Dringender Tatverdacht gegen deutsche Sicherheitsbehörden

  • Pressemitteilung der Firma Die Linke. im Bundestag, 28.01.2011
Pressemitteilung vom: 28.01.2011 von der Firma Die Linke. im Bundestag aus Berlin

Kurzfassung: "Deutsche Sicherheitsbehörden sind dringend tatverdächtig, Informationen an die Amerikaner weitergegeben zu haben, die zu der Verhaftung und der Verbringung von Haddid N. in das berüchtigte Gefängnis in Baghram geführt haben. Ich fordere die ...

[Die Linke. im Bundestag - 28.01.2011] Dringender Tatverdacht gegen deutsche Sicherheitsbehörden


"Deutsche Sicherheitsbehörden sind dringend tatverdächtig, Informationen an die Amerikaner weitergegeben zu haben, die zu der Verhaftung und der Verbringung von Haddid N. in das berüchtigte Gefängnis in Baghram geführt haben. Ich fordere die Bundesregierung daher auf, unmissverständlich zu erklären, ob deutsche Sicherheitsbehörden - insbesondere der BND - Informationen über Haddid N. und andere aus Deutschland stammende angebliche 'Gefährder' an die USA weitergegeben haben", sagt Wolfgang Neskovic, Justiziar der Fraktion DIE LINKE und Mitglied des Fraktionsvorstandes. Neskovic weiter:

"Auffällig ist, dass in jüngster Zeit zunehmend aus Deutschland stammende 'Gefährder' von den Amerikanern getötet oder festgenommen wurden. Das spricht dafür, dass diese Maßnahmen auf aus Deutschland stammenden Informationen beruhen.

Hierfür spricht weiter die bemerkenswerte zeitliche Nähe zwischen der Kenntniserlangung deutscher Behörden über den Verbleib von Haddid N. und seiner Verhaftung in Kabul durch die Amerikaner. Zwischen beiden Ereignissen lagen gerade einmal drei Tage.

Für eine Informationsweitergabe sprechen ferner das Verhalten der Bundesregierung in der Vergangenheit sowie ihre bisherige selektive Informationspolitik.

In diesem Zusammenhang ist an die Fälle el-Masri, Khafagy, Zammar und Kurnaz zu erinnern, die Gegenstand des BND-Untersuchungsausschusses waren.Auch hier gab es gewichtige Indizien für eine Informationsweitergabe an die USA.

Hinzu kommt das ausweichende Antwortverhalten deutscher Stellen. Wie schon im Fall des durch einen amerikanischen Drohnenangriff getöteten Deutschen Bünyamin E. wird ausschließlich erklärt, dass das BKA keine Erkenntnisse an die Amerikaner weitergegeben habe. Auskünfte über eine mögliche Weitergaben von Informationen durch den BND, den eigentlichen Ansprechpartner der Amerikaner in solchen Fällen, spart die Bundesregierung aus. Über das Gemeinsame Terror-Abwehrzentrum hat der BND jedoch auch Zugriff auf Daten des BKA. Alles, was das BKA über vermeintliche Terrorverdächtige weiß, weiß also auch der BND."

F.d.R. Christian Posselt


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