Fehlerhafte Annahme bei Bewertungen führt zur Nachmeldung eines Ereignisses in KKP 2 aus dem Januar 2010
- Pressemitteilung der Firma EnBW Energie Baden-Württemberg AG, 15.03.2012
Pressemitteilung vom: 15.03.2012 von der Firma EnBW Energie Baden-Württemberg AG aus Karlsruhe
Kurzfassung: Freischaltung von Armaturen im Notspeisesystem Karlsruhe. Der Betreiber des Kernkraftwerks Philippsburg, die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK), hat gestern ein Ereignis nachträglich an die Behörde gemeldet. Es handelt sich dabei um die Freischaltung von ...
[EnBW Energie Baden-Württemberg AG - 15.03.2012] Fehlerhafte Annahme bei Bewertungen führt zur Nachmeldung eines Ereignisses in KKP 2 aus dem Januar 2010
Freischaltung von Armaturen im Notspeisesystem
Karlsruhe. Der Betreiber des Kernkraftwerks Philippsburg, die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK), hat gestern ein Ereignis nachträglich an die Behörde gemeldet. Es handelt sich dabei um die Freischaltung von Armaturen im sogenannten Notspeisesystem im Block 2 (KKP 2) im Januar 2010. Die Armaturen waren damals im Zuge von Instandhaltungsarbeiten freigeschaltet, also elektrisch abgeschaltet, worden.
Der Betreiber hatte das Ereignis im Januar 2010 als nicht meldepflichtig eingestuft. Anfang 2011 war in einem anonymen Schreiben, das bei verschiedenen öffentlichen Stellen eingegangen war, bekannterweise die Meldepflicht-Einstufung dieses sowie zweier weiterer Ereignisse im Kernkraftwerk Philippsburg in Frage gestellt worden. Daraufhin waren verschiedene Untersuchungen angestoßen worden.
In den letzten Wochen hatte ein Gutacher der Aufsichtsbehörde eine erneute Überprüfung begonnen. Bei der Zusammenstellung von Unterlagen hierfür hat die EnKK festgestellt, dass bei den bis dato erfolgten Bewertungen von einer fehlerhaften Annahme bezüglich der damals betriebsbereiten Notstromdiesel und damit der Menge an anfallendem erwärmtem Wasser in den zugehörigen Wasserbecken durch die Kühlung dieser Notstromdiesel ausgegangen worden war. Der Betreiber hat daraufhin eine Neubewertung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass das Ereignis zwar keine Auswirkungen auf Personen, die Anlage oder die Umgebung hatte, die formalen Kriterien für ein Meldepflichtiges Ereignis aber erfüllt. Denn im Verlauf des unterstellten Störfallszenarios wäre in den Wasserbecken ein Temperatur-Grenzwert erreicht worden, ab dem das Notspeisesystem formal als nicht verfügbar zu betrachten wäre. Unabhängig davon, wäre das Notspeisesystem auch beim Überschreiten des Temperaturgrenzwertes weiterhin in Betrieb geblieben. Aufgrund der neuen Erkenntnisse stuft der Betreiber das Ereignis vorläufig in der Kategorie E (Eilmeldung) ein. Die Einstufung nach der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES) erfolgt nach der weiteren Prüfung.
Das Notspeisesystem würde in einem unterstellten Störfallszenario der Kühlung der Anlage sowie von Notstromdieseln dienen. Bei der Kühlung der Notstromdiesel würde sich das hierfür verwendete Wasser langsam aufwärmen. Dieses Wasser würde in einem Kreislauf über dafür vorgesehene separate Wasserbecken zur Verfügung gestellt werden, die sich im Verlauf entsprechend aufwärmen würden. Bei Erreichen einer definierten Temperatur in den Becken müssten die betroffenen Armaturen automatisch verfahren, um warmes Wasser abzuführen und damit die weitere Erwärmung der Becken zu verhindern. Dies wäre aufgrund der Freischaltung nicht möglich gewesen. Unabhängig davon, wäre das Notspeisesystem auch beim Überschreiten des Temperaturgrenzwertes weiterhin in Betrieb geblieben.
Der Betreiber nimmt die aktuellen Erkenntnisse bei der Bewertung dieses Ereignisses aus dem Januar 2010 zum Anlass, nochmals eine umfassende und vorbehaltslose Bewertung der in dem anonymen Schreiben benannten Ereignisse vorzunehmen und entsprechende Maßnahmen abzuleiten.
Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.468 Megawatt. Die Anlage ging 1984 in Betrieb und hat im Jahr 2011 über elf Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Unternehmenskommunikation
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe
Telefon 0721 63-14320; Telefax 0721 63-12672
presse@enbw.com
m.wagenbach@enbw.com
Freischaltung von Armaturen im Notspeisesystem
Karlsruhe. Der Betreiber des Kernkraftwerks Philippsburg, die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK), hat gestern ein Ereignis nachträglich an die Behörde gemeldet. Es handelt sich dabei um die Freischaltung von Armaturen im sogenannten Notspeisesystem im Block 2 (KKP 2) im Januar 2010. Die Armaturen waren damals im Zuge von Instandhaltungsarbeiten freigeschaltet, also elektrisch abgeschaltet, worden.
Der Betreiber hatte das Ereignis im Januar 2010 als nicht meldepflichtig eingestuft. Anfang 2011 war in einem anonymen Schreiben, das bei verschiedenen öffentlichen Stellen eingegangen war, bekannterweise die Meldepflicht-Einstufung dieses sowie zweier weiterer Ereignisse im Kernkraftwerk Philippsburg in Frage gestellt worden. Daraufhin waren verschiedene Untersuchungen angestoßen worden.
In den letzten Wochen hatte ein Gutacher der Aufsichtsbehörde eine erneute Überprüfung begonnen. Bei der Zusammenstellung von Unterlagen hierfür hat die EnKK festgestellt, dass bei den bis dato erfolgten Bewertungen von einer fehlerhaften Annahme bezüglich der damals betriebsbereiten Notstromdiesel und damit der Menge an anfallendem erwärmtem Wasser in den zugehörigen Wasserbecken durch die Kühlung dieser Notstromdiesel ausgegangen worden war. Der Betreiber hat daraufhin eine Neubewertung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass das Ereignis zwar keine Auswirkungen auf Personen, die Anlage oder die Umgebung hatte, die formalen Kriterien für ein Meldepflichtiges Ereignis aber erfüllt. Denn im Verlauf des unterstellten Störfallszenarios wäre in den Wasserbecken ein Temperatur-Grenzwert erreicht worden, ab dem das Notspeisesystem formal als nicht verfügbar zu betrachten wäre. Unabhängig davon, wäre das Notspeisesystem auch beim Überschreiten des Temperaturgrenzwertes weiterhin in Betrieb geblieben. Aufgrund der neuen Erkenntnisse stuft der Betreiber das Ereignis vorläufig in der Kategorie E (Eilmeldung) ein. Die Einstufung nach der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES) erfolgt nach der weiteren Prüfung.
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Der Betreiber nimmt die aktuellen Erkenntnisse bei der Bewertung dieses Ereignisses aus dem Januar 2010 zum Anlass, nochmals eine umfassende und vorbehaltslose Bewertung der in dem anonymen Schreiben benannten Ereignisse vorzunehmen und entsprechende Maßnahmen abzuleiten.
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Über EnBW Energie Baden-Württemberg AG:
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG mit Hauptsitz in Karlsruhe ist mit rund fünf Millionen Kunden das drittgrößte deutsche Energieunternehmen. Mit derzeit rund 17.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat die EnBW 2004 einen Jahresumsatz von 9.844 Millionen Euro erzielt. Unsere Kernaktivitäten konzentrieren sich auf die Geschäftsfelder Strom, Gas sowie Energie- und Umweltdienstleistungen.
Traditionell sind wir fest in Baden-Württemberg verwurzelt. Darüber hinaus sind wir in ganz Deutschland sowie in weiteren Märkten Mittel- und Osteuropas aktiv. Wir wollen uns auch in Zukunft auf unsere Kernkompetenzen konzentrieren und unsere Kunden sicher und kompetent mit Energie und energienahen Dienstleistungen versorgen.
Wir haben uns im Zuge der Liberalisierung des Strommarkts frühzeitig im Wettbewerb orientiert und unseren Strom als eines der ersten Energieunternehmen in ganz Deutschland angeboten. Als Vordenker und Wegbereiter auf dem Energiemarkt geben wir Impulse für die wissenschaftliche Forschung und Entwicklung. Wir verstehen uns im Sinne der Nachhaltigkeit als ein wirtschaftlich, gesellschaftlich und ökologisch verantwortlich agierendes Unternehmen. Durch die Entwicklung neuer Konzepte und Ideen spielen wir einen aktiven Part in der energiepolitischen Gestaltung unserer Zukunft im Rahmen der aktuellen Gesetzgebung
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