15.03.2012 18:49 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hotelbetreiber müssen Urhebern für Musik Gebühren bezahlen
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Der EuGH hat mit Urteil vom 15.03.2012 (Rechtssache C-162/10) entschieden, dass Hoteliers für die Musik, die auf den Gästezimmern abgespielt wird, Lizenzgebühren für die Urheberrechte an die Plattenfirmen und Interpreten zahlen müssen, denn es handle sich um eine öffentliche Wiedergabe von Rundfunksendungen, wenn auf den Zimmern Radio oder TV gebe.
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Autor der Pressemeldung "Hotelbetreiber müssen Urhebern für Musik Gebühren bezahlen" ist GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch Michael Rainer.