen – sowohl auf benachteiligte Menschen, als auch beispielsweise auf Menschen mit einer Hochbegabung.
Vor allem aus Kindersicht ist es sinnvoll, alle Leistungen für Kinder – unabhängig, ob behindert oder nicht – entsprechend der "Großen Lösung" unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammenzufassen. "Inklusion" heißt aber auch, Kinder mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Kinder so früh wie möglich entsprechend der Frühförderungsverordnung zu fördern.
Gemäß Artikel 24 UN-Behindertenrechtskonvention muss ein inklusives Bildungssystem geschaffen werden, bei dem Kinder mit Behinderungen von Anfang an selbstverständlich in das allgemeine Schulsystem einbezogen werden. Das gilt ebenso für die frühkindliche Bildung in Kindertagesstätten.
Die Kinderkommission hat sich intensiv mit dem inklusiven Ansatz befasst und auf der Grundlage von Expertengesprächen in ihrer Stellungnahme einen weitreichenden Forderungskatalog aufgestellt. Die Stellungnahme können Sie unter folgendem Link abrufen:
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a13/kiko/Empfehlungen_und_Stellungnahmen/17-08_Stellungnahme_Kinder_mit_Behinderungen.pdf
Kontakt für Journalistinnen und Journalisten
Telefon: +49 (0)30 227 37171
(montags bis freitags 8.30 bis 17 Uhr)
Fax: +49 (0)30 227 36192
E-Mail: pressereferat@bundestag.de
Am 26. März 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft und ist seither geltendes deutsches Recht. Die UN-Konvention ergänzt die allgemeinen Menschenrechte um die Perspektive von Menschen mit Behinderung.
Sie verfolgt ein vollkommen neues Leitbild: die Inklusion. Anders als die Integration, fordert die Inklusion die Anpassung der Gesellschaft an den Menschen mit seinen individuellen Bedürfnissen und nicht umgekehrt. Inklusion bezieht sich auf alle Menschen – sowohl auf benachteiligte Menschen, als auch beispielsweise auf Menschen mit einer Hochbegabung.
Vor allem aus Kindersicht ist es sinnvoll, alle Leistungen für Kinder – unabhängig, ob behindert oder nicht – entsprechend der "Großen Lösung" unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammenzufassen. "Inklusion" heißt aber auch, Kinder mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Kinder so früh wie möglich entsprechend der Frühförderungsverordnung zu fördern.
Gemäß Artikel 24 UN-Behindertenrechtskonvention muss ein inklusives Bildungssystem geschaffen werden, bei dem Kinder mit Behinderungen von Anfang an selbstverständlich in das allgemeine Schulsystem einbezogen werden. Das gilt ebenso für die frühkindliche Bildung in Kindertagesstätten.
Die Kinderkommission hat sich intensiv mit dem inklusiven Ansatz befasst und auf der Grundlage von Expertengesprächen in ihrer Stellungnahme einen weitreichenden Forderungskatalog aufgestellt. Die Stellungnahme können Sie unter folgendem Link abrufen:
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Über Deutscher Bundestag:
Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.
Der Präsident
Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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