16.03.2012 12:13 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
BGH entscheidet über die Beweislast im Falle behaupteter Markenfälschung
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In der Entscheidung vom 15.03.2012 hat der BGH eine Entscheidung zur Beweislast im Falle einer behaupteten Markenfälschung gefällt.
Die Klägerin ist die Firma Converse Inc. Sie ist Inhaberin der Marke "Converse" und vertreibt und produziert unter anderem Schuhe hierrunter. Die Beklagte handelt mit Sportschuhen, unter anderem mit "Converse"-Schuhen. Die Klägerin hat auf Unterlassung des Vertriebs mit der Behauptung, die Beklagte vertreibe Fälschungen, geklagt. Die Beklagte hat behauptet, dass sie die Schuhe mit Zustimmung der Klägerin vertrieben habe und sich daraus die Erschöpfung des Markenrechts ergebe. ... weiter lesen Quelle
Die Klägerin ist die Firma Converse Inc. Sie ist Inhaberin der Marke "Converse" und vertreibt und produziert unter anderem Schuhe hierrunter. Die Beklagte handelt mit Sportschuhen, unter anderem mit "Converse"-Schuhen. Die Klägerin hat auf Unterlassung des Vertriebs mit der Behauptung, die Beklagte vertreibe Fälschungen, geklagt. Die Beklagte hat behauptet, dass sie die Schuhe mit Zustimmung der Klägerin vertrieben habe und sich daraus die Erschöpfung des Markenrechts ergebe. ... weiter lesen Quelle
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