Delegationsreise des Unterausschusses Europarecht zum Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften nach Luxemburg
- Pressemitteilung der Firma Deutscher Bundestag, 28.01.2011
Pressemitteilung vom: 28.01.2011 von der Firma Deutscher Bundestag aus Berlin
Kurzfassung: Der Unterausschuss Europarecht des Rechtsausschusses unternimmt am 30. und 31. Januar 2011 eine Delegationsreise zum Gerichtshof der Europäischen Union nach Luxemburg. Die Leitung der Delegation übernimmt der Vorsitzende des Unterausschusses, Dr. ...
[Deutscher Bundestag - 28.01.2011] Delegationsreise des Unterausschusses Europarecht zum Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften nach Luxemburg
Der Unterausschuss Europarecht des Rechtsausschusses unternimmt am 30. und 31. Januar 2011 eine Delegationsreise zum Gerichtshof der Europäischen Union nach Luxemburg. Die Leitung der Delegation übernimmt der Vorsitzende des Unterausschusses, Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU). Er wird begleitet vom stellvertretenden Vorsitzenden des Unterausschusses, Stephan Thomae (FDP) und den Abgeordneten Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU), Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU), Dr. Eva Högl (SPD) und Burkhard Lischka (SPD).
In zwei Gesprächsrunden am 31. Januar 2011 werden die Delegationsmitglieder beim Gerichtshof Gespräche zur institutionellen Architektur der Dritten Gewalt in Europa nach dem Vertrag von Lissabon sowie zu ausgewählten Fragen der Rechtsprechung der Unionsgerichte, unter anderem zur Anwendung des Subsidiaritätsprinzips, führen. Gesprächspartner der Delegation werden der Präsident des Gerichtshofs (EuGH), Vassilios Skouris, die Kammerpräsidenten am EUGH Koen Lenaerts und Konrad Schiemann, die Generalanwältin am EuGH Juliane Kokott, die Richter am EuGH Egils Levits und Thomas von Danwitz, die Richterin am EuGH Maria Berger, der Kammerpräsident am Gericht (EuG) Alfred Dittrich, der Richter am Gericht für den öffentlichen Dienst (EuGöD) Horstpeter Kreppel sowie die Kanzlerin am EuGöD Waltraud Hakenberg sein.
Der Unterausschuss knüpft mit dieser Reise an die guten Kontakte zum Gerichtshof an und setzt den Dialog zu europarechtlichen Fragestellungen fort. Die Reise bietet der Delegation neben dem Informationsaustausch zu den genannten Themenbereichen auch die Möglichkeit, den Gesprächspartnern Einblicke in die praktische Arbeit des Deutschen Bundestages bei der Beratung von EU-Vorlagen zu geben.
Am Vorabend des Besuchs beim Gerichtshof hat der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Luxemburg, Dr. Hubertus von Morr, die Delegation zu einem Gedankenaustausch mit den Abgeordneten des luxemburgischen Parlaments Félix Braz (Grüne), Christine Doerner (CSV) und Ben Fayot (LSAP) eingeladen.
Kontakt für Journalistinnen und Journalisten
Telefon: +49 (0)30 227 37171
(montags bis freitags 8.30 bis 17 Uhr)
Fax: +49 (0)30 227 36192
E-Mail: pressereferat@bundestag.de
Der Unterausschuss Europarecht des Rechtsausschusses unternimmt am 30. und 31. Januar 2011 eine Delegationsreise zum Gerichtshof der Europäischen Union nach Luxemburg. Die Leitung der Delegation übernimmt der Vorsitzende des Unterausschusses, Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU). Er wird begleitet vom stellvertretenden Vorsitzenden des Unterausschusses, Stephan Thomae (FDP) und den Abgeordneten Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU), Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU), Dr. Eva Högl (SPD) und Burkhard Lischka (SPD).
In zwei Gesprächsrunden am 31. Januar 2011 werden die Delegationsmitglieder beim Gerichtshof Gespräche zur institutionellen Architektur der Dritten Gewalt in Europa nach dem Vertrag von Lissabon sowie zu ausgewählten Fragen der Rechtsprechung der Unionsgerichte, unter anderem zur Anwendung des Subsidiaritätsprinzips, führen. Gesprächspartner der Delegation werden der Präsident des Gerichtshofs (EuGH), Vassilios Skouris, die Kammerpräsidenten am EUGH Koen Lenaerts und Konrad Schiemann, die Generalanwältin am EuGH Juliane Kokott, die Richter am EuGH Egils Levits und Thomas von Danwitz, die Richterin am EuGH Maria Berger, der Kammerpräsident am Gericht (EuG) Alfred Dittrich, der Richter am Gericht für den öffentlichen Dienst (EuGöD) Horstpeter Kreppel sowie die Kanzlerin am EuGöD Waltraud Hakenberg sein.
Der Unterausschuss knüpft mit dieser Reise an die guten Kontakte zum Gerichtshof an und setzt den Dialog zu europarechtlichen Fragestellungen fort. Die Reise bietet der Delegation neben dem Informationsaustausch zu den genannten Themenbereichen auch die Möglichkeit, den Gesprächspartnern Einblicke in die praktische Arbeit des Deutschen Bundestages bei der Beratung von EU-Vorlagen zu geben.
Am Vorabend des Besuchs beim Gerichtshof hat der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Luxemburg, Dr. Hubertus von Morr, die Delegation zu einem Gedankenaustausch mit den Abgeordneten des luxemburgischen Parlaments Félix Braz (Grüne), Christine Doerner (CSV) und Ben Fayot (LSAP) eingeladen.
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Über Deutscher Bundestag:
Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.
Der Präsident
Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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