Staatsministerin Pieper zum Urteil des Internationalen Seegerichtshofes im Fall Bangladesch/Myanmar
- Pressemitteilung der Firma Auswärtiges Amt, 15.03.2012
Pressemitteilung vom: 15.03.2012 von der Firma Auswärtiges Amt aus Berlin
Kurzfassung: Zum gestrigen Urteil des Internationalen Seegerichtshofes (ISGH) im Fall Bangladesch / Myanmar sagte die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia Pieper, heute (15.03.): "Konflikte über Seegrenzen können die Beziehungen zwischen ...
[Auswärtiges Amt - 15.03.2012] Staatsministerin Pieper zum Urteil des Internationalen Seegerichtshofes im Fall Bangladesch/Myanmar
Zum gestrigen Urteil des Internationalen Seegerichtshofes (ISGH) im Fall Bangladesch / Myanmar sagte die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia Pieper, heute (15.03.):
"Konflikte über Seegrenzen können die Beziehungen zwischen Nachbarstaaten nachhaltig belasten. Deshalb begrüßen wir es, dass es dem Internationalen Seegerichtshof in Hamburg gelungen ist, gestern mit seinem Urteil zu einer friedlichen Beilegung der Grenzstreitigkeit zwischen Bangladesch und Myanmar beizutragen. Durch den gestern gefundenen Kompromiss erhalten beide Staaten Rechtssicherheit.
Durch dieses Urteil werden hoffentlich auch andere Staaten ermutigt, sich in streitigen Fragen des Seevölkerrechts der Rechtssprechung des Internationalen Seegerichtshofs anzuvertrauen."
Der Internationale Seegerichtshof (ISGH) in Hamburg hat gestern sein erstes Urteil zu Seegrenzfragen im Fall Bangladesch / Myanmar verkündet. Dieses Urteil regelt abschließend die bislang streitige Abgrenzung von Meeresgebieten zwischen Bangladesch und Myanmar im Golf von Bengalen und definiert die seitliche Begrenzung des Küstenmeeres, der ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels. Das Urteil setzt über den Einzelfall hinaus Maßstäbe für die Beilegung seerechtlicher Streitigkeiten.
Der ISGH ist das einzige völkerrechtliche Gerichtsorgan mit Sitz in Deutschland. Alle Staaten können seine Gerichtsbarkeit für Streitigkeiten über Auslegung und Anwendung des Seerechtsübereinkommens von 1982 nutzen.
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Zum gestrigen Urteil des Internationalen Seegerichtshofes (ISGH) im Fall Bangladesch / Myanmar sagte die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia Pieper, heute (15.03.):
"Konflikte über Seegrenzen können die Beziehungen zwischen Nachbarstaaten nachhaltig belasten. Deshalb begrüßen wir es, dass es dem Internationalen Seegerichtshof in Hamburg gelungen ist, gestern mit seinem Urteil zu einer friedlichen Beilegung der Grenzstreitigkeit zwischen Bangladesch und Myanmar beizutragen. Durch den gestern gefundenen Kompromiss erhalten beide Staaten Rechtssicherheit.
Durch dieses Urteil werden hoffentlich auch andere Staaten ermutigt, sich in streitigen Fragen des Seevölkerrechts der Rechtssprechung des Internationalen Seegerichtshofs anzuvertrauen."
Der Internationale Seegerichtshof (ISGH) in Hamburg hat gestern sein erstes Urteil zu Seegrenzfragen im Fall Bangladesch / Myanmar verkündet. Dieses Urteil regelt abschließend die bislang streitige Abgrenzung von Meeresgebieten zwischen Bangladesch und Myanmar im Golf von Bengalen und definiert die seitliche Begrenzung des Küstenmeeres, der ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels. Das Urteil setzt über den Einzelfall hinaus Maßstäbe für die Beilegung seerechtlicher Streitigkeiten.
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Das Auswärtige Amt ist zuständig für die Pflege der Beziehungen zu anderen Staaten sowie zu den zwischen- und überstaatlichen Organisationen.
Der Auswärtige Dienst versteht sich neben seiner Funktion als Gestalter der Außenpolitik als Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger, die deutsche Wirtschaft, das deutsche Kulturleben und für Parlamentarier und Regierungsvertreter aller Ebenen. Sein Dienstleistungsangebot ist für den Auswärtigen Dienst neben der klassischen Diplomatie zu seiner zweiten, tragenden Säule geworden: Es macht heute gut die Hälfte seiner Aktivitäten aus. So steht das Auswärtige Amt als modernes und aufgeschlossenes Dienstleistungsunternehmen weltweit seiner "Kundschaft", mit seinem Know-how und seinen Kontakten mit Rat und Tat zur Seite.
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